Fehlzeiten-Beratung — wenn ein Mitarbeiter dauerhaft oder wiederholt ausfällt
Langzeiterkrankung oder häufige Kurzerkrankungen belasten Team und Planung — und fast jeder Handlungsimpuls ist rechtlich riskant. Die anwaltliche Beratung ordnet Ihren Fall: BEM-Pflichten, Dokumentation, realistische Optionen bis zur personenbedingten Kündigung.
So funktioniert es
Online beauftragen
Festpreis-Checkout über advofleet.de. Direkt danach erhalten Sie den Link zum strukturierten Intake.
Fehlzeiten schildern (10 Minuten)
Krankheitszeiträume der letzten Jahre, bisherige BEM-Angebote und Gespräche, betriebliche Auswirkungen — plus Upload des Arbeitsvertrags.
Anwalt bewertet und erstellt
Der Anwalt prüft Ihren Fall, bewertet BEM-Stand und Kündigungsaussichten und erstellt die schriftliche Einschätzung — geprüft und freigegeben vor der Lieferung.
Einschätzung in 48h
Sie erhalten die Beratung als Dokument: was jetzt zu tun ist, was zu dokumentieren ist und wann welche Eskalationsstufe realistisch wird.
Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?
Das BEM ist die Achillesferse jeder krankheitsbedingten Kündigung
Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit im Jahr müssen Sie ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Fehlt es oder ist es formal fehlerhaft, steigen Ihre Darlegungslasten im Prozess erheblich.
Krankheit schützt nicht vor Kündigung — aber die Hürden sind hoch
Eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit ist möglich, verlangt aber Negativprognose, erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und eine Interessenabwägung. Ob Ihr Fall das hergibt, ist eine Einzelfallfrage.
Gut gemeinte Alleingänge schaffen Beweisprobleme
Nachfragen zur Diagnose, Druck im Krankengespräch oder eine vorschnelle Abmahnung wegen Fehlzeiten sind rechtlich heikel und können den späteren Prozess belasten. Die Beratung zeigt, was Sie fragen dürfen — und was nicht.
Häufige Fragen
Was kostet die Fehlzeiten-Beratung?
350 € Festpreis zzgl. USt. für die anwaltliche Einschätzung Ihres Falls mit konkreten nächsten Schritten. Die Rechnung weist die USt. aus und ist als Betriebsausgabe absetzbar.
Darf ich nach der Diagnose fragen?
Grundsätzlich nein — die Diagnose geht Sie als Arbeitgeber nichts an. Relevant sind Fehlzeiten, Prognose und Einsatzfähigkeit. Die Beratung erklärt, welche Fragen zulässig sind, etwa im BEM-Gespräch.
Muss ich ein BEM anbieten, auch wenn der Mitarbeiter es ablehnt?
Das Angebot ist Ihre Pflicht, die Teilnahme ist freiwillig. Lehnt der Mitarbeiter ordnungsgemäß belehrt ab, ist das dokumentiert zu Ihren Gunsten. Entscheidend ist ein formal sauberes, nachweisbares Angebot.
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung realistisch?
Das hängt von Dauer und Prognose der Erkrankung, den betrieblichen Auswirkungen und der Interessenabwägung ab — pauschale Schwellenwerte gibt es nicht. Genau diese Einschätzung für Ihren Fall ist Kern der Beratung.
Zählen häufige Kurzerkrankungen auch?
Ja — häufige Kurzerkrankungen sind eine eigene Fallgruppe der personenbedingten Kündigung, mit eigenen Anforderungen an Prognose und Dokumentation. Die Beratung deckt beide Konstellationen ab.
Ist die Kündigung selbst im Preis enthalten?
Nein — die Beratung ist die Analyse- und Vorbereitungsstufe. Wenn die Kündigung der richtige Schritt ist, beauftragen Sie das Kündigungs-Paket separat; die Beratung nennt den richtigen Zeitpunkt.
350 € Festpreis zzgl. USt. — in 48h geliefert
Anwaltlich formuliert und geprüft. Buchung und sichere Zahlung über advofleet.de · Ratenzahlung möglich.
Jetzt online beauftragen