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Asset Deal Markenverkauf: Rechtsfolgen für den Mittelstand
Unternehmensrecht
asset deal marke verkaufen: Affenzahn statt Pinqponq: Was der Fond-Of-Umbau fü
Elf Jahre Aufbauarbeit, dann der Schnitt: Das Kölner Unternehmen Fond Of, bekannt durch die Schulranzenmarken Ergobag und Satch, verkauft seine Rucksackmarke Pinqponq per Asset Deal an den Wettbewerber Kapten & Son. Bei dem Geschäft wechselt nur die Marke den Besitzer, nicht der gesamte Betrieb. Für die Belegschaft hat die Entscheidung dennoch harte Konsequenzen: Rund zehn Prozent der Stellen fallen weg, weil das für Pinqponq verantwortliche Tochterunternehmen seinen Betrieb einstellt.
Team Advofleet
Veröffentlicht: 19. September 2026
Aktualisiert: 19. September 2026
10 Min. Lesezeit
Auf einen Blick
Auslöser
Asset Deal: Verkauf der Marke Pinqponq an Kapten & Son
Personalfolge
rund 10 % der Stellen bei der Fond-Of-Gruppe
Schwelle Massenentlassung
über 20 AN und mehr als 5 Kündigungen in 30 Tagen, § 17 KSchG
Zentrale Norm Betriebsübergang
§ 613a BGB
Interessenausgleich-Pflicht
§ 111 BetrVG bei Betrieben mit Betriebsrat
Das Wichtigste in Kürze
Ein Asset Deal überträgt beim Markenverkauf nur einzelne Vermögenswerte wie Markenrechte, nicht automatisch Arbeitsverhältnisse oder Verbindlichkeiten.
Bei einer Betriebseinstellung mit erheblichen Personalfolgen ist der Arbeitgeber nach § 111 BetrVG verpflichtet, mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich zu verhandeln.
Ab 21 Arbeitnehmern greift bei mehr als fünf Kündigungen innerhalb von 30 Tagen die Anzeigepflicht nach § 17 KSchG bei der Agentur für Arbeit.
Bleiben Arbeitsverhältnisse Teil des verkauften Geschäftsbereichs, gehen sie nach § 613a BGB automatisch auf den Erwerber über.
Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie eine Portfoliobereinigung zu spät oder ohne saubere Dokumentation der Zahlungsfähigkeit umsetzen.
asset deal marke verkaufen — die wichtigsten Punkte zuerst. # Affenzahn statt Pinqponq: Was der Fond-Of-Umbau für Ihre GmbH bedeutet Der Ergobag-Macher. Trennt sich per Asset Deal von einer Marke und baut Stellen ab. Die rechtlichen Fallstricke bei Portfoliobereinigung, Betriebsänderung und Massenentlassung im Überblick. ## Auf einen Blick - Auslöser: Asset Deal: Verkauf der Marke Pinqponq an Kapten & Son - Personalfolge: rund 10 % der Stellen bei der Fond-Of-Gruppe - Schwelle Massenentlassung: über 20 AN und mehr als 5 Kündigungen in 30 Tagen, §. 17 KSchG - Zentrale Norm Betriebsübergang: § 613a BGB - Interessenausgleich-Pflicht: § 111 BetrVG bei Betrieben mit Betriebsrat ## Das Wichtigste in Kürze - Ein Asset Deal überträgt beim Markenverkauf nur einzelne Vermögenswerte wie Markenrechte, nicht automatisch Arbeitsverhältnisse oder Verbindlichkeiten. - Bei einer Betriebseinstellung mit erheblichen Personalfolgen ist der Arbeitgeber nach § 111 BetrVG verpflichtet, mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich zu verhandeln. - Ab 21 Arbeitnehmern greift bei mehr als fünf Kündigungen innerhalb von 30. Tagen die Anzeigepflicht nach § 17 KSchG bei der Agentur für Arbeit. - Bleiben Arbeitsverhältnisse Teil des verkauften Geschäftsbereichs, gehen sie nach § 613a BGB automatisch auf den Erwerber über. - Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie eine Portfoliobereinigung zu spät oder ohne saubere Dokumentation der Zahlungsfähigkeit umsetzen. Elf Jahre Aufbauarbeit, dann der Schnitt: Das Kölner Unternehmen Fond Of, bekannt durch die Schulranzenmarken Ergobag. Und Satch, verkauft seine Rucksackmarke Pinqponq per Asset Deal an den Wettbewerber Kapten & Son. Bei dem Geschäft