Abmahnkosten- und Streitwert-Rechner

Berechnen Sie die Anwaltskosten einer Abmahnung aus dem Gegenstandswert: 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer — auf Basis der seit dem 1. Juni 2025 geltenden RVG-Werte. Kostenlos und ohne Anmeldung.

Gegenstandswert und Gebührensatz

KostBRÄG 2025 (gültig ab 01.06.2025)

Abmahnkosten

1,0-Gebühr (§ 13 RVG) bei 10.000,00 €
652,00 €
Geschäftsgebühr × 1,3
847,60 €
Auslagenpauschale (Nr. 7002, max. 20 €)
20,00 €
Netto
867,60 €
zzgl. 19 % USt (Nr. 7008)
164,84 €
Gesamt (brutto)
1.032,44 €
Abmahnung prüfen lassen

Orientierungswerte nach RVG. Der Gegenstandswert wird im Einzelfall festgesetzt und ist häufig der größte Hebel. Bei unberechtigten Abmahnungen besteht keine Erstattungspflicht — und ggf. ein Gegenanspruch. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

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