Geschäftsführer-Haftung — das Risiko, das Sie nachts wach hält
Die GmbH-Haftung schützt die Gesellschaft — nicht automatisch Sie als Geschäftsführer. Bei Insolvenzverschleppung, Steuer- oder Sozialversicherungs-Versäumnissen sowie bei Pflichtverletzungen droht persönliche Haftung mit Privatvermögen. Wir prüfen Ihr Risiko und beraten präventiv.
- Kostenlose Erst-Risiko-Einschätzung in 24 Stunden
- D&O-Versicherungs-Sparring vor Vertragsabschluss
- Krisen-Hotline bei drohender Zahlungsunfähigkeit
- Honorar mit USt., als Betriebsausgabe abzugsfähig
3 Wochen
Insolvenz-Antragsfrist max.
Privatvermögen
Haftungsumfang
§ 43 GmbHG
zentrale Norm
24 Std.
Reaktion innerhalb von 24 Stunden
Typische Situationen, in denen Sie uns brauchen
Wenn Ihnen eines davon bekannt vorkommt, sind Sie hier richtig.
- Die GmbH ist in einer Liquiditätskrise — wann ist die Grenze zur Insolvenzantragspflicht?
- Wir haben monatelang Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt — droht persönliche Haftung?
- Ein Gesellschafter wirft mir Pflichtverletzung vor und droht mit § 43 GmbHG-Klage
- Ich wechsle als Geschäftsführer in eine GmbH — wie sieht meine D&O-Versicherung sinnvoll aus?
- Wir wollen den Geschäftsführer abberufen — wie ohne Haftungs-Falle für den neuen Geschäftsführer?
- Der Geschäftsführer haftet für Lohnsteuer (§ 69 AO) — wie schütze ich mich?
- Insolvenzverwalter macht Forderungen gegen mich geltend — was tun?
Unsere Leistungen
Festpreise, klare Pakete — kein Stundensatz-Roulette
Präventive Haftungsprüfung
Wir gehen Ihre typischen Risiken durch — Insolvenzreife, Steuer- und Sozialversicherungsstatus sowie Compliance — und liefern eine Risiko-Matrix mit konkreten Empfehlungen.
Krisen-Begleitung (Liquiditätsengpass)
Wenn die Zahlen wackeln, prüfen wir die Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO) und beraten zu Sanierungsoptionen, gegebenenfalls Eigenverwaltung oder Schutzschirm.
Verteidigung bei Innenhaftung
Wenn Gesellschafter oder Insolvenzverwalter Schadensersatz nach § 43 GmbHG oder § 64 GmbHG fordern, verteidigen wir Sie.
D&O-Versicherungs-Beratung
Wir prüfen Ihre aktuelle D&O-Police, vergleichen Anbieter, verhandeln Deckungserweiterungen und begleiten die Schadensanzeige im Ernstfall.
Steuer- und Sozialversicherungs-Haftungsschutz
Bei Lohnsteuer-Haftung nach § 69 AO und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB helfen wir bei Stundungen, Erklärungen und der Verteidigung gegen Haftungsbescheide.
Geschäftsführer-Wechsel / Abberufung
Wir begleiten den sauberen Übergang: Entlastung beschließen, Übergabe-Protokoll, Haftungs-Cap und Nachhaftungs-Begrenzung.
So funktioniert die Zusammenarbeit
Sie schildern Ihren Fall. Wir prüfen und empfehlen Ihnen den nächsten Schritt — mit klarem Preis.
Risiko schildern
Per Telefon oder Formular. Bei akuter Insolvenz- oder Vollstreckungsgefahr rufen Sie uns direkt an: 030 86322240.
Risikoprüfung innerhalb von 24 Stunden
Wir prüfen Insolvenzreife, Steuer- und Sozialversicherungsstatus sowie Pflichtverletzungsvorwürfe und liefern eine schriftliche Bewertung mit Handlungsempfehlung.
Schutz oder Verteidigung
Je nach Situation: präventive Maßnahmen (Vertragsanpassungen, D&O, Compliance) oder aktive Verteidigung gegen laufende Ansprüche und Verfahren.
Festpreis-Beispiele
Transparente Pakete. Rechnung mit ausgewiesener USt., als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Risiko-Schnellprüfung
ab 500 €
Ihre persönliche Risiko-Matrix als Geschäftsführer
- 90-Min-Workshop (Video oder Telefon)
- Schriftliche Risiko-Matrix mit Ampel-Bewertung
- Konkrete Handlungsempfehlungen
Krisen-Begleitung
ab 2.000 €
Prüfung der Insolvenzantragspflicht und Beratung zu den Optionen
- Insolvenzreife-Test (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung)
- Bewertung der Sanierungsoptionen
- Begleitung bis Insolvenzantrag oder Sanierungskonzept
Verteidigung bei Innenhaftung
nach Streitwert / Festpreis
Vertretung gegen Forderungen gemäß §§ 43, 64 GmbHG
- Streitwert-basiertes Festpreis-Angebot
- D&O-Anzeige und Koordination mit dem Versicherer
- Inklusive Vergleichsverhandlung
Aus unserer Praxis (anonymisiert)
Geschäftsführer einer GmbH in der Krise war unsicher, ob er einen Insolvenzantrag stellen muss.
