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Abmahnung erhalten? Wir wehren ab

Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß, AGB oder Bildrechten? Kostenlose Prüfung in 24h – spezialisierte Anwälte bundesweit.

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Abmahnung erhalten – Was nun?

Eine Abmahnung kann jeden Online-Händler treffen. Schnelles und richtiges Handeln ist entscheidend.

Häufige Fehler

  • ×Unterlassungserklärung ohne Prüfung unterschreiben
  • ×Abmahnung ignorieren und Fristen verstreichen lassen
  • ×Zu hohe Kosten akzeptieren ohne Verhandlung
  • ×Selbst mit dem Abmahnenden kommunizieren

Richtig reagieren

  • ✓Abmahnung sofort an Anwalt weiterleiten
  • ✓Kostenlose Ersteinschätzung in 24h erhalten
  • ✓Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben
  • ✓Kosten auf 30-50% herunterverhandeln

So funktioniert's

1
Abmahnung einreichen

Abmahnung einreichen

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Reichen Sie diese innerhalb weniger Minuten über unser Formular ein.

2
Prüfung in 24h

Prüfung in 24h

Unsere spezialisierten Anwälte prüfen die Abmahnung und erstellen eine kostenlose Ersteinschätzung mit Handlungsempfehlung.

3
Abwehr & Verhandlung

Abwehr & Verhandlung

Wir wehren unberechtigte Abmahnungen ab oder verhandeln die Kosten auf ein Minimum herunter.

Zahlen & Fakten zu Abmahnungen

Unsere Erfolgsquote spricht für sich

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Keine versteckten Kosten oder Überraschungen

Abwehr vs. Kosten akzeptieren

Vergleich der Optionen bei einer Abmahnung

KriteriumMit Anwalt (Abwehr)Ohne Anwalt (Akzeptieren)
Kosten300-800 € (30-50% der Forderung)500-2.000 € (100% der Forderung)
VertragsstrafeAngemessen begrenzt (1.000-5.000 €)Unverhältnismäßig hoch (5.000-25.000 €)
UnterlassungserklärungModifiziert (nur konkreter Verstoß)Original (oft zu weit formuliert)
Bindungsdauer30 Jahre (eingeschränkter Umfang)30 Jahre (weitreichender Umfang)
ErgebnisOptimale Verhandlung & InteressenvertretungVolle Kosten ohne Verhandlung

Erfolgsgeschichten unserer Mandanten

So haben wir anderen Unternehmen geholfen

AGB-Abmahnung

Online-Shop erhielt Abmahnung wegen fehlender Widerrufsbelehrung. Forderung: 1.800 € + Vertragsstrafe 15.000 €.

Ergebnis

Abwehr erfolgreich. Vergleich: 0 € (Abmahnung unberechtigt)

Bildrechte-Abmahnung

E-Commerce Startup nutzte Stockfoto ohne Lizenz. Forderung: 2.400 € Schadensersatz + 800 € Anwaltskosten.

Ergebnis

Verhandlung: 600 € Vergleich statt 3.200 €

Impressums-Abmahnung

Dropshipping-Shop hatte unvollständiges Impressum. Forderung: 950 € + Vertragsstrafe 10.000 €.

Ergebnis

Modifizierte UE: 350 € + Vertragsstrafe 2.000 €

Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen zu Abmahnungen

Alles Wichtige zu Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Kosten

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Unterschreiben Sie in keinem Fall etwas, bevor die Abmahnung anwaltlich geprüft wurde. Die in der Abmahnung genannten Fristen von drei bis sieben Tagen sind in der Regel nicht bindend, sollten aber ernst genommen werden.

Im ersten Schritt sollten Sie die Abmahnung umgehend an einen spezialisierten Anwalt weiterleiten und keine eigene Kommunikation mit dem Abmahnenden aufnehmen. Sichern Sie gleichzeitig alle relevanten Beweise wie Screenshots oder E-Mails. In vielen Fällen zeigt sich nach der Prüfung, dass die Forderungen überzogen oder die Abmahnung formal fehlerhaft ist.

Besonders wichtig: Eine Unterlassungserklärung bindet Sie für 30 Jahre. Deshalb sollte statt der Original-Erklärung eine modifizierte Fassung abgegeben werden, die nur den konkreten Verstoß umfasst und angemessene Vertragsstrafen vorsieht.

Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Jetzt kostenlos beraten lassen

Rechtliche Grundlagen: UWG & Wettbewerbsrecht

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt vor unlauteren Geschäftspraktiken

§ 3 UWG

Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig. Dazu gehören irreführende Werbung, fehlende Impressumsangaben und AGB-Verstöße.

§ 8 UWG

Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch. Wettbewerber können bei Verstößen Unterlassung verlangen und Abmahnkosten geltend machen.

DSGVO

Datenschutzverstöße wie fehlende Cookie-Banner, unvollständige Datenschutzerklärungen oder fehlerhafte Einwilligungen können abgemahnt werden.

Was ist eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht?

Eine Abmahnung ist ein rechtliches Mittel, mit dem Wettbewerber, Verbände oder spezialisierte Anwälte gegen Verstöße im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder Datenschutzrecht vorgehen. Für Online-Händler und E-Commerce-Unternehmen sind Abmahnungen besonders gefährlich, da bereits kleine Fehler auf der Webseite oder im Online-Shop zu kostspieligen Abmahnungen führen können.

Die häufigsten Abmahngründe für Online-Unternehmen sind fehlerhafte AGB, unvollständige Impressumsangaben, Verstöße gegen die DSGVO, Bildrechtsverletzungen, fehlende Widerrufsbelehrungen und irreführende Werbung. Eine einzige Abmahnung kann erhebliche Kosten verursachen – zuzüglich Vertragsstrafen bei erneutem Verstoß.

Wichtig: Eine Abmahnung ist rechtlich bindend und enthält meist eine sehr kurze Frist. Unterschreiben Sie niemals eine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung! Eine falsch formulierte Unterlassungserklärung bindet Sie für 30 Jahre und kann bei jedem vermeintlichen Verstoß zu hohen Vertragsstrafen führen.

Abmahnrisiken nach Branchen

Welche Abmahngründe treffen Ihre Branche besonders häufig?

E-Commerce & Online-Shops

  • Button-Lösung: Falscher Text auf Bestellbutton (muss "zahlungspflichtig bestellen" enthalten)
  • Widerrufsbelehrung: Fehlende oder veraltete Muster
  • Grundpreisangaben: Fehlende Preis pro Mengeneinheit
  • Versandkosten: Nicht deutlich vor Bestellung angezeigt

SaaS & Software-Anbieter

  • DSGVO: Fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung
  • Cookie-Banner: Nicht DSGVO-konform (Opt-in statt Opt-out)
  • AGB: Unwirksame Klauseln bei Kündigungsfristen oder Haftung
  • Preisdarstellung: Irreführende "Free Trial" oder "Kostenlos"-Aussagen

Dienstleister & Agenturen

  • Bildrechte: Stockfotos ohne Lizenz, Google-Bilder ohne Erlaubnis
  • Impressum: Unvollständige Angaben (USt-ID, Handelsregister fehlen)
  • Werbung: Irreführende Bewertungen oder Referenzen
  • Marken: Verwendung geschützter Begriffe in Firmennamen

Prävention ist günstiger als Abwehr

Eine präventive Prüfung Ihrer Webseite, AGB und Datenschutzerklärung kostet einen Bruchteil einer Abmahnung.

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