Anwalt für Werbe-, Marketing- und Web-Agenturen
Werkverträge, die nicht bei der ersten Streit-Mail bersten. IP-übertragungen die Sie behalten lassen, was Sie behalten wollen. Open-Source-Saubermache für Code-Lieferungen. Und Inkasso für den Kunden, der einfach nicht zahlt.
Rechtsberatung für Werbe- und Marketing-Agenturen: Worauf es ankommt
Für Agenturen entscheidet sich der Großteil aller Streitfälle an einer einzigen Weiche: Werkvertrag (§ 631 BGB) oder Dienstvertrag (§ 611 BGB)? Beim Werkvertrag schulden Sie ein abnahmefähiges Ergebnis, und mit der Abnahme (§ 640 BGB) wird die Vergütung fällig — beim Dienstvertrag schulden Sie nur das Bemühen. Wer das im Angebot nicht sauber trennt, streitet später über Mängel, Change-Requests und Schlusszahlung.
Dazu kommt das Urheberrecht: Nutzungsrechte an Design und Code gehen nicht automatisch auf den Kunden über, sondern nur im vertraglich eingeräumten Umfang (§ 31 UrhG) — und an Software bestehen eigene Schutzrechte (§ 69a UrhG). Wir setzen verhandlungsfeste Agentur-AGB mit klaren IP-, Abnahme- und Storno-Klauseln auf, prüfen Open-Source-Komponenten (GPL/AGPL-Risiko) vor der Auslieferung und treiben offene Kundenrechnungen über das gerichtliche Mahnverfahren konsequent ein.
Ab 599 €
Agentur-AGB-Set
24h
Inkasso-Mahnung
Werk vs Dienst
Vertragsklarheit
IP klar
Wer hat was?
Typische Rechtsthemen in Werbe- und Marketing-Agenturen
Wenn eines davon Ihnen vertraut vorkommt — wir haben die passende Spezialisierung unten verlinkt.
- Kunden-Auftrag ist eskaliert — Werkvertrag oder Dienstvertrag? Abnahme oder nicht?
- IP-Rechte am Code/Design — Kunde will alles, hat aber nicht alles bezahlt
- Open-Source-Komponente in Kunden-Projekt war GPL/AGPL — Kunde merkt es nach Launch
- Kunden-Rechnung 60 Tage offen, Mahnungen ignoriert — wann lohnt sich Inkasso?
- Influencer-Kooperation ohne sauberen Vertrag — wem gehören die Posts/Reels?
- Mitarbeiter wechselt zur Konkurrenz mit Kunden-Wissen — wettbewerbsfähiger Schutz?
Unsere Spezialisierungen für Ihre Branche
Klicken Sie das Thema an, das gerade akut ist — die jeweilige Seite hat Pricing, FAQ und Bestellprozess.
Häufigste Themen
Vertragsrecht
Saubere Werkverträge, Werk-/Dienst-Abgrenzung, Abnahme- und Gewährleistungsklauseln — Standard für jede Agentur-Kunde-Beziehung.
IT-Recht & Software-Verträge
IP-übertragung, Open-Source-Compliance, Software-Lizenzverträge für Code-liefernde Agenturen.
Forderungsmanagement
Kunden-Inkasso effizient: Mahnungen, gerichtliches Mahnverfahren, Vollstreckung — typischerweise mit hoher Erfolgsquote.
Weitere Themen
Aus unserer Praxis (anonymisiert)
Webagentur, Kunde hat Relaunch-Auftrag 25.000 EUR abgenommen, dann beanstandet "fehlerhaftes CMS" und zahlt 10.000 EUR nicht.
Schriftliche Abnahme-Doku ausgewertet, Mängelliste juristisch entkräftet — 9.200 EUR nachgezahlt + Abschluss.
Marketing-Agentur, Influencer-Kooperation ohne klaren Vertrag. Influencer veröffentlicht Konkurrenz-Werbung mit gleichem Format.
Unterlassungserklärung erwirkt, künftige Influencer-Verträge als Standard-Template aufgesetzt.
