Geldwäsche-Compliance-Paket — GwG-Pflichten für Güterhändler und Immobilienbranche
Wer als Güterhändler, Immobilienmakler oder anderer GwG-Verpflichteter tätig ist, braucht eine dokumentierte Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen (§§ 4–6 GwG). Ein Anwalt erstellt beides — zugeschnitten auf Ihr Geschäft, prüfungsfest dokumentiert.
So funktioniert es
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Geschäftsmodell schildern
Branche, typische Geschäfte und Beträge, Bargeld-Anteil, Kundenstruktur, Auslandsbezug, bisherige GwG-Maßnahmen — strukturiert abgefragt.
Anwalt erstellt und prüft
Risikoanalyse und Sicherungsmaßnahmen werden anwaltlich erstellt, auf Ihre Risikolage zugeschnitten und vor Auslieferung geprüft und freigegeben.
Einsatzfertige Lieferung
Sie erhalten beide Dokumente mit Anleitung: Maßnahmen im Betrieb verankern, Mitarbeiter einweisen, Analyse aktuell halten und auf Behördenanfrage vorlegen.
Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?
Die Risikoanalyse muss zu Ihrem Geschäft passen
Ein Muster-Dokument, das Ihre tatsächlichen Bargeld-Schwellen, Kundengruppen und Länder-Risiken nicht abbildet, fällt bei der ersten Behördenprüfung auf. Der Anwalt erstellt die Analyse aus Ihrem konkreten Geschäftsmodell — das ist der Unterschied zwischen Papier und Compliance.
GwG-Auslegung ist Rechtsberatung
Ob Sie Verpflichteter sind, ab welchen Schwellen Identifizierungspflichten greifen und wann eine Verdachtsmeldung an die FIU fällig ist — das sind Rechtsfragen im Einzelfall. Ein Compliance-Tool oder Seminar-Anbieter ohne Rechtsberatungsbefugnis darf sie Ihnen nicht verbindlich beantworten.
Dokumentationsfehler sind die häufigste Angriffsfläche
Bußgelder nach dem GwG treffen oft nicht die Geldwäsche selbst, sondern fehlende oder veraltete Pflichtdokumente. Eine anwaltlich erstellte, datierte Risikoanalyse nimmt der Aufsicht genau diesen einfachsten Angriffspunkt.
Häufige Fragen
Was kostet das Geldwäsche-Compliance-Paket?
900 € Festpreis zzgl. USt. für Risikoanalyse nach § 5 GwG und interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG — anwaltlich erstellt und geprüft. Die Rechnung weist die USt. aus und ist als Betriebsausgabe absetzbar.
Bin ich als Güterhändler überhaupt GwG-verpflichtet?
Güterhändler sind grundsätzlich Verpflichtete nach § 2 GwG — der Umfang der Pflichten hängt aber u. a. von Bargeldgeschäften und Warenart ab (verschärft z. B. bei Edelmetallen und Kunst). Im Intake fragen wir die Kriterien ab; die Einordnung ist Teil der Lieferung.
Was sind "interne Sicherungsmaßnahmen" konkret?
Dokumentierte Grundsätze und Verfahren nach § 6 GwG: Kunden-Identifizierung, Umgang mit auffälligen Geschäften, Verantwortlichkeiten, Mitarbeiter-Einweisung und Zuverlässigkeitsprüfung. Das Paket liefert sie als einsatzfertiges, auf Ihr Geschäft zugeschnittenes Dokument.
Brauche ich einen Geldwäschebeauftragten?
Nicht jeder Verpflichtete — die Pflicht hängt von Branche und Anordnung der Aufsichtsbehörde ab. Ob sie bei Ihnen greift oder naheliegt, weisen wir in der Lieferung aus.
Wann muss ich eine Verdachtsmeldung abgeben?
Bei Tatsachen, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten — unabhängig von Betragsgrenzen, elektronisch an die FIU (§ 43 GwG). Die mitgelieferte Praxis-Anleitung beschreibt Ablauf und typische Anhaltspunkte, damit im Ernstfall niemand improvisieren muss.
Wie passt das Paket zu unseren übrigen Compliance-Themen?
Die Sicherungsmaßnahmen sind so aufgebaut, dass sie sich in ein bestehendes Compliance-System einfügen. Interne Meldungen über Auffälligkeiten lassen sich gut über eine Hinweisgeber-Meldestelle nach dem HinSchG bündeln, die wir als laufendes Abo anbieten.
900 € Festpreis zzgl. USt. — in 24h geliefert
Anwaltlich formuliert und geprüft. Buchung und sichere Zahlung über advofleet.de · Ratenzahlung möglich.
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