Vertragsstrafe
Eine Vertragsstrafe ist ein im Voraus vereinbarter Geldbetrag, der bei Verstoß gegen eine vertragliche Pflicht — etwa eine Unterlassungspflicht — fällig wird.
Im Wettbewerbsrecht sichert die Vertragsstrafe die Unterlassungserklärung ab. Statt eines festen Betrags wird oft der „neue Hamburger Brauch“ vereinbart, bei dem die Höhe im Streitfall vom Gericht überprüft wird.
Die Strafe muss verhältnismäßig sein; unangemessen hohe Vertragsstrafen können — je nach Vertragstyp und AGB-Recht — unwirksam oder herabsetzbar sein.
Für Unternehmen ist die genaue Ausgestaltung wichtig: Sie entscheidet, welches finanzielle Risiko ein einzelner künftiger Verstoß auslöst.
Verwandte Begriffe
Konkreter Fall in Ihrem Unternehmen?
Unsere spezialisierten Anwälte schätzen Ihren Fall ein — transparent und zum Festpreis.