Zahlungsklage zum Festpreis — kalkulierbar statt RVG-Überraschung
Ihr Kunde zahlt trotz Mahnung nicht? Wir klagen die Forderung ein: Klage auf Zahlung bis 5.000 € Streitwert, erste Instanz, anwaltlich geführt — zum Festpreis von 1.490 €. Sie wissen vorher, was es kostet.
So funktioniert es
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Forderung dokumentieren (10 Minuten)
Rechnung, Vertrag oder Auftragsbestätigung, Leistungsnachweis, Mahnhistorie — als Upload. Genau die Unterlagen, die das Gericht später sehen will.
Anwalt prüft und erstellt die Klage
Der Anwalt prüft Schlüssigkeit und Beweislage, erstellt den Klageentwurf in 5 Werktagen und reicht die Klage nach Ihrer Freigabe beim zuständigen Gericht ein.
Verfahren in 1. Instanz
Der Anwalt führt das Verfahren bis zum Urteil oder Vergleich in erster Instanz — Schriftsätze, Termine, Kommunikation mit dem Gericht. Sie werden bei jedem Schritt informiert.
Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?
RVG-Kosten sind vorher kaum kalkulierbar
Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hängen die Anwaltskosten von Streitwert, Verfahrensverlauf und Terminen ab — die Endsumme kennen Sie erst hinterher. Der Festpreis macht die Entscheidung "klagen oder abschreiben" zur Rechenaufgabe.
Eine schlüssige Klage entscheidet das Verfahren
Wer was wann geliefert hat, warum die Forderung fällig ist, welche Beweise es gibt — eine handwerklich saubere Klageschrift zwingt die Gegenseite in die Defensive. Lücken im Vortrag dagegen verlängern das Verfahren und gefährden den Ausgang.
Verurteilte Schuldner zahlen — oder es folgt der Titel
Viele Schuldner zahlen erst, wenn die Klage zugestellt ist. Und wenn nicht: Das Urteil ist Ihr Vollstreckungstitel für 30 Jahre — die Grundlage für Kontopfändung und Gerichtsvollzieher.
Häufige Fragen
Was kostet die Zahlungsklage — und was kommt noch dazu?
1.490 € Festpreis zzgl. USt. für die anwaltliche Vertretung in erster Instanz. Hinzu kommen die Gerichtskosten, die Sie als Kläger vorschießen (bei 5.000 € Streitwert derzeit 483 €) — bei Erfolg muss die Gegenseite Ihnen Gerichtskosten und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe erstatten.
Für welche Forderungen gilt der Festpreis?
Für Zahlungsklagen bis 5.000 € Streitwert in erster Instanz — typischerweise unbezahlte Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen. Höhere Forderungen oder Sonderkonstellationen prüfen wir vorab und nennen Ihnen ein individuelles Angebot.
Wie stehen die Chancen, dass ich mein Geld bekomme?
Das hängt von Beweislage und Zahlungsfähigkeit des Schuldners ab — eine Erfolgsgarantie darf und wird Ihnen kein Anwalt geben. Der Anwalt prüft Ihre Unterlagen vor Klageerhebung und sagt Ihnen offen, wenn die Beweislage schwach ist.
Muss ich vorher mahnen oder ein Mahnverfahren durchlaufen?
Nein, eine Klage ist auch ohne vorheriges Mahnverfahren zulässig. Sinnvoll ist die Treppe trotzdem: Anwaltliches Mahnschreiben (100 €) → Gerichtliches Mahnverfahren (499 €) → Klage — viele Schuldner zahlen schon auf den ersten Stufen. Bestreitet der Schuldner die Forderung, ist die Klage der direkte Weg.
Wie lange dauert das Verfahren?
Den Klageentwurf erhalten Sie in 5 Werktagen. Die Verfahrensdauer bestimmt das Gericht — je nach Auslastung und Gegenwehr einige Monate bis über ein Jahr. Viele Verfahren enden früher durch Zahlung oder Vergleich.
Was passiert nach dem Urteil, wenn der Schuldner trotzdem nicht zahlt?
Dann vollstrecken Sie aus dem Urteil: Gerichtsvollzieher, Kontopfändung, Vermögensauskunft. Genau dafür gibt es unser Produkt Titel-Vollstreckung zum Festpreis von 350 €.
1.490 € Festpreis zzgl. USt. — in Klageentwurf in 5 Werktagen geliefert
Anwaltlich formuliert und geprüft. Buchung und sichere Zahlung über advofleet.de · Ratenzahlung möglich.
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