wechselt nur die Marke den Besitzer, nicht der gesamte Betrieb. Für die Belegschaft hat die Entscheidung dennoch harte Konsequenzen: Rund zehn Prozent der. Stellen fallen weg, weil das für Pinqponq verantwortliche Tochterunternehmen seinen Betrieb einstellt. Für Geschäftsführer und HR-Leitungen im Mittelstand ist der Fall ein Lehrstück. Wer ein Markenportfolio bereinigt, eine Sparte abstößt oder einen Geschäftsbereich schließt, bewegt. Sich sofort in einem Geflecht aus Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und persönlicher Geschäftsführerhaftung. Wer die Reihenfolge der Schritte falsch setzt, riskiert Nachteilsausgleich, unwirksame Kündigungen und im schlimmsten Fall den Zugriff auf das Privatvermögen der Geschäftsführung. ## Was ist bei Fond Of konkret passiert? Fond Of verkauft die Marke Pinqponq im Rahmen eines Asset Deals an das ebenfalls in. Köln ansässige Unternehmen Kapten & Son, das die Rucksäcke als eigenständige Marke weiterführen will. Bekannt geworden war die Trennungsabsicht bereits Ende Juni, der Kaufpreis wurde nicht genannt. Nach elf Jahren im Markenportfolio von Fond Of endet damit die Zeit von Pinqponq unter Kölner Führung. Geschäftsführer Oliver Burger begründete den Schritt öffentlich mit strukturellen Veränderungen, um den Fokus zu schärfen. Und mit den verbleibenden Marken Alvi, Affenzahn, Ergobag, Satch und Aevor weiter wachsen zu können. Das für Pinqponq verantwortliche Tochterunternehmen Baesiq stellte nach Verlusten in den vergangenen Geschäftsjahren seinen eigenen Betrieb Ende Juli komplett ein. Die Fond-Of-Gruppe beschäftigt rund 330 Mitarbeitende und erzielt einen Umsatz von rund 135 Millionen Euro. Mit der Einstellung von Pinqponq fallen rund zehn Prozent der Stellen weg. Der Fall zeigt exemplarisch, wie eng Markenstrategie und Arbeitsrecht verzahnt sind, sobald eine Sparte nicht mehr zum Kerngeschäft passt. ## Wie funktioniert ein Asset Deal beim Verkauf einer Marke? Beim Asset Deal verkauft ein Unternehmen einzelne Vermögenswerte wie Markenrechte, Domains oder Lagerbestände, während die verkaufende Gesellschaft als Rechtsträger unverändert bestehen bleibt. Im Fall Fond Of wechselte laut Berichterstattung nur die Marke Pinqponq den Besitzer, nicht der gesamte Geschäftsbetrieb samt Belegschaft. Für den Mittelstand ist diese Struktur attraktiv, weil sie eine chirurgische Trennung. Von einzelnen Assets erlaubt, ohne Altverbindlichkeiten oder unerwünschte Vertragsbeziehungen automatisch mitzunehmen. Anders als beim Share Deal, bei dem Gesellschaftsanteile übergehen, entscheidet beim Asset Deal jede einzelne Vertragsklausel darüber, was tatsächlich übergeht. Lizenzverträge, Lieferantenbeziehungen und Domainrechte müssen einzeln benannt und übertragen werden. Entscheidend für Verkäufer ist die saubere Abgrenzung der übertragenen Assets von den verbleibenden Strukturen. Bleibt etwa Personal beim Verkäufer, weil es nicht ausschließlich der verkauften Marke zugeordnet war, muss. Die Gesellschaft für diese Stellen selbst eine Lösung finden, üblicherweise über Sozialauswahl und Kündigung. Wird die Abgrenzung schlampig dokumentiert, drohen später Streit über Gewährleistung, Wettbewerbsverbote und die Reichweite mit übertragener Markenrechte. Ein Muster aus der Beratungspraxis: Ein Handelsunternehmen aus dem Rheinland mit rund 60. Mitarbeitenden wollte eine Zweitmarke abstoßen, die operativ mit der Hauptmarke verzahnt war. Erst eine saubere Trennung der IT-Systeme, Lieferverträge und Personalzuordnung machte den Asset Deal in wenigen Monaten überhaupt vollziehbar. ## Wann müssen Unternehmen einen Interessenausgleich verhandeln? Ein