GmbH-Recht

Stammkapital (GmbH)

Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 € (§ 5 GmbHG). Bei der Anmeldung muss mindestens die Hälfte, also 12.500 €, eingezahlt sein.

Das Stammkapital ist die Haftungsgrundlage der GmbH gegenüber Gläubigern. Es setzt sich aus den Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen, die als Geld- oder Sacheinlage erbracht werden können.

Bei Bargründung müssen vor der Anmeldung zum Handelsregister mindestens 12.500 € tatsächlich eingezahlt und zur freien Verfügung der Geschäftsführung stehen. Sacheinlagen sind voll zu erbringen und im Sachgründungsbericht zu belegen.

Die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) kann mit weniger Kapital gegründet werden, muss aber eine gesetzliche Rücklage bilden, bis das GmbH-Mindestkapital erreicht ist.

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