DSGVO / Datenschutz — Compliance ohne Wenn und Aber
Von Verarbeitungsverzeichnis und AVV bis Datenpanne und Bußgeld: wir setzen Datenschutz pragmatisch um, nicht überreguliert.
- Preis und Umfang vor der Beauftragung
- Festpreis-Pakete für typische DSGVO-Bausteine
- 72h-Notfall-Service für Datenpannen (Art. 33 DSGVO)
- Honorar mit USt., als Betriebsausgabe abzugsfähig
72 h
Meldefrist Datenpanne
Bis 4 %
Jahresumsatz max. Bußgeld
Ab 500 €
Festpreis Verarbeitungsverzeichnis
Pragmatisch
Keine Überregulierung
Typische Situationen, in denen Sie uns brauchen
Wenn Ihnen eines davon bekannt vorkommt, sind Sie hier richtig.
- Wir wissen nicht, ob unser Verarbeitungsverzeichnis aktuell und vollständig ist
- Ein Datenleck/Datenpanne ist passiert — wir müssen entscheiden: meldepflichtig oder nicht?
- Aufsichtsbehörde hat ein Auskunftsersuchen geschickt oder ein Ordnungsverfahren eingeleitet
- Bußgeldbescheid liegt auf dem Tisch — Einspruch sinnvoll?
- AVV-Verträge mit Dienstleistern (Mailtools, CRM, Cloud) sind unvollständig oder fehlen vollständig
- Datenschutzerklärung und Cookie-Banner sind veraltet oder verstoßen gegen das TDDDG (früher TTDSG)
- Wir verarbeiten Mitarbeiterdaten in HR-Tools — sauber begründet?
Unsere Leistungen
Festpreise, klare Pakete — kein Stundensatz-Roulette
Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO)
Aufnahme aller Verarbeitungstätigkeiten, Rechtsgrundlagen, Löschfristen. Wir liefern ein auditfähiges Dokument inklusive Pflege-Routine.
AVV-Verträge (Art. 28 DSGVO)
Prüfung und Verhandlung von Auftragsverarbeitungsverträgen mit allen externen Dienstleistern (Cloud, Mailtools, CRM, Hosting).
Datenschutzerklärung + Cookie-Banner
TDDDG- und DSGVO-konform, aber nicht übertrieben — pragmatisch lesbar, vor Gericht haltbar.
Datenpannen-Meldung (Art. 33/34 DSGVO)
72-Stunden-Notfall: wir bewerten die Meldepflicht, formulieren die Meldung an die Aufsicht und (falls nötig) die Benachrichtigung der Betroffenen.
Auskunftsersuchen und Löschverlangen
Korrekte Bearbeitung von Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch) — inkl. Begründung bei Ablehnung.
Bußgeldbescheid-Abwehr
Einspruch gegen DSGVO-Bußgelder, Anhörungsbogen-Antwort, Bagatellisierung der Schwere, Verhandlung mit Aufsichtsbehörde.
So funktioniert die Zusammenarbeit
Sie schildern Ihren Fall. Wir prüfen und empfehlen Ihnen den nächsten Schritt — mit klarem Preis.
Akut-Lage oder Routine?
Bei Datenpanne oder einem Schreiben der Aufsicht rufen Sie uns an. Sonst schildern Sie den Fall im Formular. Eine Anfrage enthält keine anwaltliche Prüfung.
Einschätzung + Festpreis
Preis und Umfang der gebuchten Leistung stehen vor der Beauftragung. Darin steht, was wir tun und was Sie selbst erledigen können.
Mandat oder Selber-Machen
Sie entscheiden: wir setzen die Bausteine um, Sie bekommen Vorlagen plus Sparring, oder wir prüfen nur einmal.
Festpreis-Beispiele
Transparente Pakete. Rechnung mit ausgewiesener USt., als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Verarbeitungsverzeichnis
ab 500 €
Erfassung + Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten
- 1-2 Workshop-Termine mit dem zuständigen Mitarbeiter
- Verzeichnis im Standard-Format (PDF + editierbar)
- Pflege-Routine als Excel/SOP
DSGVO-Komplettpaket
ab 2.000 €
Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzerklärung, AVV und Cookie-Banner
- Komplette Erstausstattung für KMU < 50 MA
- Festpreis-Pauschale, kein Stundenrisiko
- Optional: jährliches Update als Abo (150 € / Quartal)
Datenpannen-Notfall
ab 900 €
72h-Service: Bewertung, Meldung, Folgeberatung
- Rückruf binnen 1-2 Stunden in Geschäftszeiten
- Meldung an Aufsicht (Art. 33 DSGVO) wenn erforderlich
- Optional: Betroffenen-Benachrichtigung (Art. 34)
Aus unserer Praxis (anonymisiert)
SaaS-Startup nutzte mehrere US-Tools ohne AVV und ohne Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
DSGVO-Grundausstattung (Verzeichnis, AVVs, Datenschutzerklärung, SCC-Prüfung) innerhalb weniger Wochen aufgesetzt.
Online-Händler erhielt ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 und parallel eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.
Fristgerechte, rechtssichere Auskunft formuliert; die Rückfrage der Behörde wurde ohne Bußgeld erledigt.
Datenpanne durch einen fehlgeleiteten E-Mail-Verteiler.
Meldepflicht nach Art. 33 geprüft und die Behördenmeldung samt Dokumentation begleitet.
