Geschäftsführer-Haftung

D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) deckt Vermögensschäden ab, für die Geschäftsführer oder Vorstände persönlich in Anspruch genommen werden.

Versichert ist regelmäßig die Innenhaftung (Ansprüche der eigenen Gesellschaft) und die Außenhaftung (Ansprüche Dritter) wegen Pflichtverletzungen in der Organstellung.

Wichtige Stellschrauben sind Deckungssumme, Selbstbehalt, Rückwärts- und Nachhaftungsdeckung sowie Ausschlüsse (z. B. vorsätzliche Pflichtverletzungen).

Die D&O ersetzt keine sorgfältige Unternehmensführung, ist aber ein zentraler Baustein der persönlichen Risikoabsicherung von Organmitgliedern.

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