Untermietvertrag Gewerbe — freie Flächen rechtssicher untervermieten
Leere Büros, ein halber Laden, Coworking-Plätze: Untervermietung senkt Ihre Mietlast — wenn Erlaubnis, Haftung und Nebenkosten sauber geregelt sind. Der Anwalt erstellt einen Untermietvertrag, der zu Ihrem Hauptmietvertrag passt.
So funktioniert es
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Festpreis-Checkout über advofleet.de. Direkt danach erhalten Sie den Link zum strukturierten Intake.
Konzept beschreiben (10 Minuten)
Welche Fläche, an wen, zu welchen Konditionen — fester Bereich oder flexible Plätze (Coworking), Mitnutzung von Küche, Meetingräumen, Infrastruktur. Plus Upload des Hauptmietvertrags.
Anwalt erstellt und prüft
Der Untermietvertrag wird auf den Hauptmietvertrag abgestimmt erstellt und vor der Lieferung von einem Rechtsanwalt geprüft und freigegeben.
Lieferung in 3 Werktagen
Sie erhalten den unterschriftsreifen Untermietvertrag plus Musteranschreiben für die Erlaubnis des Vermieters und Hinweise zur richtigen Reihenfolge.
Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?
Ohne Erlaubnis riskieren Sie den Hauptmietvertrag
Die Überlassung an Dritte braucht nach § 540 BGB die Erlaubnis des Vermieters — viele Gewerbemietverträge verschärfen das zusätzlich. Wer erst untervermietet und dann fragt, liefert dem Vermieter einen Kündigungsgrund. Der Anwalt regelt die Reihenfolge und liefert das Anschreiben.
Sie haften weiter — für alles
Gegenüber Ihrem Vermieter bleiben Sie voll verantwortlich: Miete, Schäden, Rückgabe. Der Untermietvertrag muss diese Risiken an den Untermieter durchreichen — Kaution, Haftungsregeln, Obhutspflichten, gekoppelte Laufzeit. Standardmuster lassen genau diese Kette offen.
Coworking und Mitnutzung brauchen eigene Regelungen
Flexible Plätze, geteilte Infrastruktur, kurze Kündigungsfristen, Zugangszeiten: Solche Modelle passen nicht in klassische Untermietmuster. Der Anwalt formuliert die Nutzungsrechte so, dass Streit über "wer darf was" gar nicht erst entsteht.
Häufige Fragen
Was kostet der Untermietvertrag?
400 € Festpreis zzgl. USt. für den anwaltlich erstellten Untermietvertrag inklusive Musteranschreiben für die Vermieter-Erlaubnis. Die Rechnung ist als Betriebsausgabe absetzbar.
Brauche ich wirklich die Erlaubnis meines Vermieters?
In aller Regel ja — § 540 BGB verlangt sie, und viele Gewerbemietverträge regeln das noch strenger. Ohne Erlaubnis riskieren Sie eine Kündigung des Hauptmietvertrags. Das Musteranschreiben für die Anfrage ist im Produkt enthalten.
Funktioniert das auch für Coworking oder einzelne Schreibtische?
Ja — Sie beschreiben das Modell im Intake (feste Fläche, flexible Plätze, Mitnutzung von Infrastruktur), und der Vertrag wird darauf zugeschnitten, inklusive kurzer Kündigungsfristen, wenn Sie Flexibilität wollen.
Was passiert mit dem Untermieter, wenn mein Hauptmietvertrag endet?
Ihr Untermieter hat keinen Vertrag mit Ihrem Vermieter — endet Ihr Hauptmietverhältnis, müssen Sie die Fläche geräumt zurückgeben. Der Vertrag koppelt deshalb die Laufzeit der Untermiete an den Hauptvertrag und regelt die Rückgabe.
Wie gebe ich Nebenkosten an den Untermieter weiter?
Entweder als Pauschale oder anteilig nach Fläche bzw. Nutzung — der Anwalt wählt das Modell, das zu Ihrer eigenen Abrechnung passt, damit Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben.
Muss der Untermieter eine Kaution stellen?
Empfohlen ja — Sie haften gegenüber Ihrem Vermieter für Schäden des Untermieters. Der Vertrag sieht eine Kaution und klare Haftungs- und Rückgaberegeln vor.
400 € Festpreis zzgl. USt. — in 3 Werktage geliefert
Anwaltlich formuliert und geprüft. Buchung und sichere Zahlung über advofleet.de · Ratenzahlung möglich.
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