Insolvenzreife-Test (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung) durchgeführt und Handlungsoptionen dokumentiert — persönliche Haftungsrisiken eingegrenzt.
Das Finanzamt nahm den Geschäftsführer wegen rückständiger Lohnsteuer persönlich in Anspruch.
Haftungsbescheid geprüft und mit substantiierten Einwendungen angegangen.
Ein neuer Fremd-Geschäftsführer wollte sein persönliches Risiko verstehen.
Schriftliche Risiko-Matrix mit konkreten Präventionsmaßnahmen (D&O, Ressortverteilung, Dokumentation) erstellt.
Anonymisierte Praxisbeispiele zur Illustration typischer Mandate. Sie stellen keine Garantie für einen bestimmten Ausgang im Einzelfall dar.
Häufige Fragen
Wann muss ich Insolvenzantrag stellen?+
Bei Zahlungsunfähigkeit — wenn fällige Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlt werden können — oder bei Überschuldung, wenn die Aktiva die Passiva nicht mehr decken und keine positive Fortführungsprognose besteht. Die Frist beträgt spätestens drei Wochen ab Eintritt. Wer sie überzieht, riskiert Insolvenzverschleppung: Strafbarkeit und persönliche Haftung für Zahlungen ab Insolvenzreife.
Hafte ich auch für unbezahlte Lohnsteuer?+
Ja. Lohnsteuer ist Treuhandgeld der Arbeitnehmer und des Fiskus. Sie haften persönlich, wenn die GmbH nicht zahlen kann (§ 69 AO). Dasselbe gilt für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer — § 266a StGB ist hier Strafrecht, nicht nur Haftung.
Schützt mich eine D&O-Versicherung wirklich?+
Bei einfacher Fahrlässigkeit: ja. Bei grober Fahrlässigkeit: meistens (D&O ist relativ großzügig). Bei Vorsatz: nein (und Beweislast für Vorsatz liegt beim Kläger). Wichtig: keine Standard-Police kaufen — wir prüfen Deckung, Ausschlüsse, Selbstbehalt, Anti-Vergleichsklauseln.
Was ist § 43 GmbHG?+
Innenhaftung des GF gegenüber der GmbH bei Pflichtverletzung: er muss "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes" anwenden. Wer dagegen verstößt (riskante Geschäfte ohne Aufsichtsrat-OK, unkluge Investments, mangelnde Compliance) haftet auf Schadensersatz. Geltend gemacht meist durch nachfolgenden Insolvenzverwalter oder verbliebene Gesellschafter.
Wenn ich als GF zurückgetreten bin — bin ich raus?+
Nein. Sie haften nachvertraglich für alle Pflichtverletzungen während Ihrer Amtszeit, Verjährung typischerweise 5 Jahre (§ 43 IV GmbHG), bei Vorsatz 10. D&O-Police muss Nachhaftungs-Zeitraum von 3-5 Jahren abdecken (oft als "Nachmeldung" oder "Run-Off-Deckung" zu buchen).
Was kostet eine D&O-Versicherung?+
Für einen GF einer kleinen GmbH mit 5-10 MA typischerweise 600-2.500 EUR Prämie pro Jahr bei Deckung 1-5 Mio EUR. Je höher die Deckung und das Branchenrisiko (Finanz, IT, Pharma), desto teurer. Wir sparen Ihnen Prämien-Tausende durch sauberen Vergleich und Verhandlung.
Ratgeber: Geschäftsführer-Haftung
Vertiefen Sie das Thema mit unseren Fachbeiträgen — verständlich erklärt von spezialisierten Anwälten.
Besonders relevant für diese Branchen
In diesen Branchen treten besonders häufig Fragen zu Geschäftsführer-Haftung auf. Auf den Branchenseiten finden Sie weitere Hinweise zu den typischen Risiken der jeweiligen Branche.
Handwerksbetriebe
Persönliche Haftung des Inhabers oder Geschäftsführers bei Insolvenz, Steuer- oder Sozialversicherungssäumnis.
Gastronomie und Hotellerie
Gastronomie ist krisenanfällig. Persönliche Haftung des Inhabers oder Geschäftsführers bei Insolvenz, Steuer- oder Sozialversicherungssäumnis.
SaaS-Anbieter
Persönliche Risiken des SaaS-Gründers oder Geschäftsführers — D&O-Versicherung, ESOP-Themen, Krisen-Prävention.
Lieber direkt mit einem Wirtschaftsrechts-Anwalt sprechen?
Telefon-Erstberatung ab 99 €, Termin nach Absprache — in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Rechnung mit USt., als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Telefonberatung buchenVerwandte Themen
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Gründung, Gesellschaftervertrag und Geschäftsführer-Anstellungsvertrag — damit Haftungsrisiken erst gar nicht entstehen.
Forderungsmanagement
Liquiditäts-Sicherung durch konsequente Forderungs-Eintreibung.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Beendigung von Anstellungen — auch ein Geschäftsführer-Wechsel ist arbeitsrechtlich relevant.
Unser Anwaltsteam — Wirtschaftsrecht für Unternehmen
Advofleet Firmenanwalt24 ist Teil der Advofleet Group — mit einem bundesweiten Netzwerk spezialisierter Anwältinnen und Anwälte. Ihre Anfrage wird vom passenden Fachanwalt für Wirtschafts-, Vertrags- oder Wettbewerbsrecht bearbeitet.
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