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Titel-Vollstreckung — aus Ihrem Urteil wird endlich Geld

Sie haben Urteil oder Vollstreckungsbescheid, aber der Schuldner zahlt immer noch nicht? Ein Anwalt wählt die wirksamste Vollstreckungsmaßnahme — Gerichtsvollzieher, Kontopfändung oder Vermögensauskunft — und setzt sie durch. Zum Festpreis.

So funktioniert es

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Titel und Schuldner-Daten hochladen (5 Minuten)

Urteil oder Vollstreckungsbescheid, Anschrift des Schuldners, bekannte Bankverbindung oder Arbeitgeber — alles, was Sie über den Schuldner wissen, hilft.

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Anwalt wählt und leitet die Maßnahme ein

Der Anwalt prüft den Titel, wählt anhand der Schuldner-Lage die erfolgversprechendste Maßnahme und stellt die Anträge — formfehlerfrei beim zuständigen Vollstreckungsorgan.

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Vollstreckung läuft — Sie bleiben informiert

Sie erhalten den Nachweis der Einleitung und werden über den Fortgang informiert: Pfändungserfolg, Ratenzahlungsangebot des Schuldners oder Ergebnis der Vermögensauskunft.

Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?

Die falsche Maßnahme kostet Monate

Gerichtsvollzieher beim vermögenslosen Schuldner, Kontopfändung ohne bekannte Bank — wer die Reihenfolge falsch wählt, verliert Zeit und Gebühren. Der Anwalt setzt dort an, wo beim konkreten Schuldner tatsächlich etwas zu holen ist.

Formfehler stoppen die Vollstreckung

Vollstreckungsklausel, Zustellungsnachweis, korrekt bezifferte Forderungsaufstellung mit Zinsen und Kosten — die Vollstreckungsorgane weisen fehlerhafte Anträge zurück. Jede Zurückweisung schenkt dem Schuldner Wochen.

Die Vermögensauskunft ist oft der Hebel

Viele Schuldner zahlen, sobald die Vermögensauskunft mit Eintrag ins Schuldnerverzeichnis droht — der Eintrag ruiniert ihre Bonität. Und wenn nicht: Die Auskunft liefert Konten und Arbeitgeber für die nächste Pfändung.

Häufige Fragen

Was kostet die Titel-Vollstreckung?

350 € Festpreis zzgl. USt. für die anwaltliche Einleitung und Überwachung der Vollstreckung. Hinzu kommen die Kosten des Vollstreckungsorgans (z. B. Gerichtsvollzieher-Gebühren) — diese werden als Vollstreckungskosten dem Schuldner auferlegt.

Welche Titel kann ich vollstrecken?

Urteile, Vollstreckungsbescheide aus dem Mahnverfahren, gerichtliche Vergleiche und notarielle Urkunden mit Vollstreckungsunterwerfung. Ein Titel ist 30 Jahre lang vollstreckbar — auch alte Titel lohnen einen neuen Versuch.

Welche Maßnahme wird gewählt?

Das entscheidet der Anwalt anhand der Schuldner-Lage: Kontopfändung bei bekannter Bankverbindung, Gerichtsvollzieher für Sachpfändung und Zustellungen, Vermögensauskunft, wenn über den Schuldner nichts bekannt ist. Oft ist eine Kombination der schnellste Weg.

Was ist, wenn beim Schuldner nichts zu holen ist?

Dann liefert die Vermögensauskunft zumindest Klarheit — und der Schuldner wird ins Schuldnerverzeichnis eingetragen. Der Titel bleibt 30 Jahre gültig: Verbessert sich die Lage des Schuldners, können Sie erneut vollstrecken.

Wie lange dauert die Vollstreckung?

Die Anträge stellt der Anwalt innerhalb weniger Werktage nach vollständigem Intake. Die Bearbeitungsdauer der Vollstreckungsorgane variiert regional — eine Kontopfändung wirkt oft binnen Wochen, der Gerichtsvollzieher braucht je nach Auslastung länger.

Ich habe noch keinen Titel — was ist der richtige Weg?

Die Produkt-Treppe: Anwaltliches Mahnschreiben (100 €) für den ersten Druck, dann Gerichtliches Mahnverfahren (499 €) für den Vollstreckungsbescheid — oder bei bestrittener Forderung direkt die Zahlungsklage zum Festpreis. Erst mit dem Titel beginnt die Vollstreckung.

350 € Festpreis zzgl. USt. — in 24h geliefert

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