Markenverletzer abmahnen — bevor Ihre Marke verwässert
Jemand nutzt Ihr Zeichen, Ihren Namen oder ein zum Verwechseln ähnliches Kennzeichen? Ein Anwalt prüft die Verletzung nach § 14 MarkenG und mahnt ab — mit strafbewehrter Unterlassungserklärung, die Wiederholungen teuer macht.
So funktioniert es
Online beauftragen
Festpreis-Checkout über advofleet.de. Direkt danach erhalten Sie den Link zum strukturierten Intake.
Verletzung dokumentieren (10 Minuten)
Ihre Marke (Registernummer), das verletzende Zeichen, Fundstellen mit Screenshots und Datum — strukturiert abgefragt, beweisfest aufbereitet.
Anwalt prüft und formuliert
Prüfung der Verwechslungsgefahr und der Anspruchsgrundlagen, dann die Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung — anwaltlich freigegeben.
Versandfertig in 48h
Sie erhalten Abmahnung und Unterlassungserklärung versandfertig plus Anleitung: Zustellung nachweisbar machen, Fristen überwachen, was bei Schweigen des Verletzers gilt.
Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?
Eine unberechtigte Abmahnung kann zurückschlagen
Wer ohne tragfähige Rechtsgrundlage abmahnt, riskiert Gegenansprüche aus unberechtigter Schutzrechtsverwarnung. Die anwaltliche Prüfung vorab stellt sicher, dass Sie aus einer starken Position agieren.
Die Unterlassungserklärung muss präzise sitzen
Zu eng gefasst lässt sie Umgehungen zu, zu weit gefasst unterschreibt sie niemand. Die Formulierung der Verletzungsform und der Vertragsstrafe ist der Kern des Dokuments — und reines Anwaltshandwerk.
Die Abmahnung ist Ihre günstigste Eskalationsstufe
Die meisten Markenkonflikte enden mit der Unterlassungserklärung — ohne Gericht. Eine professionelle Abmahnung signalisiert Ernsthaftigkeit und schafft zugleich die Grundlage für einstweilige Verfügung oder Klage, falls nötig.
Häufige Fragen
Was kostet die Markenabmahnung?
700 € Festpreis zzgl. USt. für Prüfung, Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungserklärung. Amtsgebühren fallen hier keine an. Die Rechtsverfolgungskosten können Sie im Erfolgsfall vom Verletzer erstattet verlangen — einen Anspruch darauf formuliert die Abmahnung gleich mit.
Woher weiß ich, ob wirklich eine Markenverletzung vorliegt?
Genau das prüft der Anwalt zuerst: Zeichenähnlichkeit, Waren-/Dienstleistungsnähe, Verwechslungsgefahr, Benutzung im geschäftlichen Verkehr. Ist die Sache nicht tragfähig, raten wir ab, statt eine angreifbare Abmahnung zu verschicken.
Was passiert, wenn der Verletzer nicht reagiert?
Dann stehen einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage offen — die Abmahnung ist dafür die notwendige Vorstufe und dokumentiert, dass Sie Gelegenheit zur außergerichtlichen Erledigung gegeben haben. Das gerichtliche Verfahren wäre ein separates Mandat mit vorab transparenten Kosten.
Muss meine Marke eingetragen sein?
Die eingetragene Marke ist der klarste Fall. Auch Unternehmenskennzeichen und Benutzungsmarken können Schutz genießen — die Durchsetzung ist dort aber beweisintensiver. Der Anwalt prüft, auf welche Rechte sich Ihre Abmahnung stützen lässt.
Wie schnell muss ich handeln?
Zügig. Für eine einstweilige Verfügung verlangen Gerichte Dringlichkeit — wer die Verletzung monatelang kennt und nichts tut, verliert diese Option. Und wer dauerhaft duldet, riskiert die Verwirkung seiner Ansprüche.
Kann ich auch Schadensersatz verlangen?
Bei schuldhafter Verletzung ja — die Abmahnung fordert dafür zunächst Auskunft über den Verletzungsumfang. Die Bezifferung und Durchsetzung des Schadensersatzes wäre der mögliche nächste Schritt nach der Auskunft.
700 € Festpreis zzgl. USt. — in 48h geliefert
Anwaltlich formuliert und geprüft. Buchung und sichere Zahlung über advofleet.de · Ratenzahlung möglich.
Jetzt online beauftragen