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Verjährungs-Check — Altforderungen retten, bevor der 31.12. sie löscht

Offene Rechnungen verjähren nach drei Jahren (§ 195 BGB) — gebündelt zum Jahresende. Ein Anwalt prüft Ihre Altforderungen, berechnet die Fristen exakt und leitet für gefährdete Forderungen die verjährungshemmende Maßnahme ein.

So funktioniert es

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Online beauftragen

Festpreis-Checkout über advofleet.de. Direkt danach erhalten Sie den Link zum strukturierten Intake.

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Forderungen hochladen (5 Minuten)

Offene-Posten-Liste oder einzelne Rechnungen mit Rechnungsdatum und Fälligkeit — plus Angaben zu bisherigen Mahnungen, Teilzahlungen oder Schuldanerkenntnissen.

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Anwalt prüft jede Forderung

Der Anwalt berechnet je Forderung die Verjährungsfrist — inklusive Hemmungs- und Neubeginn-Tatbeständen wie Teilzahlungen — und priorisiert nach Dringlichkeit.

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Ergebnis in 48h + Maßnahme

Sie erhalten die Übersicht mit klarer Handlungsempfehlung. Für akut gefährdete Forderungen wird die verjährungshemmende Maßnahme (in der Regel der Mahnbescheid) direkt vorbereitet.

Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?

Verjährt heißt: dauerhaft verloren

Nach Ablauf der Frist kann der Schuldner die Einrede der Verjährung erheben — dann ist die Forderung rechtlich nicht mehr durchsetzbar, egal wie gut sie dokumentiert ist. Eine Abschreibung, die sich mit einer rechtzeitigen Maßnahme vermeiden lässt.

Die Fristberechnung ist trickreicher, als sie aussieht

Die 3-Jahres-Frist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstand und Sie vom Schuldner wussten. Teilzahlungen und Anerkenntnisse lassen sie neu beginnen, Verhandlungen hemmen sie. Wer nur aufs Rechnungsdatum schaut, rechnet oft falsch — in beide Richtungen.

Eine Mahnung hemmt die Verjährung nicht

Der verbreitetste Irrtum im Forderungsmanagement: Mahnungen — auch anwaltliche — stoppen die Frist nicht. Hemmung schaffen erst gerichtliche Schritte wie Mahnbescheid oder Klage. Der Anwalt wählt die Maßnahme, die zur Forderung passt.

Häufige Fragen

Was kostet der Verjährungs-Check?

200 € Festpreis zzgl. USt. — auch für ganze Offene-Posten-Listen. Die Rechnung weist die USt. aus und ist als Betriebsausgabe absetzbar. Die Kosten einer anschließenden Hemmungsmaßnahme (z. B. Mahnbescheid) kommen separat dazu — Sie entscheiden vorher.

Wann verjähren meine Rechnungen genau?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstand. Eine Rechnung aus 2023 verjährt also mit Ablauf des 31.12.2026 — deshalb ist das vierte Quartal die kritische Zeit.

Reicht eine Mahnung nicht, um die Verjährung zu stoppen?

Nein — das ist der häufigste und teuerste Irrtum. Mahnungen hemmen die Verjährung nicht. Wirksam sind vor allem der gerichtliche Mahnbescheid, die Klage oder ein schriftliches Anerkenntnis des Schuldners.

Was passiert mit akut gefährdeten Forderungen?

Der Anwalt empfiehlt die passende Hemmungsmaßnahme — in der Regel den Mahnbescheid (bei uns als Gerichtliches Mahnverfahren für 499 € buchbar), bei bestrittenen Forderungen die Klage. Die Einleitung erfolgt erst nach Ihrer Freigabe.

Lohnt der Check auch für bereits verjährte Forderungen?

Ja, aus zwei Gründen: Manche vermeintlich verjährte Forderung lebt durch Teilzahlung oder Anerkenntnis länger als gedacht. Und verjährte Forderungen sind nicht erloschen — zahlt der Schuldner freiwillig, darf er das Geld nicht zurückfordern.

Wie schnell bekomme ich das Ergebnis?

Innerhalb von 48 Stunden nach vollständigem Intake. Im Dezember empfehlen wir frühe Beauftragung — der Mahnbescheid muss vor dem 31.12. beantragt sein, um die Frist zu hemmen.

200 € Festpreis zzgl. USt. — in 48h geliefert

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