BGB + VOB/B vertraut

Anwalt fuer Handwerksbetriebe

Werkvertraege nach BGB oder VOB/B, Maengelvorwurf-Abwehr, konsequente Forderungseintreibung gegenueber zahlungsunwilligen Kunden, Personal- und Subunternehmer-Themen. Pragmatisch und ohne Anwalts-Sprech.

Ab 299 €

Maengel-Pruefung

BGB + VOB/B

beide Welten

24h

Akut-Eskalation

Bundesweit

Vertretung

Typische Rechtsthemen in Handwerksbetriebe

Wenn eines davon Ihnen vertraut vorkommt — wir haben die passende Spezialisierung unten verlinkt.

  • Kunde reklamiert "Maengel" nach Abnahme — sind sie echt, sind sie unsere Pflicht?
  • Kunde verweigert Schlusszahlung mit Verweis auf Nacharbeiten — wie eskalieren?
  • Subunternehmer hat Mist gebaut, der Hauptkunde haengt uns das an
  • VOB/B-Vertrag vom oeffentlichen Auftraggeber — Risiken in den Standardklauseln?
  • Mitarbeiter krank oder unzuverlaessig — wie sauber abmahnen oder kuendigen?
  • Werkstatt-/Lagermiete erhoeht oder gekuendigt — wie reagieren?

Aus unserer Praxis (anonymisiert)

Sanitaer-Betrieb, Kunde reklamiert "undichte Fugen" nach 2 Jahren, verweigert die Restzahlung von 6.500 EUR und droht mit Pressestelle.

Sachverstaendiger eingeholt — Maengel waren Bauablauf-Fehler des Generalunternehmers. Restzahlung + 1.200 EUR Anwaltskosten erstattet.

Typische Pricing-Beispiele für Handwerksbetriebe

Festpreise statt Stundensätze. Rechnung mit USt., als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Maengel-Pruefung (juristisch + ggf. Sachverstaendigen-Empfehlung)

ab 299 €

Schriftliche Antwort an Kunden mit Empfehlung

Forderungseintreibung (Mahnverfahren bis Vollstreckung)

Streitwert-basiert

Bei berechtigter Forderung erstattet Kunde die Kosten

Kuendigung Mitarbeiter (inkl. Abmahnung)

ab 599 €

Inkl. Pruefung Voraussetzungen + Schreiben

Häufige Fragen aus Handwerksbetriebe

BGB oder VOB/B — welcher Vertrag ist besser?+

Bei Privatkunden i.d.R. BGB (VOB/B muss bei Privatkunden explizit vereinbart UND uebergeben werden). Bei oeffentlichen Auftraggebern fast immer VOB/B (oft vorgegeben). VOB/B hat eigene Spielregeln (kuerzere Verjaehrung 4 statt 5 Jahre, schnellere Maengelruegen). Wir helfen bei der Wahl je Auftrag.

Wann verjaehren Maengelansprueche im Handwerk?+

BGB: 5 Jahre bei Bauwerken, 2 Jahre bei nicht-Bauwerken (z. B. Moebelbau, Reparatur). VOB/B: 4 Jahre bei Bauwerken (vertraglich anpassbar). Beginnt mit der Abnahme.

Kunde verweigert die Abnahme — was tun?+

Nach foermlicher Anzeige der Fertigstellung gilt die Abnahme nach 12 Werktagen als erfolgt (BGB) bzw. 12 Werktagen nach Aufforderung (VOB/B). Voraussetzung: keine wesentlichen Maengel mehr offen. Wir setzen die Fiktion juristisch korrekt durch.

Subunternehmer hat versagt — hafte ich gegenueber meinem Kunden?+

Ja, voll. Sie haften Ihrem Kunden gegenueber wie fuer eigenes Personal (§ 278 BGB). Aber: Sie koennen den Sub regressieren — wir helfen, wenn der Sub sich querstellt.

Wie konsequent darf ich gegen einen Saumnigen Mitarbeiter vorgehen?+

Schritt 1: muendliche Klarstellung dokumentieren. Schritt 2: schriftliche Abmahnung (konkret, datiert, Folgen angedroht). Schritt 3: bei Wiederholung verhaltensbedingte Kuendigung. Wir formulieren so, dass es vor dem Arbeitsgericht haelt.

Handwerksbetriebe in Ihrer Stadt

Wir vertreten bundesweit — auf den Stadt-Seiten finden Sie zusaetzliche Hinweise zu Region, zustaendigem Landgericht und stadt-spezifischen Themen.

Lieber direkt mit einem Wirtschaftsrechts-Anwalt sprechen?

Telefon-Erstberatung ab 99 €, Termin nach Absprache — in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Rechnung mit USt., als Betriebsausgabe abzugsfähig.

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