Gewerbemietvertrag erstellen lassen — schriftformfest, auf Ihr Objekt zugeschnitten
Ob Sie vermieten oder anmieten: Der Anwalt erstellt einen Gewerbemietvertrag, der zur Immobilie und zur geplanten Nutzung passt — schriftformfest nach § 550 BGB, mit marktüblichen Klauseln und ohne die typischen Streitquellen.
So funktioniert es
Online beauftragen
Festpreis-Checkout über advofleet.de. Direkt danach erhalten Sie den Link zum strukturierten Intake.
Objekt und Konditionen (15 Minuten)
Objektdaten, Mietfläche, Nutzung, Miete und Anpassungsmodell, Laufzeit und Optionen, Besonderheiten (Umbauten, Stellplätze, Werbeanlagen) — strukturiert abgefragt.
Anwalt erstellt und prüft
Der Vertrag wird anwaltlich auf Objekt, Nutzung und Ihre Seite zugeschnitten und vor der Lieferung von einem Rechtsanwalt geprüft und freigegeben.
Unterschriftsreif in 5 Werktagen
Sie erhalten den Vertrag als Dokument mit Hinweisen zu den gewählten Klauseln und zur schriftformgerechten Unterzeichnung — inklusive Umgang mit Anlagen und Nachträgen.
Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?
Die Schriftform entscheidet über die Laufzeit
Verträge über mehr als ein Jahr müssen samt aller wesentlichen Abreden der Schriftform des § 550 BGB genügen — sonst gelten sie als unbefristet und werden ordentlich kündbar. Der Anwalt baut den Vertrag so, dass auch Anlagen und spätere Nachträge formfest bleiben.
Muster kennen weder Ihr Objekt noch Ihre Nutzung
Gastronomie braucht andere Regelungen als ein Büro, ein Ladenlokal andere als eine Lagerhalle: Betriebspflicht, Konkurrenzschutz, Umbauten, Öffnungszeiten, Emissionen. Standardmuster lassen genau diese Punkte offen — und dort entsteht später der Streit.
Wer den Vertrag stellt, bestimmt die Ausgangslage
Betriebskosten-Umlage, Instandhaltungsgrenzen, Mietanpassung, Kaution: In der Vertragsfreiheit des Gewerbemietrechts setzt der Verfasser die Standards. Der Anwalt nutzt diesen Spielraum für Ihre Seite — ohne unwirksame Überdehnung.
Häufige Fragen
Was kostet die Vertragserstellung?
900 € Festpreis zzgl. USt. für den individuell erstellten, anwaltlich geprüften Gewerbemietvertrag. Die Rechnung weist die USt. aus und ist als Betriebsausgabe absetzbar.
Erstellen Sie vermieter- oder mieterseitig?
Beides — Sie geben im Intake an, welche Seite Sie sind. Der Vertrag wird auf Ihre Interessen ausgerichtet, bleibt aber marktüblich, damit die Gegenseite ihn auch unterschreibt.
Für welche Objekte eignet sich das Produkt?
Büro-, Laden-, Praxis-, Gastronomie- und Lagerflächen sowie gemischt genutzte Einheiten. Bei Sonderimmobilien mit komplexen Konstellationen (z. B. Centermiete mit Umsatzmiete) klären wir vor Beginn, ob der Festpreis passt.
Ist der Vertrag schriftformfest bei langen Laufzeiten?
Ja — der Vertrag wird so aufgebaut, dass die Schriftform des § 550 BGB gewahrt ist, inklusive Hinweisen zum Umgang mit Anlagen, Flächenplänen und späteren Nachträgen.
Kann ich Index- oder Staffelmiete vereinbaren?
Ja, beides ist im Gewerbemietrecht üblich. Im Intake wählen Sie das Anpassungsmodell; der Anwalt formuliert die Klausel wirksam und weist auf die praktischen Unterschiede hin.
Was, wenn die Gegenseite Änderungen verlangt?
Kleinere Anpassungen im Rahmen der Lieferung sind eine Korrekturschleife wert — melden Sie sich einfach. Umfangreiche Nachverhandlungen begleiten wir auf Wunsch als Anschlussmandat.
900 € Festpreis zzgl. USt. — in 5 Werktage geliefert
Anwaltlich formuliert und geprüft. Buchung und sichere Zahlung über advofleet.de · Ratenzahlung möglich.
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