Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem vereinbarten Zeitpunkt — ohne Kündigung und ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen.

Der Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform (§ 623 BGB). Er regelt typischerweise Beendigungszeitpunkt, Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und Verschwiegenheit.

Für Arbeitgeber ist er ein Weg, Trennungen ohne Kündigungsschutzprozess zu gestalten. Für Arbeitnehmer kann er jedoch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen — ein Punkt, der die Verhandlung beeinflusst.

Da kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, ist die sorgfältige Formulierung entscheidend. Unklare Abfindungs- oder Freistellungsklauseln führen häufig zu Folgestreit.

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