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Gesellschafter ausschließen — der schärfste Hebel, sauber geführt

Einziehung oder Ausschlussklage: Wer einen Gesellschafter aus der GmbH entfernen will, braucht eine tragfähige Rechtsgrundlage, einen formwirksamen Beschluss und eine belastbare Abfindungslogik. Ein Anwalt führt Sie durch alle drei.

So funktioniert es

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Online beauftragen

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Fall schildern (15 Minuten)

Beteiligte, Quoten, Ausschlussgrund, bisherige Eskalation — plus Upload von Satzung, Gesellschafterliste und relevanten Dokumenten.

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Anwalt prüft und bereitet vor

Der Anwalt bewertet die Erfolgsaussichten, wählt den richtigen Weg (Einziehung, Ausschlussklage oder verhandelter Exit) und bereitet Beschluss und Ablauf vor — Kick-off-Gespräch in 48h.

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Umsetzung mit Begleitung

Versammlung, Beschlussfassung, Abfindungsregelung und die Reaktion auf Anfechtung oder einstweiligen Rechtsschutz der Gegenseite — anwaltlich begleitet bis zum Abschluss.

Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?

Ohne wichtigen Grund geht es nicht

Ein Gesellschafter kann nicht abgewählt werden, weil die Chemie nicht stimmt. Einziehung und Ausschluss setzen eine Satzungsgrundlage bzw. einen wichtigen Grund voraus — ob Ihr Fall trägt, ist die erste anwaltliche Prüfung.

Die Abfindung entscheidet über die Wirksamkeit

Eine Einziehung, deren Abfindung die Kapitalerhaltung (§§ 30, 34 GmbHG) verletzt oder unklar geregelt ist, ist angreifbar. Bewertungsmaßstab und Zahlungsmodalitäten gehören von Anfang an ins Konzept.

Die Gegenseite wird sich wehren

Anfechtungsklage, einstweiliger Rechtsschutz, Gegenanträge — der Ausschluss eines Gesellschafters wird selten kampflos hingenommen. Jeder Formfehler in Ladung, Stimmverbot oder Protokoll wird verwertet. Deshalb: von Beginn an prozessfest arbeiten.

Häufige Fragen

Was kostet das Ausschluss-Paket?

Ab 2.990 € zzgl. USt. — abhängig von Komplexität und Eskalationsgrad. Nach dem Kick-off-Gespräch erhalten Sie eine verbindliche Einschätzung zum Gesamtumfang; gerichtliche Verfahren werden gesondert nach Aufwand oder RVG vereinbart.

Wann kann ich einen Gesellschafter überhaupt ausschließen?

Bei einer Einziehungsklausel in der Satzung: unter deren Voraussetzungen (z. B. wichtiger Grund, Insolvenz des Gesellschafters, Pfändung). Ohne Klausel bleibt die Ausschlussklage aus wichtigem Grund — mit höheren Hürden. Der Anwalt prüft beides zu Beginn.

Was zählt als wichtiger Grund?

Typisch: schwere Treuepflichtverletzungen, Wettbewerbstätigkeit, Veruntreuung, nachhaltige Blockade der Gesellschaft. Bloße Meinungsverschiedenheiten genügen nicht — die Einordnung Ihres Falls ist Kern der Erstprüfung.

Muss die GmbH den Ausgeschlossenen abfinden?

Ja, grundsätzlich zum Verkehrswert des Anteils, sofern die Satzung keine zulässige abweichende Regelung enthält. Die Abfindung darf zudem nicht aus gebundenem Vermögen gezahlt werden — genau hier scheitern viele Einziehungen. Das Paket plant die Finanzierung mit ein.

Wie lange dauert das Verfahren?

Der vorbereitete Beschluss steht je nach Fall in wenigen Wochen. Wehrt sich die Gegenseite gerichtlich, können Monate bis Jahre vergehen — auch deshalb prüft der Anwalt parallel immer die Verhandlungslösung.

Kann der Gesellschafter mich stattdessen ausschließen?

Gegenanträge sind ein übliches Eskalationsmuster. Die Erstprüfung bewertet deshalb auch Ihre eigene Angreifbarkeit — bevor Sie den ersten Zug machen.

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