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Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO — fristgerecht und vollständig beantwortet

Ob von Ex-Mitarbeitern als Druckmittel oder von Kunden im Streitfall: Ein Auskunftsersuchen verlangt eine vollständige Antwort binnen eines Monats. Ein Anwalt erstellt sie — ohne zu viel und ohne zu wenig offenzulegen.

So funktioniert es

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Online beauftragen

Festpreis-Checkout über advofleet.de. Direkt danach erhalten Sie den Link zum strukturierten Intake.

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Ersuchen und Datenlage schildern

Upload des Auskunftsersuchens, Eingangsdatum, Verhältnis zur Person (Ex-Mitarbeiter, Kunde), welche Systeme Daten enthalten — strukturiert abgefragt.

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Anwalt erstellt und prüft die Antwort

Das Antwortschreiben wird anwaltlich formuliert — vollständig nach Art. 15 DSGVO, aber ohne überschießende Offenlegung — und vor Auslieferung geprüft.

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Versandfertige Lieferung

Sie erhalten das Antwortschreiben plus Anleitung: Datenkopie zusammenstellen, Versandweg dokumentieren, Frist nachweisbar wahren.

Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?

Auskunftsersuchen sind oft taktisch motiviert

Gerade Ex-Mitarbeiter nutzen Art. 15 DSGVO im Kündigungsstreit als Druckmittel. Der Anwalt erkennt das Muster und antwortet so, dass die Antwort im Prozess nicht gegen Sie verwendet werden kann.

Zu wenig ist riskant — zu viel auch

Unvollständige Antworten begründen Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO. Überschießende Offenlegung kann Geschäftsgeheimnisse oder Rechte Dritter verletzen. Diese Abwägung ist Rechtsberatung — kein Fall für ein Software-Tool.

Die Frist ist hart

Art. 12 Abs. 3 DSGVO gibt einen Monat, verlängerbar nur in begründeten Fällen. Wer die Frist reißt, liefert der Gegenseite ein zusätzliches Argument. Der Anwalt strukturiert die Antwort so, dass sie fristgerecht rausgeht.

Häufige Fragen

Was kostet die Beantwortung des Auskunftsersuchens?

450 € Festpreis zzgl. USt. für das anwaltlich erstellte und geprüfte Antwortschreiben inklusive Anleitung zur Datenkopie. Die Rechnung weist die USt. aus und ist als Betriebsausgabe absetzbar.

Wie schnell muss ich auf ein Auskunftsersuchen reagieren?

Grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Eine Verlängerung um bis zu zwei Monate ist nur bei komplexen oder zahlreichen Anträgen möglich und muss begründet mitgeteilt werden. Beauftragen Sie uns deshalb möglichst früh.

Muss ich wirklich alles offenlegen?

Nein. Der Anspruch hat Grenzen — etwa bei Rechten Dritter, Geschäftsgeheimnissen oder rechtsmissbräuchlichen Anträgen. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, ist eine juristische Bewertung. Genau die liefert der Anwalt mit.

Was passiert, wenn ich gar nicht oder falsch antworte?

Die betroffene Person kann sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren und Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend machen. Gerichte haben bei verspäteten oder unvollständigen Auskünften bereits Entschädigungen zugesprochen — das Risiko steht in keinem Verhältnis zum Aufwand einer sauberen Antwort.

Das Ersuchen kommt von einem Ex-Mitarbeiter im Kündigungsstreit — ändert das etwas?

Am Anspruch grundsätzlich nichts, an der Taktik viel. Die Antwort sollte vollständig sein, aber nichts enthalten, was im Arbeitsgerichtsprozess unnötig Angriffsfläche bietet. Der Anwalt formuliert mit Blick auf beide Verfahren.

Stellt der Anwalt auch die Datenkopie zusammen?

Die Datenkopie stammt aus Ihren Systemen — Sie stellen sie zusammen, der Anwalt gibt Ihnen dafür eine konkrete Struktur vor: welche Kategorien, welche Quellen, was geschwärzt werden darf. So ist die Kopie vollständig, ohne Rechte Dritter zu verletzen.

450 € Festpreis zzgl. USt. — in 24h geliefert

Anwaltlich formuliert und geprüft. Buchung und sichere Zahlung über advofleet.de · Ratenzahlung möglich.

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