Bei Krise: SOFORT melden

Geschäftsführer-Haftung — das Risiko, das Sie nachts wach hält

Die GmbH-Haftung schützt die Gesellschaft — nicht automatisch Sie als Geschäftsführer. Bei Insolvenzverschleppung, Steuer- oder Sozialversicherungs-Versäumnissen sowie bei Pflichtverletzungen droht persönliche Haftung mit Privatvermögen. Wir prüfen Ihr Risiko und beraten präventiv.

  • Kostenlose Erst-Risiko-Einschätzung in 24 Stunden
  • D&O-Versicherungs-Sparring vor Vertragsabschluss
  • Krisen-Hotline bei drohender Zahlungsunfähigkeit
  • Honorar mit USt., als Betriebsausgabe abzugsfähig

3 Wochen

Insolvenz-Antragsfrist max.

Privatvermögen

Haftungsumfang

§ 43 GmbHG

zentrale Norm

24 Std.

Reaktion innerhalb von 24 Stunden

Typische Situationen, in denen Sie uns brauchen

Wenn Ihnen eines davon bekannt vorkommt, sind Sie hier richtig.

  • Die GmbH ist in einer Liquiditätskrise — wann ist die Grenze zur Insolvenzantragspflicht?
  • Wir haben monatelang Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt — droht persönliche Haftung?
  • Ein Gesellschafter wirft mir Pflichtverletzung vor und droht mit § 43 GmbHG-Klage
  • Ich wechsle als Geschäftsführer in eine GmbH — wie sieht meine D&O-Versicherung sinnvoll aus?
  • Wir wollen den Geschäftsführer abberufen — wie ohne Haftungs-Falle für den neuen Geschäftsführer?
  • Der Geschäftsführer haftet für Lohnsteuer (§ 69 AO) — wie schütze ich mich?
  • Insolvenzverwalter macht Forderungen gegen mich geltend — was tun?

Unsere Leistungen

Festpreise, klare Pakete — kein Stundensatz-Roulette

Präventive Haftungsprüfung

Wir gehen Ihre typischen Risiken durch — Insolvenzreife, Steuer- und Sozialversicherungsstatus sowie Compliance — und liefern eine Risiko-Matrix mit konkreten Empfehlungen.

Krisen-Begleitung (Liquiditätsengpass)

Wenn die Zahlen wackeln, prüfen wir die Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO) und beraten zu Sanierungsoptionen, gegebenenfalls Eigenverwaltung oder Schutzschirm.

Verteidigung bei Innenhaftung

Wenn Gesellschafter oder Insolvenzverwalter Schadensersatz nach § 43 GmbHG oder § 64 GmbHG fordern, verteidigen wir Sie.

D&O-Versicherungs-Beratung

Wir prüfen Ihre aktuelle D&O-Police, vergleichen Anbieter, verhandeln Deckungserweiterungen und begleiten die Schadensanzeige im Ernstfall.

Steuer- und Sozialversicherungs-Haftungsschutz

Bei Lohnsteuer-Haftung nach § 69 AO und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB helfen wir bei Stundungen, Erklärungen und der Verteidigung gegen Haftungsbescheide.

Geschäftsführer-Wechsel / Abberufung

Wir begleiten den sauberen Übergang: Entlastung beschließen, Übergabe-Protokoll, Haftungs-Cap und Nachhaftungs-Begrenzung.

So funktioniert die Zusammenarbeit

Sie schildern Ihren Fall. Wir prüfen und empfehlen Ihnen den nächsten Schritt — mit klarem Preis.

1

Risiko schildern

Per Telefon oder Formular. Bei akuter Insolvenz- oder Vollstreckungsgefahr rufen Sie uns direkt an: 030 86322240.

2

Risikoprüfung innerhalb von 24 Stunden

Wir prüfen Insolvenzreife, Steuer- und Sozialversicherungsstatus sowie Pflichtverletzungsvorwürfe und liefern eine schriftliche Bewertung mit Handlungsempfehlung.

3

Schutz oder Verteidigung

Je nach Situation: präventive Maßnahmen (Vertragsanpassungen, D&O, Compliance) oder aktive Verteidigung gegen laufende Ansprüche und Verfahren.