Interessenausgleich ist bei jeder Betriebsänderung mit wesentlichen Nachteilen für die Belegschaft verpflichtend zu verhandeln, sofern ein Betriebsrat existiert. Die Einstellung eines wesentlichen Betriebsteils, wie sie bei der Schließung des Pinqponq-Geschäfts erfolgte, zählt regelmäßig als Betriebsänderung im Sinne des Gesetzes. Nach § 111 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit dem Betriebsrat über das Ob, Wann und Wie der Betriebsänderung zu verhandeln. Der Interessenausgleich selbst entsteht auf freiwilliger Basis, das heißt beide Seiten müssen ihn nur versuchen, nicht zwingend erreichen. Verbindlich ist dagegen die Pflicht, den Betriebsrat rechtzeitig zu informieren und ernsthafte Verhandlungen anzubieten, bevor die Maßnahme umgesetzt wird. Unterlässt die Geschäftsführung diese Verhandlung komplett und kommt es infolge der Betriebsänderung zu. Betriebsbedingten Kündigungen, können betroffene Beschäftigte beim Arbeitsgericht einen Anspruch auf Nachteilsausgleich geltend machen. Dieser Anspruch ist verschuldensunabhängig und kann für das Unternehmen teuer werden, weil er zusätzlich zu Abfindungen aus einem Sozialplan anfällt. Praktisch bedeutet das für jede Portfoliobereinigung: Die Unterrichtung des Betriebsrats gehört an den Anfang des Prozesses, nicht ans Ende. Wer erst kündigt und danach verhandelt, hat die gesetzliche Reihenfolge verletzt und öffnet die Tür für Klagen. ## Wann greift die Anzeigepflicht bei Massenentlassung? Die Anzeigepflicht nach § 17 KSchG greift, sobald ein Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmern innerhalb von. 30 Kalendertagen mehr als fünf Beschäftigte entlassen will; bei größeren Betrieben gelten höhere prozentuale oder absolute Schwellen. Wird die Anzeige bei der Agentur für Arbeit versäumt oder fehlerhaft eingereicht, sind die betroffenen Kündigungen unwirksam. Rund zehn Prozent der rund 330 Fond-Of-Stellen sind von der Pinqponq-Einstellung betroffen, ein Größenordnung, bei der die Massenentlassungsanzeige regelmäßig zur Pflichtaufgabe wird. Die Anzeige muss vor Ausspruch der Kündigungen erfolgen und den Betriebsrat sowie. Die Agentur für Arbeit über Gründe, Zahl der Betroffenen und Zeitplan informieren. Für die Praxis heißt das: Anzeige und Interessenausgleichsverhandlung laufen parallel, nicht nacheinander. Die Frist zur Massenentlassungsanzeige beginnt regelmäßig zu laufen, sobald die endgültige Entscheidung über die Betriebsänderung getroffen ist. Wer diese Entscheidung intern zu früh kommuniziert, ohne die Anzeige vorzubereiten, riskiert eine verspätete oder formal fehlerhafte Meldung. ## Was passiert mit Arbeitsverträgen bei einem Betriebsübergang? Geht ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Inhaber über, treten die bestehenden Arbeitsverhältnisse nach §. 613a BGB automatisch und unverändert auf den Erwerber über, ohne dass eine Kündigung nötig wäre. Entscheidend ist, ob eine organisatorische Einheit mit den zugehörigen Beschäftigten als Ganzes übergeht. Beim reinen Markenverkauf ohne übernommenes Personal, wie beim Fond-Of-Pinqponq-Deal beschrieben, greift §. 613a BGB in der Regel nicht, weil kein Betriebsteil samt Belegschaft übergeht. Anders liegt der Fall, wenn ein Erwerber neben Markenrechten auch Vertriebsteam, Kundenstamm und Betriebsmittel übernimmt. Dann können Arbeitsverhältnisse trotz formalem Asset Deal automatisch übergehen, mit allen Rechten und Pflichten aus dem bisherigen Vertrag. Für Unternehmen bedeutet das eine sorgfältige Vorprüfung: Wird tatsächlich nur die Marke. Verkauft, oder wandert faktisch ein funktionsfähiger Geschäftsbereich mit Personal zum Erwerber? Wird das übersehen, drohen Ansprüche der Beschäftigten gegen beide Seiten, den Verkäufer. Wie den Erwerber, weil die Zuordnung der Arbeitsverhältnisse rechtlich strittig bleibt. ## Welche Haftungsrisiken trägt die Geschäftsführung bei einer Portfoliobereinigung? Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie eine defizitäre Sparte zu lange fortführen und dadurch die Insolvenzantragspflicht verletzen. Verluste über mehrere Geschäftsjahre, wie sie beim Pinqponq-Tochterunternehmen berichtet wurden, sind ein klassischer Warnindikator, den jede Geschäftsführung frühzeitig dokumentieren sollte. Die Rechtsprechung behandelt auch faktische Geschäftsführer, die maßgeblich über eine insolvenzreife Einheit. Entscheiden, ohne formal bestellt zu sein, wie reguläre Organe mit entsprechender Haftung. Der BGH hat in einer viel beachteten Entscheidung zur faktischen Geschäftsführung bei Insolvenzverschleppung klargestellt, dass wer faktisch die Geschicke einer Gesellschaft. Lenkt, sich der persönlichen Haftung nicht durch fehlende formale Bestellung entziehen kann. Für Konzernstrukturen mit mehreren Tochtergesellschaften ist das ein wichtiger Hinweis: Wer als. Muttergesellschaft operativ in die Geschäftsführung einer Tochter eingreift, kann selbst haftbar werden. Wird eine Sparte geschlossen, bevor Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt, ist das rechtlich unproblematisch und unternehmerisch sinnvoll. Wird die Entscheidung dagegen erst getroffen, wenn die Zahlen bereits die Schwellen des § 15a InsO erreicht haben, verschiebt sich die Bewertung:. Jeder Tag Verzögerung kann zur persönlichen Haftung führen, wenn dadurch neue Verbindlichkeiten entstehen, die aus der Insolvenzmasse nicht mehr bedient werden können. Zusätzlich zur Insolvenzhaftung drohen Ansprüche aus verletzten arbeitsrechtlichen Pflichten. Versäumt die Geschäftsführung die Interessenausgleichsverhandlung oder die Massenentlassungsanzeige, haftet nicht nur die Gesellschaft, sondern. In bestimmten Konstellationen auch die Geschäftsführung persönlich, etwa bei vorsätzlicher Missachtung der Mitbestimmungsrechte. Eine frühzeitige rechtliche Begleitung der gesamten Portfoliobereinigung reduziert dieses Risiko erheblich. ## FAQs Q: Was unterscheidet einen Asset Deal von einem Share Deal beim Markenverkauf? A: Beim Asset Deal werden einzelne Vermögenswerte wie Markenrechte übertragen, die verkaufende Gesellschaft bleibt bestehen. Beim Share Deal übernimmt der Käufer Gesellschaftsanteile und damit die gesamte Rechtsstruktur inklusive aller Verbindlichkeiten. Q: Muss bei jedem Markenverkauf ein Interessenausgleich verhandelt werden? A: Nur wenn der Verkauf eine Betriebsänderung mit wesentlichen Nachteilen für die Belegschaft auslöst und ein Betriebsrat existiert. Bleibt das Personal unberührt, weil nur die Marke ohne Betriebsteil verkauft wird, entfällt die Pflicht in der Regel. Q: Ab wann greift die Anzeigepflicht nach § 17 KSchG? A: Ab 21 Arbeitnehmern im Betrieb greift die Pflicht, wenn mehr als fünf Beschäftigte innerhalb von 30 Kalendertagen entlassen werden sollen. Bei größeren Betrieben gelten abgestufte prozentuale oder absolute Schwellenwerte. Q: Gehen Arbeitsverhältnisse bei einem reinen Markenverkauf automatisch über? A: Nein, § 613a BGB greift nur, wenn ein funktionsfähiger Betriebsteil samt Personal übergeht. Wird ausschließlich die Marke ohne Team und Betriebsmittel verkauft, bleiben die Arbeitsverhältnisse beim bisherigen Arbeitgeber. Q: Wann haftet ein Geschäftsführer persönlich für eine geschlossene Sparte? A: Persönliche Haftung droht vor allem, wenn die Insolvenzantragspflicht verletzt wird, weil eine zahlungsunfähige