Abmahnkosten- und Streitwert-Rechner
Berechnen Sie die Anwaltskosten einer Abmahnung aus dem Gegenstandswert: 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer — auf Basis der seit dem 1. Juni 2025 geltenden RVG-Werte. Kostenlos und ohne Anmeldung.
Gegenstandswert und Gebührensatz
KostBRÄG 2025 (gültig ab 01.06.2025)
Abmahnkosten
- 1,0-Gebühr (§ 13 RVG) bei 10.000,00 €
- 652,00 €
- Geschäftsgebühr × 1,3
- 847,60 €
- Auslagenpauschale (Nr. 7002, max. 20 €)
- 20,00 €
- Netto
- 867,60 €
- zzgl. 19 % USt (Nr. 7008)
- 164,84 €
- Gesamt (brutto)
- 1.032,44 €
Orientierungswerte nach RVG. Der Gegenstandswert wird im Einzelfall festgesetzt und ist häufig der größte Hebel. Bei unberechtigten Abmahnungen besteht keine Erstattungspflicht — und ggf. ein Gegenanspruch. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.
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