KI-Compliance-Paket — die Pflicht aus Art. 4 KI-VO in einem Schritt erfüllen
Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 der KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) ausreichende KI-Kompetenz beim Personal — die meisten Unternehmen haben das noch nicht umgesetzt. Sie bekommen beides vom Anwalt: eine KI-Nutzungsrichtlinie für Ihr Unternehmen plus eine Mitarbeiterschulung mit Teilnahme-Zertifikat.
So funktioniert es
Online beauftragen
Festpreis-Checkout über advofleet.de. Direkt danach erhalten Sie den Link zum strukturierten Intake.
KI-Einsatz schildern
Welche Tools (z. B. ChatGPT, Copilot, Übersetzungs- und Bild-KI), welche Abteilungen, welche Datenarten — strukturiert abgefragt, keine Rückfragen-Schleifen.
Anwalt erstellt und prüft
Nutzungsrichtlinie und Schulungsunterlagen werden anwaltlich erstellt, auf Ihre Tool-Landschaft zugeschnitten und vor Auslieferung geprüft und freigegeben.
Lieferung mit Roll-out-Anleitung
Sie erhalten Richtlinie, Schulungsunterlagen und Zertifikatsvorlage mit Anleitung: Richtlinie in Kraft setzen, Schulung durchführen, Teilnahme dokumentieren.
Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?
Art. 4 KI-VO ist eine Rechtspflicht, keine IT-Frage
Welche Kompetenz "ausreichend" ist, hängt von Kontext und Einsatzzweck ab — das ist eine juristische Auslegung der Verordnung. Ein E-Learning-Anbieter ohne Rechtsberatungsbefugnis darf Ihnen diese Einordnung für Ihren Einzelfall nicht liefern.
Die Richtlinie muss zu Ihrem Unternehmen passen
Eine Muster-Richtlinie aus dem Internet regelt weder Ihre Tools noch Ihre Datenflüsse. Der Anwalt verzahnt die KI-Richtlinie mit DSGVO-Pflichten, Geheimnisschutz und arbeitsrechtlichen Weisungsrechten — konsistent statt kopiert.
Ohne Dokumentation kein Nachweis
Wenn Behörde, Kunde oder Versicherer nach Ihrer KI-Compliance fragt, zählt, was Sie belegen können: Richtlinie, Schulungsinhalte, Teilnahme-Zertifikate. Genau dieses Paket liefert die Nachweiskette.
Häufige Fragen
Was kostet das KI-Compliance-Paket?
990 € Festpreis zzgl. USt. für KI-Nutzungsrichtlinie, Schulungsunterlagen und Zertifikatsvorlage — anwaltlich erstellt und geprüft. Die Rechnung weist die USt. aus und ist als Betriebsausgabe absetzbar.
Gilt Art. 4 KI-VO wirklich auch für kleine Unternehmen?
Ja. Die Pflicht trifft Anbieter und Betreiber von KI-Systemen unabhängig von der Größe — Betreiber ist schon, wer KI-Tools wie ChatGPT im Geschäftsbetrieb einsetzt. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025.
Wie läuft die Schulung ab?
Sie erhalten fertige Schulungsunterlagen, die Sie intern durchführen — abgestimmt auf Ihre Tools und Anwendungsfälle, verständlich für Nicht-Juristen. Je Teilnehmer dokumentieren Sie die Teilnahme mit der mitgelieferten Zertifikatsvorlage.
Was regelt die KI-Nutzungsrichtlinie konkret?
Erlaubte und verbotene Anwendungsfälle, den Umgang mit personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen in KI-Tools, Freigabeprozesse für neue Tools, Kennzeichnungs- und Prüfpflichten für KI-Ergebnisse sowie Verantwortlichkeiten.
Drohen Bußgelder, wenn ich nichts tue?
Art. 4 KI-VO selbst ist nicht unmittelbar bußgeldbewehrt — aber die KI-Kompetenz fließt in die Bewertung anderer KI-VO-Pflichten ein, und KI-Nutzung ohne Richtlinie erzeugt reale Risiken bei DSGVO, Geheimnisschutz und Haftung. Die Lücke zu schließen ist deutlich günstiger als der erste Vorfall.
Passt das Paket zu unseren übrigen Compliance-Pflichten?
Ja — die Richtlinie ist so aufgebaut, dass sie sich in ein bestehendes Compliance-System einfügt. Falls Sie bereits unsere Hinweisgeber-Meldestelle nach dem HinSchG als Abo nutzen, ergänzen sich beide: KI-Verstöße können über denselben Meldekanal gemeldet werden.
990 € Festpreis zzgl. USt. — in 24h geliefert
Anwaltlich formuliert und geprüft. Buchung und sichere Zahlung über advofleet.de · Ratenzahlung möglich.
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