Anonymisierte Praxisbeispiele zur Illustration typischer Mandate. Sie stellen keine Garantie für einen bestimmten Ausgang im Einzelfall dar.
Häufige Fragen
Wann ist eine Datenpanne meldepflichtig?+
Eine Datenpanne ist grundsätzlich meldepflichtig. Das gilt nur dann nicht, wenn sie voraussichtlich zu keinem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen führt (Art. 33 Abs. 1 DSGVO). Meldepflichtig sind in der Regel etwa ein Hackerangriff, verlorene oder gestohlene Datenträger oder eine E-Mail mit Kundendaten an den falschen Empfänger.
Die Meldung an die Aufsichtsbehörde muss unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden erfolgen, nachdem Sie von der Panne erfahren haben. Bei hohem Risiko müssen Sie zusätzlich die Betroffenen benachrichtigen (Art. 34 DSGVO).
In Geschäftszeiten bewerten wir den Fall in der Regel innerhalb von 1–2 Stunden und bereiten die Meldung vor.
Wie hoch fallen DSGVO-Bußgelder tatsächlich aus?+
Der Höchstrahmen liegt bei 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 83 Abs. 5 DSGVO). Bei kleinen und mittleren Unternehmen bewegen sich die Bußgelder in vielen Fällen im vier- bis fünfstelligen Bereich. Bei Wiederholung, fehlender Kooperation mit der Behörde oder schweren Verstößen fallen sie deutlich höher aus. Wir schätzen Ihr konkretes Bußgeldrisiko ein und zeigen Ihnen, welche Maßnahmen es senken.
Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?+
Ein Datenschutzbeauftragter ist Pflicht, wenn in Ihrem Unternehmen in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 BDSG). Dazu zählen auch Teilzeitkräfte, Auszubildende und freie Mitarbeiter. Unabhängig davon besteht die Pflicht, wenn Ihre Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonders sensibler Daten wie Gesundheitsdaten oder in der systematischen Überwachung von Personen liegt (Art. 37 Abs. 1 DSGVO). Sie besteht auch, wenn Ihre Verarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern.
Ob eine Benennungspflicht besteht, prüfen wir für Sie.
Reicht ein kostenloser Cookie-Banner-Generator?+
Für einen einfachen Webauftritt mit Standard-Tools häufig ja. Sobald Tracking, Marketing-Pixel oder Datenübermittlungen in die USA hinzukommen, wird es komplexer. Dann sind die Einwilligung nach § 25 TDDDG (früher TTDSG) und die Anforderungen an Drittlandübermittlungen zu beachten. Mit dem Schrems-II-Urteil (2020) hat der EuGH den Privacy Shield für ungültig erklärt. Seit Juli 2023 lassen sich Übermittlungen an US-Anbieter, die nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind, darauf stützen. Für alle anderen US-Anbieter kommen etwa Standardvertragsklauseln mit einer Prüfung des Übermittlungsrisikos in Betracht. Wir prüfen Ihren konkreten Tech-Stack.
Was tun bei einem Auskunftsersuchen?+
Sie müssen innerhalb eines Monats antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Bei komplexen oder zahlreichen Anträgen lässt sich die Frist um zwei Monate verlängern; das teilen Sie der betroffenen Person innerhalb des ersten Monats mit Begründung mit.
Die Auskunft umfasst eine Kopie der gespeicherten Daten sowie Angaben zu Zwecken, Empfängern, Speicherdauer, Herkunft der Daten und den Rechten der betroffenen Person (Art. 15 DSGVO). Ablehnen können Sie nur in eng begrenzten Fällen, etwa bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen. Wir formulieren die Antwort für Sie.
Wie halten wir das Verarbeitungsverzeichnis aktuell?+
Wir liefern eine Arbeitsanweisung und eine Excel-Vorlage. Bei jeder neuen Verarbeitung ergänzt die zuständige Person, etwa aus der Geschäftsführung, das Verzeichnis in 5–10 Minuten. Einmal im Quartal prüfen Sie das Verzeichnis vollständig auf Aktualität.
Ratgeber: DSGVO / Datenschutz
Vertiefen Sie das Thema mit unseren Fachbeiträgen — verständlich erklärt von spezialisierten Anwälten.
Besonders relevant für diese Branchen
In diesen Branchen treten besonders häufig Fragen zu DSGVO / Datenschutz auf. Auf den Branchenseiten finden Sie weitere Hinweise zu den typischen Risiken der jeweiligen Branche.
Online-Shop / E-Commerce
Cookie-Banner, Tracking-Compliance, AVV mit Shop-Tools (Shopify, WooCommerce, Klaviyo, etc.).
Werbe- und Marketing-Agenturen
AVV mit Kunden, Cookie-Compliance für ausgelieferte Websites, Tracking-Compliance.
SaaS-Anbieter
AVV-Anlagen mit Schrems-II-Compliance, Verarbeitungsverzeichnis, internationale Datentransfers.
Heilberufliche Praxis (Arzt, Heilpraktiker, Therapie)
Patientendaten sind besondere Datenkategorien (Art. 9 DSGVO) — höchste Sorgfalt erforderlich. AVV mit allen IT-Dienstleistern, Praxis-Software, TI-Anbindung.
Lieber direkt mit einem Wirtschaftsrechts-Anwalt sprechen?
Telefon-Erstberatung ab 99 €, Termin nach Absprache — in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Rechnung mit USt., als Betriebsausgabe abzugsfähig.
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