DSGVO · TDDDG · EU-AI-Act

DSGVO / Datenschutz — Compliance ohne Wenn und Aber

Von Verarbeitungsverzeichnis und AVV bis Datenpanne und Bußgeld: wir setzen Datenschutz pragmatisch um, nicht überreguliert.

  • Preis und Umfang vor der Beauftragung
  • Festpreis-Pakete für typische DSGVO-Bausteine
  • 72h-Notfall-Service für Datenpannen (Art. 33 DSGVO)
  • Honorar mit USt., als Betriebsausgabe abzugsfähig

72 h

Meldefrist Datenpanne

Bis 4 %

Jahresumsatz max. Bußgeld

Ab 500 €

Festpreis Verarbeitungsverzeichnis

Pragmatisch

Keine Überregulierung

Typische Situationen, in denen Sie uns brauchen

Wenn Ihnen eines davon bekannt vorkommt, sind Sie hier richtig.

  • Wir wissen nicht, ob unser Verarbeitungsverzeichnis aktuell und vollständig ist
  • Ein Datenleck/Datenpanne ist passiert — wir müssen entscheiden: meldepflichtig oder nicht?
  • Aufsichtsbehörde hat ein Auskunftsersuchen geschickt oder ein Ordnungsverfahren eingeleitet
  • Bußgeldbescheid liegt auf dem Tisch — Einspruch sinnvoll?
  • AVV-Verträge mit Dienstleistern (Mailtools, CRM, Cloud) sind unvollständig oder fehlen vollständig
  • Datenschutzerklärung und Cookie-Banner sind veraltet oder verstoßen gegen das TDDDG (früher TTDSG)
  • Wir verarbeiten Mitarbeiterdaten in HR-Tools — sauber begründet?

Unsere Leistungen

Festpreise, klare Pakete — kein Stundensatz-Roulette

Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO)

Aufnahme aller Verarbeitungstätigkeiten, Rechtsgrundlagen, Löschfristen. Wir liefern ein auditfähiges Dokument inklusive Pflege-Routine.

AVV-Verträge (Art. 28 DSGVO)

Prüfung und Verhandlung von Auftragsverarbeitungsverträgen mit allen externen Dienstleistern (Cloud, Mailtools, CRM, Hosting).

Datenschutzerklärung + Cookie-Banner

TDDDG- und DSGVO-konform, aber nicht übertrieben — pragmatisch lesbar, vor Gericht haltbar.

Datenpannen-Meldung (Art. 33/34 DSGVO)

72-Stunden-Notfall: wir bewerten die Meldepflicht, formulieren die Meldung an die Aufsicht und (falls nötig) die Benachrichtigung der Betroffenen.

Auskunftsersuchen und Löschverlangen

Korrekte Bearbeitung von Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch) — inkl. Begründung bei Ablehnung.

Bußgeldbescheid-Abwehr

Einspruch gegen DSGVO-Bußgelder, Anhörungsbogen-Antwort, Bagatellisierung der Schwere, Verhandlung mit Aufsichtsbehörde.

So funktioniert die Zusammenarbeit

Sie schildern Ihren Fall. Wir prüfen und empfehlen Ihnen den nächsten Schritt — mit klarem Preis.

1

Akut-Lage oder Routine?

Bei Datenpanne oder einem Schreiben der Aufsicht rufen Sie uns an. Sonst schildern Sie den Fall im Formular. Eine Anfrage enthält keine anwaltliche Prüfung.

2

Einschätzung + Festpreis

Preis und Umfang der gebuchten Leistung stehen vor der Beauftragung. Darin steht, was wir tun und was Sie selbst erledigen können.

3

Mandat oder Selber-Machen

Sie entscheiden: wir setzen die Bausteine um, Sie bekommen Vorlagen plus Sparring, oder wir prüfen nur einmal.

Festpreis-Beispiele

Transparente Pakete. Rechnung mit ausgewiesener USt., als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Verarbeitungsverzeichnis

ab 500 €

Erfassung + Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten

  • 1-2 Workshop-Termine mit dem zuständigen Mitarbeiter
  • Verzeichnis im Standard-Format (PDF + editierbar)
  • Pflege-Routine als Excel/SOP

DSGVO-Komplettpaket

ab 2.000 €

Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzerklärung, AVV und Cookie-Banner

  • Komplette Erstausstattung für KMU < 50 MA
  • Festpreis-Pauschale, kein Stundenrisiko
  • Optional: jährliches Update als Abo (150 € / Quartal)

Datenpannen-Notfall

ab 900 €

72h-Service: Bewertung, Meldung, Folgeberatung

  • Rückruf binnen 1-2 Stunden in Geschäftszeiten
  • Meldung an Aufsicht (Art. 33 DSGVO) wenn erforderlich
  • Optional: Betroffenen-Benachrichtigung (Art. 34)

Aus unserer Praxis (anonymisiert)

SaaS-Startup nutzte mehrere US-Tools ohne AVV und ohne Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.