Einheit zu lange fortgeführt wurde. Auch faktische Geschäftsführer, die ohne formale Bestellung maßgeblich entscheiden, können haftbar sein. Q: Was passiert, wenn der Interessenausgleich nicht verhandelt wird? A: Betroffene Beschäftigte können beim Arbeitsgericht einen Anspruch auf Nachteilsausgleich geltend machen. Dieser Anspruch entsteht zusätzlich zu einem etwaigen Sozialplan und kann die Kosten der Umstrukturierung erheblich erhöhen. Q: Wie lange dauert eine typische Portfoliobereinigung mit Asset Deal rechtlich? A: Je nach Komplexität der Vertragsübertragung und Personalzuordnung dauert der Prozess von der Entscheidung bis zum Vollzug häufig mehrere Monate. Parallel laufende Interessenausgleichsverhandlungen und die Massenentlassungsanzeige verlängern den Zeitplan zusätzlich. Q: Kann die Muttergesellschaft für Verluste einer geschlossenen Tochter haftbar werden? A: Ja, wenn die Muttergesellschaft faktisch die Geschäftsführung der Tochter übernimmt und maßgeblich Entscheidungen trifft, kann sie als faktischer Geschäftsführer persönlich haften. Entscheidend ist der tatsächliche Einfluss, nicht die formale Organstellung. ## Fazit Der Fond-Of-Fall zeigt, dass eine strategisch sinnvolle Portfoliobereinigung und ein rechtssicherer Prozess zwei unterschiedliche Baustellen sind. Ein Asset Deal löst die Markenrechte saubert vom übrigen Geschäft, ersetzt aber. Nicht die Pflichten aus Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzrecht, sobald Personal betroffen ist. Wer als Geschäftsführung oder HR-Leitung eine Marke, Sparte oder Tochtergesellschaft abstößt, sollte Interessenausgleich. Massenentlassungsanzeige und die Prüfung eines möglichen Betriebsübergangs von Beginn an parallel denken. Die Reihenfolge der Schritte entscheidet darüber, ob die Umstrukturierung rechtssicher gelingt oder in Nachteilsausgleichsklagen und persönlicher Haftung endet. ## CTA Portfoliobereinigung rechtssicher umsetzen Ob Asset Deal, Betriebsänderung oder Massenentlassung: Lassen. Sie Ihre geplante Umstrukturierung frühzeitig anwaltlich prüfen, bevor Fristen und Anzeigepflichten laufen.
Muster: Unterrichtungsschreiben an den Betriebsrat vor Beginn der Interessenausgleichsverhandlungen
Dieses Muster informiert den Betriebsrat frühzeitig und formgerecht über eine geplante Betriebsänderung und leitet die Interessenausgleichsverhandlung nach § 111 BetrVG ein.
die genannte Firma
[Straße, PLZ Ort] An den Betriebsrat der die genannte Firma
z. Hd. [Name Betriebsratsvorsitzende/r] [Ort], den [Datum] Betreff: Unterrichtung über geplante Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit unterrichten wir den Betriebsrat über die von der Geschäftsführung geplante Betriebsänderung: [kurze Beschreibung der Maßnahme, z. B. Einstellung des Geschäftsbereichs / Verkauf der Marke, betroffene Abteilung]. Von der Maßnahme betroffen sind voraussichtlich [Anzahl] Arbeitsplätze in [Abteilung/Standort]. Die Umsetzung ist ab dem [Datum] vorgesehen. Wir laden den Betriebsrat hiermit zu Verhandlungen über einen Interessenausgleich und, sofern erforderlich, einen Sozialplan ein. Einen ersten Gesprächstermin schlagen wir für den [Datum] vor. Alle für die Bewertung der Maßnahme erforderlichen Unterlagen stellen wir dem Betriebsrat auf Anfrage zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [Name, Funktion Geschäftsführung]
die genannte Firma
Dieses Muster ersetzt keine Einzelfallprüfung. Inhalt, Fristen und Umfang der Unterrichtung sollten vor Versand an die konkrete Betriebsgröße und Betriebsratsstruktur angepasst und im Zweifel anwaltlich geprüft werden.
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