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Datenpanne? Die 72-Stunden-Frist läuft — wir melden anwaltlich sauber

Ransomware, verlorener Laptop, falscher E-Mail-Verteiler: Eine meldepflichtige Datenschutzverletzung muss binnen 72 Stunden bei der Aufsichtsbehörde gemeldet werden (Art. 33 DSGVO). Ein Anwalt übernimmt Meldung und Betroffenen-Kommunikation — sofort priorisiert.

So funktioniert es

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Online beauftragen

Festpreis-Checkout über advofleet.de. Direkt danach erhalten Sie den Link zum strukturierten Notfall-Intake — Ihr Fall wird sofort priorisiert.

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Vorfall schildern

Was ist passiert, wann bekannt geworden, welche Datenkategorien und wie viele Betroffene, welche Sofortmaßnahmen laufen — strukturiert abgefragt, damit nichts fehlt.

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Anwalt bewertet, erstellt und prüft

Meldepflicht-Bewertung, Behördenmeldung nach Art. 33 DSGVO und — falls erforderlich — Betroffenen-Information nach Art. 34 DSGVO. Anwaltlich erstellt und geprüft.

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Fristwahrende Lieferung

Sie erhalten die einreichfertige Meldung plus Betroffenen-Schreiben mit Anleitung: Einreichungsweg, interne Dokumentation nach Art. 33 Abs. 5 DSGVO, Nachmeldung bei neuen Erkenntnissen.

Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?

Nicht jede Panne ist meldepflichtig — aber die Bewertung muss stimmen

Meldepflichtig ist eine Verletzung nur, wenn ein Risiko für Betroffene nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Risikoprognose ist eine juristische Bewertung mit Haftungsfolgen — kein Fall für eine Checkliste oder ein Software-Tool.

Die Meldung wird gelesen — von der Behörde

Eine unsaubere Meldung kann Nachfragen und Verfahren auslösen. Der Anwalt formuliert vollständig nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, ohne unnötige Selbstbelastung — genau die Balance, die Nicht-Juristen regelmäßig verfehlen.

Betroffenen-Kommunikation entscheidet über den Reputationsschaden

Art. 34 DSGVO verlangt in bestimmten Fällen die Information der Betroffenen — in klarer, einfacher Sprache. Der Anwalt formuliert so, dass die Pflicht erfüllt ist und das Vertrauen Ihrer Kunden nicht unnötig leidet.

Häufige Fragen

Was kostet der Datenpannen-Notfall-Service?

800 € Festpreis zzgl. USt. — inklusive Meldepflicht-Bewertung, Behördenmeldung nach Art. 33 DSGVO und Betroffenen-Information nach Art. 34 DSGVO, sofern erforderlich. Die Rechnung ist als Betriebsausgabe absetzbar.

Wie schnell wird mein Fall bearbeitet?

Datenpannen-Fälle werden sofort priorisiert und vorgezogen bearbeitet. Je früher Sie den Vorfall nach Bekanntwerden melden, desto mehr von der 72-Stunden-Frist bleibt für eine saubere Meldung.

Ab wann läuft die 72-Stunden-Frist?

Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Verletzung Ihrem Unternehmen bekannt wird (Art. 33 Abs. 1 DSGVO) — Wochenende und Feiertage zählen mit. Eine verspätete Meldung ist möglich, muss aber begründet werden.

Muss ich jede Panne melden?

Nein. Die Meldepflicht entfällt, wenn die Verletzung voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Betroffenen führt. Genau diese Bewertung nimmt der Anwalt vor — und dokumentiert sie, denn auch nicht gemeldete Vorfälle müssen intern dokumentiert werden (Art. 33 Abs. 5 DSGVO).

Muss ich auch die Betroffenen informieren?

Nur bei voraussichtlich hohem Risiko für die Betroffenen (Art. 34 DSGVO) — etwa bei kompromittierten Zugangsdaten oder Gesundheitsdaten. Der Anwalt prüft das mit und liefert das Betroffenen-Schreiben gleich mit, wenn es erforderlich ist.

Was passiert nach der Meldung?

Die Behörde kann Nachfragen stellen oder ein Verfahren eröffnen. Sie erhalten mit der Lieferung eine Anleitung zur internen Dokumentation und Nachmeldung. Falls die Behörde ein Verfahren einleitet, unterstützt Sie unsere Datenschutzbehörden-Verteidigung.

800 € Festpreis zzgl. USt. — in Sofort-Priorisierung geliefert

Anwaltlich formuliert und geprüft. Buchung und sichere Zahlung über advofleet.de · Ratenzahlung möglich.

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