Marketing-Compliance-Check — Newsletter und E-Mail-Werbung anwaltlich geprüft
Double-Opt-in, Einwilligungstexte, Bestandskundenwerbung nach § 7 Abs. 3 UWG: Ein Anwalt prüft Ihre Marketing-Praxis und zeigt, wo Abmahn- und Bußgeldrisiken liegen — bevor es ein Wettbewerber tut.
So funktioniert es
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Marketing-Praxis schildern
Anmeldestrecke, Einwilligungstexte, Newsletter-Tool, Umgang mit Bestandskunden und Abmeldungen — plus Uploads von Formular und Beispiel-Mailing.
Anwalt prüft und bewertet
Prüfung gegen § 7 UWG und DSGVO: Einwilligungen, Double-Opt-in, Bestandskunden-Ausnahme, Pflichtangaben im Mailing — anwaltlich bewertet und freigegeben.
Prüfbericht mit Korrekturen
Sie erhalten den Bericht als PDF: Befunde nach Risiko sortiert, konkrete Korrektur-Formulierungen für Einwilligungstexte und klare Handlungsempfehlungen.
Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?
Ihr Newsletter-Tool prüft keine Rechtslage
Newsletter-Software kann Double-Opt-in technisch abbilden — ob Ihre Einwilligungstexte wirksam sind und ob die Bestandskunden-Ausnahme greift, bewertet sie nicht. Das ist Rechtsberatung, die nur ein Anwalt leisten darf.
§ 7 Abs. 3 UWG ist enger, als viele denken
Werbung an Bestandskunden ohne Einwilligung ist nur unter vier kumulativen Voraussetzungen zulässig — inklusive Hinweispflicht schon bei der Datenerhebung. Wer eine Voraussetzung verfehlt, wirbt unzulässig.
Abmahnungen kommen ohne Vorwarnung
Wettbewerber und Abmahnvereine müssen nicht erst freundlich nachfragen. Eine einzige unzulässige Werbe-Mail kann Unterlassungserklärung und Kosten auslösen — der Check ist deutlich günstiger als die erste Abmahnung.
Häufige Fragen
Was kostet der Marketing-Compliance-Check?
350 € Festpreis zzgl. USt. für die anwaltliche Prüfung Ihrer E-Mail-Marketing-Praxis inklusive Prüfbericht mit Korrektur-Formulierungen. Die Rechnung ist als Betriebsausgabe absetzbar.
Was genau wird geprüft?
Ihre Anmeldestrecke (Double-Opt-in), die Einwilligungstexte, der Umgang mit Bestandskunden nach § 7 Abs. 3 UWG, Abmeldemöglichkeiten und die Pflichtangaben in Ihren Mailings — auf Basis Ihrer Uploads und Angaben im Intake.
Darf ich Bestandskunden ohne Einwilligung anschreiben?
Nur unter den engen Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG: E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhalten, Werbung für eigene ähnliche Produkte, kein Widerspruch, klarer Hinweis auf das Widerspruchsrecht bereits bei der Erhebung. Der Check klärt, ob Sie alle vier erfüllen.
Ich habe alte Adresslisten ohne dokumentierte Einwilligung — was nun?
Das ist einer der häufigsten Befunde. Der Prüfbericht zeigt, welche Adressen Sie noch bewerben dürfen und welche nicht — und welche Wege es gibt, Einwilligungen rechtssicher nachzuholen.
Deckt der Check auch Werbung per Post oder Telefon ab?
Der Fokus liegt auf E-Mail-Marketing. Postalische Werbung und Telefonakquise folgen eigenen Regeln — auf Wunsch weisen wir im Bericht auf offensichtliche Risiken hin und Sie beauftragen eine vertiefte Prüfung als Folgeauftrag.
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