Markenwiderspruch — kollidierende Marken stoppen, bevor sie sich festsetzen
Eine neu eingetragene Marke kommt Ihrer gefährlich nahe — oder Ihre eigene Eintragung wird per Widerspruch angegriffen? Ein Anwalt führt das Widerspruchsverfahren vor dem DPMA: Angriff oder Verteidigung, zum Festpreis.
So funktioniert es
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Konflikt schildern (10 Minuten)
Ihre Marke, die gegnerische Marke (Registernummern), Veröffentlichungsdatum und Ihre Rolle — Angriff auf eine Neuanmeldung oder Verteidigung gegen einen Widerspruch.
Anwalt bewertet und formuliert
Prüfung der Verwechslungsgefahr, dann der Widerspruch mit Begründung bzw. die Erwiderung — anwaltlich erstellt, geprüft und fristgerecht beim DPMA eingereicht.
Verfahren mit Fristenkontrolle
Sie erhalten den Schriftsatz-Entwurf binnen 48h zur Freigabe. Danach begleiten wir das Verfahren bis zur Entscheidung des DPMA — mit klaren Updates zu jedem Verfahrensschritt.
Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?
Verwechslungsgefahr ist eine wertende Gesamtabwägung
Zeichenähnlichkeit, Waren-/Dienstleistungsnähe, Kennzeichnungskraft — das DPMA entscheidet nach einer differenzierten Prüfungssystematik. Wer die nicht beherrscht, argumentiert an der Entscheidungspraxis vorbei.
Ein verlorener Widerspruch schafft Fakten
Bleibt die kollidierende Marke bestehen, koexistiert sie dauerhaft neben Ihrer — mit allen Folgen für Verwässerung und Abgrenzung. Die erste Begründung muss sitzen; nachbessern lässt sich im Verfahren nur begrenzt.
Auch die Verteidigung braucht Strategie
Gegen einen Widerspruch helfen Einreden wie die Nichtbenutzung der älteren Marke, Abgrenzungsvereinbarungen oder eine Einschränkung des Verzeichnisses. Welche Option Ihre Marke rettet, ist eine anwaltliche Abwägung.
Häufige Fragen
Was kostet das Widerspruchsverfahren insgesamt?
Unser Honorar beträgt 900 € Festpreis zzgl. USt. für Prüfung, Begründung bzw. Erwiderung und die Verfahrensführung vor dem DPMA. Beim Angriff kommt die DPMA-Widerspruchsgebühr von 250 € hinzu, die Sie direkt an das Amt zahlen — wir weisen sie von Anfang an separat aus.
Welche Frist gilt für den Widerspruch?
3 Monate ab Veröffentlichung der Eintragung der angegriffenen Marke (§ 42 MarkenG). Die Frist ist nicht verlängerbar. Wenn Sie eine kollidierende Marke entdeckt haben: Veröffentlichungsdatum prüfen und schnell handeln.
Was ist, wenn die 3-Monats-Frist schon abgelaufen ist?
Dann ist der Widerspruch verwehrt — es bleiben Löschungsverfahren (Nichtigkeit wegen älterer Rechte) oder das Vorgehen aus Markenverletzung. Beides ist aufwendiger und teurer als der Widerspruch; wir beraten zur besten Alternative.
Wie stehen meine Chancen?
Das hängt von Zeichenähnlichkeit, Waren-/Dienstleistungsnähe und Kennzeichnungskraft ab — die anwaltliche Ersteinschätzung gehört zum Festpreis. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht; ist die Sache aussichtslos, sagen wir das vor dem ersten Schriftsatz.
Wie lange dauert das Verfahren?
DPMA-Widerspruchsverfahren dauern je nach Auslastung und Schriftsatzwechsel typischerweise ein bis zwei Jahre. Viele Verfahren enden früher durch Vergleich, Rücknahme oder Abgrenzungsvereinbarung — darauf arbeiten wir hin, wo es Ihren Interessen dient.
Ich wurde selbst mit einem Widerspruch angegriffen — gilt der Festpreis auch dann?
Ja. Der Festpreis deckt beide Rollen ab: den Angriff auf eine kollidierende Neuanmeldung ebenso wie die Verteidigung Ihrer eigenen Eintragung gegen einen fremden Widerspruch.
900 € Festpreis zzgl. USt. — in 48h geliefert
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