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Selbstanzeige-Beratung — diskret, anwaltlich, bevor die Tür zugeht

Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO ist ein enges Zeitfenster mit strengen Regeln: vollständig, rechtzeitig, richtig adressiert. Ein Anwalt klärt mit Ihnen diskret, ob der Weg offen ist und wie er gegangen wird — unter dem Schutz des Mandatsgeheimnisses.

So funktioniert es

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Situation vertraulich schildern

Betroffene Steuerarten, Zeiträume, Größenordnung und der Anlass Ihrer Sorge — alles unter anwaltlicher Verschwiegenheit. Keine Bewertung, keine Vorverurteilung.

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Anwalt prüft den Weg

Sperrgründe, Vollständigkeitsanforderungen und die Folgen (Nachzahlung, Zinsen, ggf. Zuschlag) werden geprüft — bevor irgendetwas gegenüber dem Finanzamt geschieht.

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Fahrplan im Erstgespräch

Sie erhalten eine klare Empfehlung: ob die Selbstanzeige der richtige Weg ist, welche Unterlagen nachzuberechnen sind und wie die Abgabe koordiniert wird — auf Wunsch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?

Unvollständig ist unwirksam

Die Selbstanzeige muss alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart vollständig nachmelden — mindestens die letzten zehn Kalenderjahre. Eine Teil-Selbstanzeige schützt nicht und liefert der Behörde stattdessen die Beweise frei Haus.

Sperrgründe kennen, bevor man handelt

Prüfungsanordnung, Erscheinen eines Prüfers, Tatentdeckung, Einleitung eines Verfahrens: § 371 Abs. 2 AO nennt die Momente, ab denen die Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend wirkt. Ob ein Sperrgrund vorliegt, muss vor der Abgabe geklärt sein — nicht danach.

Anwaltliche Verschwiegenheit von der ersten Minute

Ihre Schilderung ist durch das Mandatsgeheimnis geschützt. Wir beraten diskret und ohne Moralisieren — und koordinieren die Nachberechnung mit Ihrem Steuerberater, sobald der Weg feststeht.

Häufige Fragen

Was kostet die Beratung?

990 € Festpreis zzgl. USt. für die vertrauliche Erstberatung: Prüfung der Sperrgründe, Klärung des Umfangs und ein konkreter Fahrplan. Die Ausarbeitung und Abgabe der Selbstanzeige selbst wird — falls Sie sich dafür entscheiden — separat und transparent angeboten. Die Rechnung ist als Betriebsausgabe absetzbar.

Wann wirkt eine Selbstanzeige strafbefreiend?

Wenn sie vollständig ist, rechtzeitig erfolgt (kein Sperrgrund nach § 371 Abs. 2 AO) und die hinterzogenen Steuern samt Zinsen fristgerecht nachgezahlt werden. Ab 25.000 € Hinterziehung je Tat kommt ein Zuschlag nach § 398a AO hinzu, damit das Verfahren eingestellt wird.

Ist die Beratung wirklich vertraulich?

Ja. Als Rechtsanwälte unterliegen wir der strafbewehrten Verschwiegenheitspflicht — nichts aus der Beratung gelangt ohne Ihre Entscheidung nach außen. Die Beratung verpflichtet Sie auch zu nichts: Ob eine Selbstanzeige abgegeben wird, entscheiden allein Sie.

Brauche ich zusätzlich einen Steuerberater?

In den meisten Fällen ja — die Nachberechnung der Besteuerungsgrundlagen über mehrere Jahre ist Steuerberater-Handwerk. Wir übernehmen die rechtliche Seite (Wirksamkeitsvoraussetzungen, Sperrgründe, Formulierung, Verfahren) und arbeiten dabei eng mit Ihrem Steuerberater zusammen — oder vermitteln einen, falls Sie den bisherigen nicht einbinden möchten.

Was passiert, wenn die Selbstanzeige zu spät kommt?

Liegt bereits ein Sperrgrund vor, wirkt sie nicht mehr strafbefreiend — kann aber als Nachtatverhalten strafmildernd berücksichtigt werden. Genau deshalb prüfen wir die Sperrgründe, bevor irgendetwas beim Finanzamt eingereicht wird, und stellen die Strategie gegebenenfalls auf Verteidigung um.

Muss ich sofort das ganze Geld nachzahlen können?

Die Straffreiheit setzt voraus, dass Steuern und Zinsen innerhalb der gesetzten Frist gezahlt werden. Die Größenordnung klären wir in der Beratung vorab — auch das gehört zur Entscheidung, ob und wann die Selbstanzeige abgegeben wird.

990 € Festpreis zzgl. USt. — in Erstgespräch in 24h geliefert

Anwaltlich formuliert und geprüft. Buchung und sichere Zahlung über advofleet.de · Ratenzahlung möglich.

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