Arbeitsrecht

Abmahnung (Arbeitsrecht)

Eine arbeitsrechtliche Abmahnung ist die formelle Rüge eines konkreten Fehlverhaltens durch den Arbeitgeber mit der Warnung, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht.

Die Abmahnung erfüllt drei Funktionen: Sie dokumentiert das beanstandete Verhalten (Hinweisfunktion), rügt es (Rügefunktion) und kündigt arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung für den Wiederholungsfall an (Warnfunktion).

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist in der Regel mindestens eine einschlägige, wirksame Abmahnung erforderlich. Sie muss das Fehlverhalten nach Datum, Ort und Sachverhalt konkret bezeichnen — pauschale Vorwürfe sind unwirksam.

Eine fehlerhafte oder unverhältnismäßige Abmahnung kann der Arbeitnehmer angreifen und ihre Entfernung aus der Personalakte verlangen. Für Arbeitgeber ist die saubere Formulierung deshalb entscheidend, um die spätere Kündigung abzusichern.

Häufige Fragen

Wie viele Abmahnungen sind vor einer Kündigung nötig?

Es gibt keine feste Zahl. Bei leichteren Pflichtverstößen genügt häufig eine einschlägige Abmahnung; bei schweren Verstößen kann sogar ohne Abmahnung gekündigt werden. Maßgeblich ist die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall.

Konkreter Fall in Ihrem Unternehmen?

Unsere spezialisierten Anwälte schätzen Ihren Fall ein — transparent und zum Festpreis.

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.