NIS2-Betroffenheits-Check — fällt Ihr Unternehmen unter die neuen Pflichten?
Die NIS2-Richtlinie erweitert die Cybersicherheits-Pflichten auf deutlich mehr Branchen und Unternehmensgrößen als bisher. Ob Sie als wesentliche oder wichtige Einrichtung unter die deutsche BSIG-Umsetzung fallen, klärt ein Anwalt — mit schriftlichem Ergebnisbericht.
So funktioniert es
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Unternehmensdaten angeben
Branche und Tätigkeiten, Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme, Konzernstruktur, besondere Dienstleistungen — strukturiert abgefragt, in etwa 10 Minuten erledigt.
Anwalt prüft die Betroffenheit
Zuordnung zu den NIS2-Sektoren, Schwellenwert-Prüfung und Sonderfall-Bewertung nach dem Stand der deutschen BSIG-Umsetzung — anwaltlich geprüft und freigegeben.
Ergebnisbericht als PDF
Sie erhalten das begründete Ergebnis: betroffen oder nicht, in welcher Kategorie, welche Pflichten daraus folgen — und was der sinnvolle nächste Schritt ist.
Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?
Die Betroffenheit ist eine Rechtsfrage, kein Quiz
Online-Selbsttests klicken Sektoren-Listen ab — die Zuordnung Ihrer konkreten Tätigkeit, Konzern-Konstellationen und Ausnahmen sind aber Auslegungsfragen. Diese Einordnung im Einzelfall ist Rechtsberatung, die nur ein Anwalt leisten darf.
Ein falsches "nicht betroffen" ist teuer
Wer sich zu Unrecht für nicht betroffen hält, versäumt Registrierung, Risikomanagement-Maßnahmen und Meldepflichten — mit Bußgeldrisiko und persönlichen Pflichten der Geschäftsleitung. Der Check schafft belastbare Klarheit.
Ein belegtes Ergebnis hat doppelten Wert
Immer mehr Auftraggeber fragen die NIS2-Betroffenheit ihrer Dienstleister ab. Ein anwaltlich begründeter Bericht beantwortet das professionell — egal, ob das Ergebnis "betroffen" oder "nicht betroffen" lautet.
Häufige Fragen
Was kostet der NIS2-Betroffenheits-Check?
350 € Festpreis zzgl. USt. für die anwaltliche Betroffenheitsprüfung inklusive schriftlichem Ergebnisbericht. Die Rechnung weist die USt. aus und ist als Betriebsausgabe absetzbar.
Welche Unternehmen fallen überhaupt unter NIS2?
Grob: Unternehmen aus den in der Richtlinie genannten Sektoren (u. a. Energie, Transport, Gesundheit, digitale Dienste, verarbeitendes Gewerbe) ab mittlerer Größe — in der Regel ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Umsatz. Es gibt aber größenunabhängige Sonderfälle. Genau diese Abgrenzung prüft der Check.
Die deutsche Umsetzung hat sich verzögert — muss ich trotzdem jetzt prüfen?
Ja. Die Pflichten treffen Sie mit Inkrafttreten der BSIG-Umsetzung ohne lange Übergangsfristen — und die Vorbereitung (Registrierung, Risikomanagement, Meldeprozesse) braucht Vorlauf. Der Bericht weist den zugrunde gelegten Umsetzungsstand transparent aus.
Was ist der Unterschied zwischen wesentlicher und wichtiger Einrichtung?
Beide Kategorien haben im Kern ähnliche Sicherheits- und Meldepflichten, unterscheiden sich aber bei Aufsicht und Bußgeldrahmen: wesentliche Einrichtungen unterliegen proaktiver Aufsicht und schärferen Sanktionen. Der Bericht ordnet Sie begründet ein.
Was mache ich, wenn ich betroffen bin?
Dann ist der nächste Schritt eine rechtliche Gap-Analyse: Welche Richtlinien, Verträge und Meldeprozesse fehlen, welche Pflichten treffen die Geschäftsführung persönlich? Genau dafür gibt es unsere NIS2-Gap-Analyse Legal als Folgeprodukt.
Deckt der Check auch Pflichten aus anderen Gesetzen ab, z. B. HinSchG?
Der Check ist bewusst auf die NIS2-Betroffenheit fokussiert. Auf offensichtliche Nachbar-Pflichten weist der Bericht hin — etwa die Hinweisgeber-Meldestelle nach dem HinSchG, die wir als laufendes Abo anbieten, oder DSGVO-Lücken.
350 € Festpreis zzgl. USt. — in 24h geliefert
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