Abmahnkosten- & Streitwert-Rechner

Berechnen Sie die Anwaltskosten einer Abmahnung aus dem Gegenstandswert: 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer — auf Basis der seit dem KostRÄG 2021 geltenden RVG-Werte. Kostenlos und ohne Anmeldung.

Gegenstandswert & Gebührensatz

Abmahnkosten

1,0-Gebühr (§ 13 RVG) bei 10.000,00 €
614,00 €
Geschäftsgebühr × 1,3
798,20 €
Auslagenpauschale (Nr. 7002, max. 20 €)
20,00 €
Netto
818,20 €
zzgl. 19 % USt (Nr. 7008)
155,46 €
Gesamt (brutto)
973,66 €
Abmahnung prüfen lassen

Orientierungswerte nach RVG. Der Gegenstandswert wird im Einzelfall festgesetzt und ist häufig der größte Hebel. Bei unberechtigten Abmahnungen besteht keine Erstattungspflicht — und ggf. ein Gegenanspruch. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

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