Post von der Datenschutzbehörde — anwaltlich vertreten statt selbst formulieren
Beschwerde eines Betroffenen, Auskunftsverlangen der Behörde oder eingeleitetes Bußgeldverfahren: Was Sie jetzt schreiben, entscheidet über den Ausgang. Ein Anwalt übernimmt die Stellungnahme und vertritt Sie gegenüber der Aufsichtsbehörde.
So funktioniert es
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Behördenschreiben und Hintergrund schildern
Upload des Schreibens, Fristende, was der Beschwerde zugrunde liegt, welche Dokumentation vorliegt — strukturiert abgefragt, damit der Anwalt sofort arbeiten kann.
Anwalt analysiert, erstellt und prüft
Bewertung des Vorwurfs, Strategie-Entscheidung und anwaltliche Stellungnahme — geprüft und freigegeben, bevor irgendetwas an die Behörde geht.
Einreichung und weiteres Vorgehen
Die Stellungnahme geht fristgerecht an die Behörde — mit Empfehlung, wie Sie sich für den weiteren Verfahrensverlauf aufstellen.
Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?
Ihre Antwort ist Verfahrensstoff
Alles, was Sie der Behörde schreiben, kann in einem Bußgeldverfahren verwendet werden. Ein Anwalt kennt die Grenze zwischen gebotener Kooperation und vermeidbarer Selbstbelastung — Laien-Antworten verfehlen sie regelmäßig.
Bußgeldzumessung ist verhandelbar
Art. 83 DSGVO nennt Zumessungskriterien: Art und Schwere des Verstoßes, Kooperation, ergriffene Abhilfemaßnahmen. Eine anwaltliche Stellungnahme setzt genau dort an — ein Datenschutz-Berater ohne Rechtsberatungsbefugnis darf Sie in diesem Verfahren nicht vertreten.
Die Behörde verhandelt mit Profis anders
Sobald ein Anwalt die Vertretung anzeigt, läuft die Kommunikation strukturiert über ihn — keine überrumpelnden Anrufe, keine informellen Zugeständnisse, geordnetes Verfahren.
Häufige Fragen
Was kostet die Datenschutzbehörden-Verteidigung?
990 € Festpreis zzgl. USt. für Analyse, anwaltliche Stellungnahme und Vertretung gegenüber der Aufsichtsbehörde in dieser Verfahrensstufe. Die Rechnung ist als Betriebsausgabe absetzbar. Eskaliert das Verfahren (z. B. gerichtliches Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid), erhalten Sie vorab ein transparentes Folgeangebot.
Ich habe nur ein Auskunftsverlangen bekommen — ist das schon ernst?
Ein Auskunftsverlangen ist häufig die Vorstufe: Die Behörde prüft, ob sie ein Verfahren eröffnet. Genau deshalb ist die erste Antwort so wichtig — sie kann das Verfahren beenden, bevor es beginnt.
Muss ich der Behörde überhaupt antworten?
Die Aufsichtsbehörde hat weitreichende Untersuchungsbefugnisse (Art. 58 DSGVO), und Nicht-Kooperation kann sich verschärfend auswirken. Was Sie beantworten müssen und wie weit, ist aber eine Einzelfallfrage — genau das prüft der Anwalt.
Wie hoch kann ein DSGVO-Bußgeld ausfallen?
Der Rahmen des Art. 83 DSGVO reicht je nach Verstoß bis 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für kleinere Unternehmen bleiben Bußgelder in der Praxis meist deutlich darunter — die konkrete Höhe hängt stark von Schwere, Kooperation und Abhilfemaßnahmen ab. Genau hier setzt die Verteidigung an.
Kann der Anwalt das Verfahren garantiert einstellen lassen?
Nein — Erfolgsgarantien darf und wird kein seriöser Anwalt geben. Was wir garantieren: eine anwaltlich fundierte Stellungnahme, sauberes Fristen-Management und eine Vertretung, die alle Zumessungs- und Einstellungsargumente ausschöpft.
Die Beschwerde kommt von einem Ex-Mitarbeiter — spielt das eine Rolle?
Für die Behörde zählt der Sachverhalt, nicht das Motiv. Der Kontext hilft aber bei der Einordnung und Strategie — etwa wenn parallel ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO oder ein Arbeitsgerichtsverfahren läuft. Schildern Sie das im Intake.
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