GmbH-Recht

Gesellschaftsvertrag (GmbH)

Der Gesellschaftsvertrag (die Satzung) ist die rechtliche Grundlage der GmbH. Er muss notariell beurkundet werden und regelt u. a. Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital und Geschäftsanteile.

Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt regelt eine gute Satzung typische Konfliktfelder im Voraus: Gesellschafterbeschlüsse und Mehrheiten, Verfügung über Anteile (Vinkulierung), Einziehung, Wettbewerbsverbote und Abfindungsklauseln.

Gerade bei mehreren Gesellschaftern verhindern klare Regelungen zu Ausscheiden, Nachfolge und Pattsituationen späteren, teuren Streit.

Änderungen des Gesellschaftsvertrags bedürfen erneut der notariellen Beurkundung und der Eintragung ins Handelsregister.

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