Festpreis-Beispiele

Transparente Pakete. Rechnung mit ausgewiesener USt., als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Risiko-Schnellprüfung

ab 500 €

Ihre persönliche Risiko-Matrix als Geschäftsführer

  • 90-Min-Workshop (Video oder Telefon)
  • Schriftliche Risiko-Matrix mit Ampel-Bewertung
  • Konkrete Handlungsempfehlungen

Krisen-Begleitung

ab 2.000 €

Prüfung der Insolvenzantragspflicht und Beratung zu den Optionen

  • Insolvenzreife-Test (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung)
  • Bewertung der Sanierungsoptionen
  • Begleitung bis Insolvenzantrag oder Sanierungskonzept

Verteidigung bei Innenhaftung

nach Streitwert / Festpreis

Vertretung gegen Forderungen gemäß §§ 43, 64 GmbHG

  • Streitwert-basiertes Festpreis-Angebot
  • D&O-Anzeige und Koordination mit dem Versicherer
  • Inklusive Vergleichsverhandlung

Aus unserer Praxis (anonymisiert)

Geschäftsführer einer GmbH in der Krise war unsicher, ob er einen Insolvenzantrag stellen muss.

Insolvenzreife-Test (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung) durchgeführt und Handlungsoptionen dokumentiert — persönliche Haftungsrisiken eingegrenzt.

Das Finanzamt nahm den Geschäftsführer wegen rückständiger Lohnsteuer persönlich in Anspruch.

Haftungsbescheid geprüft und mit substantiierten Einwendungen angegangen.

Ein neuer Fremd-Geschäftsführer wollte sein persönliches Risiko verstehen.

Schriftliche Risiko-Matrix mit konkreten Präventionsmaßnahmen (D&O, Ressortverteilung, Dokumentation) erstellt.

Anonymisierte Praxisbeispiele zur Illustration typischer Mandate. Sie stellen keine Garantie für einen bestimmten Ausgang im Einzelfall dar.

Häufige Fragen

Wann muss ich Insolvenzantrag stellen?+

Bei Zahlungsunfähigkeit — wenn fällige Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlt werden können — oder bei Überschuldung, wenn die Aktiva die Passiva nicht mehr decken und keine positive Fortführungsprognose besteht. Die Frist beträgt spätestens drei Wochen ab Eintritt. Wer sie überzieht, riskiert Insolvenzverschleppung: Strafbarkeit und persönliche Haftung für Zahlungen ab Insolvenzreife.

Hafte ich auch für unbezahlte Lohnsteuer?+

Ja. Lohnsteuer ist Treuhandgeld der Arbeitnehmer und des Fiskus. Sie haften persönlich, wenn die GmbH nicht zahlen kann (§ 69 AO). Dasselbe gilt für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer — § 266a StGB ist hier Strafrecht, nicht nur Haftung.

Schützt mich eine D&O-Versicherung wirklich?+

Bei einfacher Fahrlässigkeit: ja. Bei grober Fahrlässigkeit: meistens (D&O ist relativ großzügig). Bei Vorsatz: nein (und Beweislast für Vorsatz liegt beim Kläger). Wichtig: keine Standard-Police kaufen — wir prüfen Deckung, Ausschlüsse, Selbstbehalt, Anti-Vergleichsklauseln.

Was ist § 43 GmbHG?+

Innenhaftung des GF gegenüber der GmbH bei Pflichtverletzung: er muss "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes" anwenden. Wer dagegen verstößt (riskante Geschäfte ohne Aufsichtsrat-OK, unkluge Investments, mangelnde Compliance) haftet auf Schadensersatz. Geltend gemacht meist durch nachfolgenden Insolvenzverwalter oder verbliebene Gesellschafter.

Wenn ich als GF zurückgetreten bin — bin ich raus?+

Nein. Sie haften nachvertraglich für alle Pflichtverletzungen während Ihrer Amtszeit, Verjährung typischerweise 5 Jahre (§ 43 IV GmbHG), bei Vorsatz 10. D&O-Police muss Nachhaftungs-Zeitraum von 3-5 Jahren abdecken (oft als "Nachmeldung" oder "Run-Off-Deckung" zu buchen).

Was kostet eine D&O-Versicherung?+

Für einen GF einer kleinen GmbH mit 5-10 MA typischerweise 600-2.500 EUR Prämie pro Jahr bei Deckung 1-5 Mio EUR. Je höher die Deckung und das Branchenrisiko (Finanz, IT, Pharma), desto teurer. Wir sparen Ihnen Prämien-Tausende durch sauberen Vergleich und Verhandlung.

Ratgeber: Geschäftsführer-Haftung

Vertiefen Sie das Thema mit unseren Fachbeiträgen — verständlich erklärt von spezialisierten Anwälten.

Geschäftsführer-Haftung in Ihrer Stadt

Wir vertreten Sie bundesweit. Auf den Stadt-Seiten finden Sie Hinweise zu Region, zuständigem Landgericht und stadt-spezifischen Themen.

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Zuletzt aktualisiert: 9. 9. 2026
Inhaltliche Verantwortung: Advofleet Rechtsanwaltsteam
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