Festpreis-Produkt für Unternehmen

KI-Compliance-Paket — die Pflicht aus Art. 4 KI-VO in einem Schritt erfüllen

Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 der KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) ausreichende KI-Kompetenz beim Personal — die meisten Unternehmen haben das noch nicht umgesetzt. Sie bekommen beides vom Anwalt: eine KI-Nutzungsrichtlinie für Ihr Unternehmen plus eine Mitarbeiterschulung mit Teilnahme-Zertifikat.

So funktioniert es

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Online beauftragen

Festpreis-Checkout über advofleet.de. Direkt danach erhalten Sie den Link zum strukturierten Intake.

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KI-Einsatz schildern

Welche Tools (z. B. ChatGPT, Copilot, Übersetzungs- und Bild-KI), welche Abteilungen, welche Datenarten — strukturiert abgefragt, keine Rückfragen-Schleifen.

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Anwalt erstellt und prüft

Nutzungsrichtlinie und Schulungsunterlagen werden anwaltlich erstellt, auf Ihre Tool-Landschaft zugeschnitten und vor Auslieferung geprüft und freigegeben.

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Lieferung mit Roll-out-Anleitung

Sie erhalten Richtlinie, Schulungsunterlagen und Zertifikatsvorlage mit Anleitung: Richtlinie in Kraft setzen, Schulung durchführen, Teilnahme dokumentieren.

Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?

Art. 4 KI-VO ist eine Rechtspflicht, keine IT-Frage

Welche Kompetenz "ausreichend" ist, hängt von Kontext und Einsatzzweck ab — das ist eine juristische Auslegung der Verordnung. Ein E-Learning-Anbieter ohne Rechtsberatungsbefugnis darf Ihnen diese Einordnung für Ihren Einzelfall nicht liefern.

Die Richtlinie muss zu Ihrem Unternehmen passen

Eine Muster-Richtlinie aus dem Internet regelt weder Ihre Tools noch Ihre Datenflüsse. Der Anwalt verzahnt die KI-Richtlinie mit DSGVO-Pflichten, Geheimnisschutz und arbeitsrechtlichen Weisungsrechten — konsistent statt kopiert.

Ohne Dokumentation kein Nachweis

Wenn Behörde, Kunde oder Versicherer nach Ihrer KI-Compliance fragt, zählt, was Sie belegen können: Richtlinie, Schulungsinhalte, Teilnahme-Zertifikate. Genau dieses Paket liefert die Nachweiskette.

Häufige Fragen

Was kostet das KI-Compliance-Paket?

990 € Festpreis zzgl. USt. für KI-Nutzungsrichtlinie, Schulungsunterlagen und Zertifikatsvorlage — anwaltlich erstellt und geprüft. Die Rechnung weist die USt. aus und ist als Betriebsausgabe absetzbar.

Gilt Art. 4 KI-VO wirklich auch für kleine Unternehmen?

Ja. Die Pflicht trifft Anbieter und Betreiber von KI-Systemen unabhängig von der Größe — Betreiber ist schon, wer KI-Tools wie ChatGPT im Geschäftsbetrieb einsetzt. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025.

Wie läuft die Schulung ab?

Sie erhalten fertige Schulungsunterlagen, die Sie intern durchführen — abgestimmt auf Ihre Tools und Anwendungsfälle, verständlich für Nicht-Juristen. Je Teilnehmer dokumentieren Sie die Teilnahme mit der mitgelieferten Zertifikatsvorlage.

Was regelt die KI-Nutzungsrichtlinie konkret?

Erlaubte und verbotene Anwendungsfälle, den Umgang mit personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen in KI-Tools, Freigabeprozesse für neue Tools, Kennzeichnungs- und Prüfpflichten für KI-Ergebnisse sowie Verantwortlichkeiten.

Drohen Bußgelder, wenn ich nichts tue?

Art. 4 KI-VO selbst ist nicht unmittelbar bußgeldbewehrt — aber die KI-Kompetenz fließt in die Bewertung anderer KI-VO-Pflichten ein, und KI-Nutzung ohne Richtlinie erzeugt reale Risiken bei DSGVO, Geheimnisschutz und Haftung. Die Lücke zu schließen ist deutlich günstiger als der erste Vorfall.

Passt das Paket zu unseren übrigen Compliance-Pflichten?

Ja — die Richtlinie ist so aufgebaut, dass sie sich in ein bestehendes Compliance-System einfügt. Falls Sie bereits unsere Hinweisgeber-Meldestelle nach dem HinSchG als Abo nutzen, ergänzen sich beide: KI-Verstöße können über denselben Meldekanal gemeldet werden.

990 € Festpreis zzgl. USt. — in 24h geliefert

Anwaltlich formuliert und geprüft. Buchung und sichere Zahlung über advofleet.de · Ratenzahlung möglich.

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