Handelsvertretervertrag — Provision und Ausgleichsanspruch vom Anwalt geregelt
Ein Vertriebsvertrag nach §§ 84 ff. HGB, der beide kritischen Punkte beherrscht: die Provisionsregelung im laufenden Verhältnis und den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB am Ende. Anwaltlich formuliert, zum Festpreis.
So funktioniert es
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Vertriebsmodell schildern (10 Minuten)
Produkte, Vertriebsgebiet, Provisionssätze, Exklusivität, geplante Laufzeit — plus Upload vorhandener Unterlagen. Strukturiert abgefragt.
Anwalt erstellt und prüft
Der Vertrag wird auf Ihr Vertriebsmodell zugeschnitten und vor Auslieferung von einem Rechtsanwalt geprüft und freigegeben.
Einsatzbereit in 48h
Sie erhalten den Vertrag als Dokument mit Hinweisen zu den Punkten, die in der Zusammenarbeit dokumentiert werden sollten — insbesondere für die spätere Ausgleichsberechnung.
Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?
Der Ausgleichsanspruch ist zwingendes Recht
Der Anspruch aus § 89b HGB lässt sich vorab nicht ausschließen — wohl aber durch kluge Vertragsgestaltung und saubere Dokumentation kalkulierbar machen. Wer das Thema im Vertrag ignoriert, zahlt am Ende den Maximalwert.
Provisionsklauseln sind der häufigste Streitpunkt
Wann entsteht die Provision, wann wird sie fällig, was passiert bei Storno oder Direktgeschäften im Vertretergebiet? Die §§ 87 ff. HGB enthalten Regeln, von denen nur teilweise abgewichen werden darf — der Anwalt kennt die Grenzen.
Abgrenzung entscheidet über das anwendbare Recht
Handelsvertreter, Vertragshändler oder freier Vermittler — die Einordnung bestimmt, ob die Schutzvorschriften des HGB greifen. Ein falsch aufgesetzter Vertrag importiert Pflichten, die Sie nicht wollten.
Häufige Fragen
Was kostet der Handelsvertretervertrag?
600 € Festpreis zzgl. USt. — individuell erstellt und anwaltlich geprüft. Die Rechnung weist die USt. aus und ist als Betriebsausgabe absetzbar.
Kann der Ausgleichsanspruch ausgeschlossen werden?
Nein — § 89b HGB ist im Voraus nicht abdingbar. Der Vertrag kann den Anspruch aber kalkulierbar gestalten: durch klare Dokumentationspflichten, saubere Abgrenzung von Alt- und Neukunden und durchdachte Provisionsstruktur.
Für welche Seite wird der Vertrag erstellt?
Standardmäßig aus Sicht des Unternehmens, das den Handelsvertreter einsetzt. Sind Sie selbst Handelsvertreter, geben Sie das im Intake an — der Anwalt gestaltet Provision und Ausgleich dann in Ihrem Interesse.
Was ist mit Exklusivität und Gebietsschutz?
Sie legen im Intake fest, ob der Vertreter Alleinvertretung für ein Gebiet erhält. Der Vertrag regelt dann auch die Folgen: Provisionsanspruch bei Direktgeschäften im Gebiet, Kundenschutz, Wettbewerbsverbote.
Wie schnell bekomme ich den Vertrag?
Innerhalb von 48 Stunden nach vollständigem Intake.
Gilt der Vertrag auch für den Vertrieb ins Ausland?
Der Vertrag wird nach deutschem Recht erstellt. Bei Vertretern mit Sitz im EU-Ausland gelten teils zwingende lokale Schutzvorschriften — weisen Sie im Intake darauf hin, dann berücksichtigt der Anwalt das bei Rechtswahl und Gerichtsstand.
600 € Festpreis zzgl. USt. — in 48h geliefert
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