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Einspruch gegen den Steuerbescheid — fristwahrend, anwaltlich begründet

Der Bescheid ist fehlerhaft, die Frist läuft: Ein Anwalt legt fristwahrend Einspruch ein und begründet ihn rechtlich fundiert — auf Wunsch abgestimmt mit Ihrem Steuerberater. Zum Festpreis.

So funktioniert es

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Online beauftragen

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Bescheid hochladen (5 Minuten)

Steuerbescheid, Bekanntgabedatum und Ihre Einwände — plus relevante Unterlagen wie Steuererklärung oder StB-Korrespondenz. Keine Rückfragen-Schleifen.

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Anwalt legt Einspruch ein

Der Einspruch wird fristwahrend beim Finanzamt eingelegt und anwaltlich begründet — vor Versand von einem Rechtsanwalt geprüft und freigegeben.

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Bestätigung und Begründung

Sie erhalten den eingelegten Einspruch samt Begründung als Kopie und eine Einschätzung, wie das Verfahren weiterläuft.

Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?

Ein Monat — dann ist der Bescheid bestandskräftig

Nach Ablauf der Einspruchsfrist des § 355 AO ist der Bescheid grundsätzlich nicht mehr angreifbar — auch wenn er offensichtlich falsch ist. Fristwahrung ist deshalb der wichtigste erste Schritt.

Begründung entscheidet über den Erfolg

Das Finanzamt prüft im Einspruchsverfahren den ganzen Fall neu. Eine rechtlich präzise Begründung — richtige Normen, richtige Argumente — bestimmt, ob der Bescheid geändert wird.

Zahlen vom Steuerberater, Recht vom Anwalt

Der Steuerberater kennt Ihre Zahlen, der Anwalt die verfahrensrechtlichen Hebel: Bekanntgabe, Fristen, Aussetzung der Vollziehung, Verböserungsrisiko. Zusammen ergibt das die stärkste Position.

Häufige Fragen

Was kostet der Einspruch?

350 € Festpreis zzgl. USt. für die fristwahrende Einlegung und die anwaltliche Begründung. Die Rechnung weist die USt. aus und ist als Betriebsausgabe absetzbar.

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?

Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 AO). Bei Postversand gilt der Bescheid am vierten Tag nach Aufgabe als bekannt gegeben. Beauftragen Sie uns deshalb so früh wie möglich — im Zweifel legen wir zuerst fristwahrend ein und begründen nach.

Arbeiten Sie mit meinem Steuerberater zusammen?

Ja, gern. Wir sind Rechtsanwälte, kein Steuerberater-Ersatz: Ihr Steuerberater liefert die Zahlen und die steuerliche Würdigung, wir übernehmen die rechtliche Argumentation und das Verfahren gegenüber dem Finanzamt.

Muss ich die Steuer trotz Einspruch zahlen?

Grundsätzlich ja — der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Wir prüfen aber, ob ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) Aussicht hat, und stellen ihn, wo es sinnvoll ist.

Kann sich der Bescheid durch den Einspruch verschlechtern?

Das Finanzamt darf im Einspruchsverfahren auch zu Ihren Lasten ändern (Verböserung), muss Sie aber vorher darauf hinweisen — dann kann der Einspruch zurückgenommen werden. Wir behalten dieses Risiko von Anfang an im Blick.

Was passiert, wenn das Finanzamt den Einspruch ablehnt?

Dann ergeht eine Einspruchsentscheidung, gegen die binnen eines Monats Klage beim Finanzgericht möglich ist. Ob sich das lohnt, besprechen wir mit Ihnen auf Basis der Begründung — die Klage ist nicht Teil dieses Festpreises.

350 € Festpreis zzgl. USt. — in 48h geliefert

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