Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
TOM sind die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Schutzvorkehrungen, mit denen ein Unternehmen die Sicherheit personenbezogener Daten gewährleistet — etwa Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und Backups.
Art. 32 DSGVO verlangt ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau. Welche Maßnahmen konkret nötig sind, hängt von Stand der Technik, Kosten und der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie Schwere möglicher Risiken ab.
Typische TOM sind Pseudonymisierung und Verschlüsselung, Maßnahmen zur Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme sowie Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung.
Die TOM werden im Verarbeitungsverzeichnis und im AVV dokumentiert und sind ein zentraler Prüfpunkt bei Audits und nach Datenpannen.
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