Gesellschafterbeschluss nach Maß — formwirksam statt anfechtbar
Gewinnausschüttung, Geschäftsführer-Bestellung oder -Abberufung, Satzungsänderung: Ein Anwalt erstellt den Beschluss mit korrekter Einberufung, Mehrheit und Form — in 48 Stunden, zum Festpreis.
So funktioniert es
Online beauftragen
Festpreis-Checkout über advofleet.de. Direkt danach erhalten Sie den Link zum strukturierten Intake.
Beschlussgegenstand angeben (5 Minuten)
Gesellschaft, Gesellschafter mit Quoten, Beschlussgegenstand, gewünschtes Verfahren (Versammlung oder Umlauf) — plus Upload der Satzung.
Anwalt erstellt und prüft
Der Beschluss wird anwaltlich formuliert, gegen Satzung und Gesetz auf Mehrheits- und Formerfordernisse geprüft und freigegeben.
Unterschriftsreif in 48h
Sie erhalten den Beschluss samt Anleitung: Einberufung bzw. Umlaufverfahren, Protokollierung, ggf. Notar- und Handelsregister-Schritte.
Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?
Die Satzung schlägt das Muster
Einberufungsfristen, Mehrheitserfordernisse und Formvorgaben stehen in Ihrer Satzung — nicht im Internet-Muster. Ein Beschluss, der daran vorbeigeht, ist angreifbar.
Manche Beschlüsse brauchen den Notar
Satzungsänderungen müssen notariell beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden; GF-Wechsel sind anzumelden. Der Anwalt sagt Ihnen präzise, welche Schritte auf den Beschluss folgen.
Im Konflikt zählt die Dokumentation
Gerade bei zerstrittenen Gesellschaftern entscheidet die saubere Ladung, Protokollierung und Beschlussfeststellung darüber, ob der Beschluss hält — oder in der Anfechtung landet.
Häufige Fragen
Was kostet der Gesellschafterbeschluss?
250 € Festpreis zzgl. USt. — anwaltlich erstellt, gegen Ihre Satzung geprüft, unterschriftsreif geliefert. Für Satzungsänderungen fallen zusätzlich Notar- und Registerkosten an; darauf weisen wir transparent hin.
Welche Beschlüsse deckt der Festpreis ab?
Die gängigen Gegenstände: Gewinnausschüttung, Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern, Entlastung, Zustimmungen, Satzungsänderungen. Komplexe Maßnahmen (z. B. Kapitalerhöhungen) melden wir vorab mit Aufwandseinschätzung zurück.
Geht das auch ohne Gesellschafterversammlung?
Ja — per Umlaufbeschluss in Textform, wenn sich alle Gesellschafter damit einverstanden erklären (§ 48 Abs. 2 GmbHG) oder die Satzung es erlaubt. Der Anwalt bereitet das passende Verfahren vor.
Was ist bei zerstrittenen Gesellschaftern?
Dann kommt es auf jede Formalie an: Ladungsfrist, Tagesordnung, Versammlungsleitung, Beschlussfeststellung. Der Beschluss wird entsprechend defensiv aufgebaut — und für die strategische Ebene gibt es die Gesellschafterstreit-Erstanalyse.
Wie schnell geht es?
Lieferung in 48h nach vollständigem Intake. Beschlüsse mit Notar-Folge (Satzungsänderung) hängen danach am Notartermin.
250 € Festpreis zzgl. USt. — in 48h geliefert
Anwaltlich formuliert und geprüft. Buchung und sichere Zahlung über advofleet.de · Ratenzahlung möglich.
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