Typische Pricing-Beispiele für Werbe- und Marketing-Agenturen
Festpreise statt Stundensätze. Rechnung mit USt., als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Agentur-AGB-Set (Werk/Dienst + IP-Klauseln + Storno)
ab 599 €
Festpreis, branchen-spezifische Vorlagen für Web/Design/Marketing
Kunden-Inkasso (Mahnverfahren + Vollstreckung)
Ab Streitwert
Gebühren überwälzbar; bei Erfolg trannt der Kunde die Anwaltskosten
IP-/Open-Source-Audit vor Kunden-Lieferung
ab 899 €
Scan Code-Base + Lizenz-Notice + Empfehlung Klauseln im Kunden-Vertrag
Häufige Fragen aus Werbe- und Marketing-Agenturen
Werkvertrag oder Dienstvertrag — was ist besser für uns?+
Werkvertrag = Sie schulden ein konkretes Ergebnis (Website, Kampagne). Dienstvertrag = Sie schulden ein Bemühen (z. B. monatliche Beratung). Werkvertrag ist klarer beim Geld (Abnahme = Zahlung fällig), Dienstvertrag lässt Ihnen mehr Spielraum bei der Leistungsdefinition. Pro Auftrag passend wählen.
Was passiert, wenn der Kunde nach Abnahme noch änderungen will?+
Klar: Change-Requests werden separat in Rechnung gestellt. Wenn das im Vertrag steht, ist es einfach. Wenn nicht, wird es Aushandlungssache — und Kunden, die mauern, sind schwer zu bewegen. Wir setzen Change-Request-Klauseln standardisiert in jedes Vertrags-Set.
Wir haben eine GPL-Bibliothek im Kunden-Code — was tun?+
Nicht panisch werden. Erst prüfen: ist GPL "viral" (LGPL/AGPL-Falle?) oder unkritisch (z.B. statische Linkung in nicht-distribuierter Software). Dann mit Kunde sprechen, ggf. ersetzen oder eine alternative Lizenz lizenzieren. Wir machen den Audit.
Ab welchem Streitwert lohnt sich Inkasso?+
Bei sauberer Vertragslage praktisch ab 500 EUR (vereinfachtes Mahnverfahren ist günstig). Unter 500 EUR oft nicht wirtschaftlich. Wenn der Kunde regelmäßig schlecht zahlt, lohnt sich früh ein Inkasso-Signal statt 6 Mahnungen.
Mitarbeiter geht zur Konkurrenz und nimmt Kunden mit — können wir das verhindern?+
Wettbewerbsverbote im Anstellungsvertrag sind möglich, brauchen aber Karenz-Entschädigung (mindestens 50 % der letzten Vergütung) und sind zeitlich auf 2 Jahre begrenzt. Nicht-Abwerbeklauseln für Kunden funktionieren oft besser. Wir formulieren das massgeschneidert.
Ratgeber für Werbe- und Marketing-Agenturen
Vertiefen Sie das Thema mit unseren Fachbeiträgen — verständlich erklärt von spezialisierten Anwälten.
Rechtsberatung für weitere Branchen
Sie suchen einen Anwalt für eine andere Branche? Wir betreuen Unternehmen branchenübergreifend — hier eine Auswahl unserer Branchen-Schwerpunkte.
Online-Shop / E-Commerce
Abmahnungen, AGB-Updates, DSGVO/Cookie-Pflichten, gesperrte PSP-Konten, Markenschutz für Ihre Brand. Wir kennen den E-Commerce-Alltag und denken nicht in Stundensätzen, sondern in Fallpaketen.
Handwerksbetriebe
Werkverträge nach BGB oder VOB/B, Mängelvorwurf-Abwehr, konsequente Forderungseintreibung gegenüber zahlungsunwilligen Kunden, Personal- und Subunternehmer-Themen. Pragmatisch und ohne Anwalts-Sprech.
Gastronomie und Hotellerie
Gewerbemiete und Pacht, Personal (Minijobs, Befristung, Trinkgeld-Themen), Löschung rechtswidriger Bewertungen, faire Lieferdienst-Verträge. Wir kennen die Branche und reden Klartext, nicht Juristen-Latein.
SaaS-Anbieter
AGB-Sets die Konzern-Einkauf nicht rauskickt. AVV-Anlagen, die Schrems-II-fest sind. EU-AI-Act-Bewertung, Open-Source-Audit. Und Inkasso für B2B-Kunden, die in Net 90 leben.
Heilberufliche Praxis (Arzt, Heilpraktiker, Therapie)
Personalthemen (MFA, Pflege, Reinigungskräfte), Praxis-Mietrecht, Datenschutz für Patientendaten, Löschung rechtswidriger Online-Bewertungen, Werbung im HWG-Rahmen. Berufsrechtliche Spezialfragen verweisen wir an unsere Spezialisten weiter.
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