Gesellschaftervereinbarung — die Regeln, die nicht ins Handelsregister gehören
Exit-Verteilung, Vesting, Wettbewerbsverbote, Informationsrechte: Ein Shareholder Agreement regelt, was die öffentliche Satzung nicht regeln soll — als diskrete Nebenabrede unter den Gesellschaftern. Anwaltlich erstellt, zum Festpreis.
So funktioniert es
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Konstellation schildern (10 Minuten)
Gesellschafter, Quoten, Rollen, bestehende Satzung, Regelungsziele (Exit, Vesting, Wettbewerb, Informationsrechte) — strukturiert abgefragt.
Anwalt erstellt und prüft
Die Vereinbarung wird individuell formuliert, auf Konsistenz mit der Satzung geprüft und vor der Auslieferung anwaltlich freigegeben.
Unterschriftsreif in 3–5 Werktagen
Sie erhalten die Vereinbarung mit Klausel-Erläuterung, sodass alle Gesellschafter verstehen, was sie unterschreiben.
Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?
Satzung ist öffentlich — die Vereinbarung nicht
Die Satzung liegt für jedermann einsehbar im Handelsregister. Vesting-Konditionen, Exit-Erlösverteilung oder Verwässerungsschutz gehören dort nicht hin — die Gesellschaftervereinbarung hält sie vertraulich.
Satzung und Vereinbarung müssen zusammenspielen
Widersprüche zwischen Satzung und Nebenabrede sind ein Klassiker aus Vorlagen-Baukästen — und im Streitfall Gift. Der Anwalt prüft beide Dokumente auf Konsistenz.
Die teuersten Konflikte sind die ungeregelten
Was passiert beim Exit, wenn ein Gesellschafter nicht verkaufen will? Was, wenn ein Gründer zur Konkurrenz wechselt? Ohne Drag-along und Wettbewerbsverbot entscheidet das Kräfteverhältnis — nicht die Fairness.
Häufige Fragen
Was kostet die Gesellschaftervereinbarung?
990 € Festpreis zzgl. USt. — individuell erstellt, auf Konsistenz mit Ihrer Satzung geprüft, unterschriftsreif geliefert. Die Rechnung ist als Betriebsausgabe absetzbar.
Braucht die Vereinbarung einen Notar?
In der Regel nicht — als schuldrechtliche Nebenabrede ist sie formfrei wirksam. Ausnahme: Enthält sie Verpflichtungen zur Anteilsübertragung, kann Beurkundungspflicht bestehen. Der Anwalt weist darauf hin, wenn Ihr Regelungswunsch das auslöst.
Was ist der Unterschied zur Satzung?
Die Satzung ist das öffentliche Organisationsstatut der GmbH; die Gesellschaftervereinbarung bindet nur die unterzeichnenden Gesellschafter untereinander — vertraulich und flexibler änderbar. Vieles gehört bewusst in die Nebenabrede statt ins Register.
Welche Regelungen sind typisch?
Vesting mit Cliff, Good/Bad-Leaver-Klauseln, Drag-along/Tag-along, Erlösverteilung beim Exit, Wettbewerbsverbote, Informations- und Mitspracherechte, Verwässerungsschutz. Was für Sie sinnvoll ist, grenzt das Intake ein.
Funktioniert das auch mit Investoren an Bord?
Ja — bei bestehenden Beteiligungsverträgen prüft der Anwalt, was dort bereits geregelt ist, und baut die Vereinbarung widerspruchsfrei dazu. Bestehende Verträge laden Sie im Intake hoch.
990 € Festpreis zzgl. USt. — in 3–5 Werktage geliefert
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