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Scheinselbstständigkeits-Audit — alle Freelancer-Verhältnisse auf dem Prüfstand

Freie Mitarbeiter, die wie Angestellte arbeiten, sind eine tickende Nachzahlungsbombe: Sozialabgaben rückwirkend, Säumniszuschläge, im Ernstfall Strafbarkeit. Ein Anwalt prüft Ihre Verhältnisse, bevor es die Rentenversicherung tut.

So funktioniert es

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Online beauftragen

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Verhältnisse erfassen (15 Minuten)

Freie Mitarbeiter, Tätigkeiten, Einbindung in Ihre Abläufe — plus Upload der Verträge und typischer Beauftragungen. Keine Rückfragen-Schleifen.

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Anwalt prüft jedes Verhältnis

Verträge und gelebte Praxis werden gegen die Statuskriterien geprüft — anwaltlich bewertet und vor Auslieferung von einem Rechtsanwalt freigegeben.

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Audit-Report in 5 Werktagen

Sie erhalten pro Verhältnis eine Risiko-Einstufung mit konkreten Maßnahmen: Vertrag anpassen, Zusammenarbeit umstellen oder Status offiziell klären lassen.

Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?

Der Vertrag allein rettet Sie nicht

"Freier-Mitarbeiter-Vertrag" auf dem Papier zählt wenig — entscheidend ist die gelebte Praxis: Weisungen, feste Arbeitszeiten, Team-Eingliederung, ein einziger Auftraggeber. Genau diese Realität prüft die Deutsche Rentenversicherung, und genau die prüfen wir vorher.

Die Nachzahlung trifft Sie, nicht den Freelancer

Wird der Status gekippt, schuldet der Auftraggeber die Sozialversicherungsbeiträge nach — Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, plus Säumniszuschläge. Der Rückgriff auf den Mitarbeiter ist gesetzlich stark begrenzt.

Statusfeststellung will vorbereitet sein

Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV schafft Rechtssicherheit — aber nur, wenn Vertrag und Praxis vorher stimmen. Ein unvorbereiteter Antrag zementiert im Zweifel das falsche Ergebnis.

Häufige Fragen

Was kostet das Audit?

690 € Festpreis zzgl. USt. für die anwaltliche Prüfung Ihrer Freelancer-Verhältnisse inklusive Report mit Maßnahmenempfehlungen. Die Rechnung ist als Betriebsausgabe absetzbar. Bei sehr vielen Verhältnissen (mehr als zehn) melden wir uns vor Beginn mit einer Einschätzung.

Woran erkennt man Scheinselbstständigkeit?

An der Gesamtschau: Weisungsbindung bei Zeit, Ort und Art der Arbeit, Eingliederung in Ihre Organisation, fehlendes Unternehmerrisiko, Tätigkeit im Wesentlichen für einen Auftraggeber. Kein Kriterium allein entscheidet — deshalb ist die Einzelfallprüfung so wichtig.

Was passiert, wenn ein Verhältnis kritisch ist?

Sie erhalten konkrete Optionen: Vertrag und Zusammenarbeit so umstellen, dass der Status trägt; das Verhältnis in eine Anstellung überführen; oder den Status im Verfahren nach § 7a SGB IV verbindlich klären lassen. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen.

Sollte ich ein Statusfeststellungsverfahren einleiten?

Nicht reflexhaft. Das Verfahren schafft Rechtssicherheit, bindet aber auch — ein negatives Ergebnis lässt sich nicht ignorieren. Das Audit sagt Ihnen, bei welchen Verhältnissen sich der Antrag lohnt und welche Sie vorher umstellen sollten.

Wie weit reicht das Nachzahlungsrisiko zurück?

Beiträge können regelmäßig für bis zu vier Jahre rückwirkend nachgefordert werden, bei vorsätzlicher Vorenthaltung bis zu dreißig Jahre — zuzüglich Säumniszuschlägen. Bei Vorsatz droht zudem Strafbarkeit nach § 266a StGB. Früh prüfen ist deutlich günstiger als abwarten.

690 € Festpreis zzgl. USt. — in 5 Werktage geliefert

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