Abmahnkosten- & Streitwert-Rechner
Berechnen Sie die Anwaltskosten einer Abmahnung aus dem Gegenstandswert: 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer — auf Basis der seit dem KostRÄG 2021 geltenden RVG-Werte. Kostenlos und ohne Anmeldung.
Gegenstandswert & Gebührensatz
Abmahnkosten
- 1,0-Gebühr (§ 13 RVG) bei 10.000,00 €
- 614,00 €
- Geschäftsgebühr × 1,3
- 798,20 €
- Auslagenpauschale (Nr. 7002, max. 20 €)
- 20,00 €
- Netto
- 818,20 €
- zzgl. 19 % USt (Nr. 7008)
- 155,46 €
- Gesamt (brutto)
- 973,66 €
Orientierungswerte nach RVG. Der Gegenstandswert wird im Einzelfall festgesetzt und ist häufig der größte Hebel. Bei unberechtigten Abmahnungen besteht keine Erstattungspflicht — und ggf. ein Gegenanspruch. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.
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