DSGVO-Grundausstattung (Verzeichnis, AVVs, Datenschutzerklärung, SCC-Prüfung) innerhalb weniger Wochen aufgesetzt.

Online-Händler erhielt ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 und parallel eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Fristgerechte, rechtssichere Auskunft formuliert; die Rückfrage der Behörde wurde ohne Bußgeld erledigt.

Datenpanne durch einen fehlgeleiteten E-Mail-Verteiler.

Meldepflicht nach Art. 33 geprüft und die Behördenmeldung samt Dokumentation begleitet.

Anonymisierte Praxisbeispiele zur Illustration typischer Mandate. Sie stellen keine Garantie für einen bestimmten Ausgang im Einzelfall dar.

Häufige Fragen

Wann ist eine Datenpanne meldepflichtig?+

Eine Datenpanne ist grundsätzlich meldepflichtig. Das gilt nur dann nicht, wenn sie voraussichtlich zu keinem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen führt (Art. 33 Abs. 1 DSGVO). Meldepflichtig sind in der Regel etwa ein Hackerangriff, verlorene oder gestohlene Datenträger oder eine E-Mail mit Kundendaten an den falschen Empfänger.

Die Meldung an die Aufsichtsbehörde muss unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden erfolgen, nachdem Sie von der Panne erfahren haben. Bei hohem Risiko müssen Sie zusätzlich die Betroffenen benachrichtigen (Art. 34 DSGVO).

In Geschäftszeiten bewerten wir den Fall in der Regel innerhalb von 1–2 Stunden und bereiten die Meldung vor.

Wie hoch fallen DSGVO-Bußgelder tatsächlich aus?+

Der Höchstrahmen liegt bei 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 83 Abs. 5 DSGVO). Bei kleinen und mittleren Unternehmen bewegen sich die Bußgelder in vielen Fällen im vier- bis fünfstelligen Bereich. Bei Wiederholung, fehlender Kooperation mit der Behörde oder schweren Verstößen fallen sie deutlich höher aus. Wir schätzen Ihr konkretes Bußgeldrisiko ein und zeigen Ihnen, welche Maßnahmen es senken.

Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?+

Ein Datenschutzbeauftragter ist Pflicht, wenn in Ihrem Unternehmen in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 BDSG). Dazu zählen auch Teilzeitkräfte, Auszubildende und freie Mitarbeiter. Unabhängig davon besteht die Pflicht, wenn Ihre Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonders sensibler Daten wie Gesundheitsdaten oder in der systematischen Überwachung von Personen liegt (Art. 37 Abs. 1 DSGVO). Sie besteht auch, wenn Ihre Verarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern.

Ob eine Benennungspflicht besteht, prüfen wir für Sie.

Reicht ein kostenloser Cookie-Banner-Generator?+

Für einen einfachen Webauftritt mit Standard-Tools häufig ja. Sobald Tracking, Marketing-Pixel oder Datenübermittlungen in die USA hinzukommen, wird es komplexer. Dann sind die Einwilligung nach § 25 TDDDG (früher TTDSG) und die Anforderungen an Drittlandübermittlungen zu beachten. Mit dem Schrems-II-Urteil (2020) hat der EuGH den Privacy Shield für ungültig erklärt. Seit Juli 2023 lassen sich Übermittlungen an US-Anbieter, die nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind, darauf stützen. Für alle anderen US-Anbieter kommen etwa Standardvertragsklauseln mit einer Prüfung des Übermittlungsrisikos in Betracht. Wir prüfen Ihren konkreten Tech-Stack.

Was tun bei einem Auskunftsersuchen?+

Sie müssen innerhalb eines Monats antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Bei komplexen oder zahlreichen Anträgen lässt sich die Frist um zwei Monate verlängern; das teilen Sie der betroffenen Person innerhalb des ersten Monats mit Begründung mit.

Die Auskunft umfasst eine Kopie der gespeicherten Daten sowie Angaben zu Zwecken, Empfängern, Speicherdauer, Herkunft der Daten und den Rechten der betroffenen Person (Art. 15 DSGVO). Ablehnen können Sie nur in eng begrenzten Fällen, etwa bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen. Wir formulieren die Antwort für Sie.

Wie halten wir das Verarbeitungsverzeichnis aktuell?+

Wir liefern eine Arbeitsanweisung und eine Excel-Vorlage. Bei jeder neuen Verarbeitung ergänzt die zuständige Person, etwa aus der Geschäftsführung, das Verzeichnis in 5–10 Minuten. Einmal im Quartal prüfen Sie das Verzeichnis vollständig auf Aktualität.

DSGVO / Datenschutz in Ihrer Stadt

Wir vertreten Sie bundesweit. Auf den Stadt-Seiten finden Sie Hinweise zu Region, zuständigem Landgericht und stadt-spezifischen Themen.

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Zuletzt aktualisiert: 17. 10. 2026
Inhaltliche Verantwortung: Advofleet Rechtsanwaltsteam
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