IT-Recht / Software

SaaS-Vertrag

Ein SaaS-Vertrag regelt die zeitweise Bereitstellung einer cloud-basierten Software gegen Entgelt. Rechtlich wird er überwiegend als Mietvertrag eingeordnet — mit Folgen für Gewährleistung und Verfügbarkeit.

Da der Anbieter eine dauerhaft nutzbare, funktionsfähige Software schuldet, greift mietrechtliche Gewährleistung: Bei Störungen kann der Kunde die Vergütung mindern. Eine saubere Leistungsbeschreibung und SLA sind deshalb essenziell.

Zentrale Regelungspunkte sind Verfügbarkeit (SLA), Support, Datensicherung, Datenschutz/AVV, Laufzeit und Kündigung, Preisanpassung sowie die Datenrückgabe und -löschung nach Vertragsende.

Für B2B-Anbieter sind wirksame, transparente AGB entscheidend, um Haftung zu begrenzen und Verfügbarkeitszusagen kalkulierbar zu halten.

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