Festpreis-Produkt für Unternehmen

Kooperationsvertrag — Partnerschaft regeln, bevor es kompliziert wird

Ob Projektpartnerschaft oder Joint Venture: Der Vertrag regelt, wer was leistet, wem die Ergebnisse gehören, wer wofür haftet — und wie man wieder auseinandergeht. Anwaltlich erstellt, zum Festpreis.

So funktioniert es

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Online beauftragen

Festpreis-Checkout über advofleet.de. Direkt danach erhalten Sie den Link zum strukturierten Intake.

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Kooperation beschreiben (15 Minuten)

Partner, Projektziel, Beiträge beider Seiten, Umgang mit Ergebnissen und Kosten — plus Upload vorhandener Absichtserklärungen oder Term Sheets.

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Anwalt erstellt und prüft

Der Vertrag wird auf Ihre Kooperation zugeschnitten und vor Auslieferung von einem Rechtsanwalt geprüft und freigegeben.

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Verhandlungsbereit in 3 Werktagen

Sie erhalten den Vertrag als Dokument mit Hinweisen zu den Punkten, die typischerweise mit dem Partner verhandelt werden — inklusive Ihrer Rückfallpositionen.

Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?

Ungewollte GbR mit voller Haftung

Wer gemeinsam ein Ziel verfolgt, gründet schnell ungewollt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts — mit persönlicher Haftung für Verbindlichkeiten des Partners. Der Vertrag zieht die Grenzen bewusst, statt sie dem Zufall zu überlassen.

IP-Fragen entscheiden über den Wert der Kooperation

Wem gehören gemeinsam entwickelte Ergebnisse? Darf jeder Partner sie nach Projektende allein verwerten? Ohne Regelung entstehen Bruchteilsgemeinschaften, die keiner der Partner allein nutzen kann.

Der Exit ist der wichtigste Paragraf

Was passiert bei Projektabbruch, Insolvenz des Partners oder schlicht verlorenem Interesse? Wer die Trennung nicht regelt, verhandelt sie im Streit — zu den Bedingungen des zäheren Partners.

Häufige Fragen

Was kostet der Kooperationsvertrag?

800 € Festpreis zzgl. USt. — individuell erstellt und anwaltlich geprüft. Die Rechnung weist die USt. aus und ist als Betriebsausgabe absetzbar.

Kooperationsvertrag oder gemeinsame Gesellschaft?

Für Projekte mit klar abgegrenzten Beiträgen reicht meist der Kooperationsvertrag — er vermeidet Gründungsaufwand und ungewollte Haftungsverflechtung. Ist eine echte gemeinsame Gesellschaft (z. B. Joint-Venture-GmbH) sinnvoller, sagt Ihnen der Anwalt das offen.

Was wird zu den Arbeitsergebnissen geregelt?

Drei Ebenen: eingebrachte Alt-Rechte bleiben beim jeweiligen Partner, gemeinsam entwickelte Ergebnisse werden ausdrücklich zugeordnet, und die Nutzung nach Projektende wird für beide Seiten geregelt — inklusive des Falls einer vorzeitigen Trennung.

Wie schnell bekomme ich den Vertrag?

Innerhalb von 3 Werktagen nach vollständigem Intake — Kooperationsverträge sind umfangreicher als Standardverträge.

Muss der Partner dem Vertragsentwurf zustimmen?

Der Entwurf wird aus Ihrer Sicht erstellt und ist die Verhandlungsgrundlage. Sie erhalten Hinweise, welche Klauseln typische Verhandlungspunkte sind und wo Ihre Rückfallpositionen liegen.

Deckt der Vertrag auch die Geheimhaltung ab?

Ja, eine Vertraulichkeitsklausel für die laufende Kooperation ist enthalten. Für die Anbahnungsphase — bevor der Kooperationsvertrag steht — empfiehlt sich ein separates NDA.

800 € Festpreis zzgl. USt. — in 3 Werktage geliefert

Anwaltlich formuliert und geprüft. Buchung und sichere Zahlung über advofleet.de · Ratenzahlung möglich.

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