Festpreis-Produkt für Unternehmen

Design anmelden — Produktdesign schützen, bevor es kopiert wird

Das eingetragene Design schützt die Erscheinungsform Ihres Produkts: Form, Oberfläche, Muster, Verpackung. Ein Anwalt prüft die Schutzvoraussetzungen, bereitet die Wiedergaben auf und meldet beim DPMA oder EUIPO an — zum Festpreis.

So funktioniert es

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Online beauftragen

Festpreis-Checkout über advofleet.de. Direkt danach erhalten Sie den Link zum strukturierten Intake.

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Design einreichen (10 Minuten)

Abbildungen des Designs, Produktbeschreibung, bisherige Veröffentlichungen (wichtig für die Schonfrist), gewünschter Schutzraum DE oder EU.

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Anwalt prüft und reicht ein

Prüfung von Neuheit und Eigenart, Auswahl und Anordnung der Wiedergaben, Erzeugnisangabe — dann die Einreichung beim DPMA bzw. EUIPO, anwaltlich freigegeben.

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Anmeldebestätigung in 48h

Sie erhalten die Einreichungsbestätigung mit Aktenzeichen plus eine Übersicht zu Gebühren, Schutzdauer und Verlängerungsfristen.

Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?

Die Ämter prüfen Neuheit und Eigenart nicht

DPMA und EUIPO tragen Designs ungeprüft ein — ob Ihr Design wirklich schutzfähig ist, zeigt sich erst im Streitfall. Billig-Anmeldedienste reichen deshalb alles ein; der Anwalt prüft vorher, ob das Schutzrecht im Ernstfall trägt.

Die Abbildungen sind das Schutzrecht

Geschützt ist nur, was die Wiedergaben zeigen. Falsche Perspektiven, störende Hintergründe oder unbedachte Details schränken den Schutz drastisch ein — die Aufbereitung der Darstellungen ist der handwerkliche Kern der Anmeldung.

Die Schonfrist-Falle kennt kein Formular

Wer sein Design länger als 12 Monate vor der Anmeldung veröffentlicht hat, bekommt kein wirksames Schutzrecht mehr — eingetragen wird es trotzdem. Der Anwalt fragt die Veröffentlichungshistorie gezielt ab, bevor Sie Gebühren investieren.

Häufige Fragen

Was kostet die Designanmeldung insgesamt?

Unser Honorar beträgt 350 € Festpreis zzgl. USt. Hinzu kommen die Amtsgebühren, die Sie direkt an das Amt zahlen: beim DPMA ab 60 € (elektronische Einzelanmeldung), beim EUIPO ab 350 € pro Design. Sammelanmeldungen mehrerer Designs sind günstiger je Design — wir rechnen Ihnen das vorab transparent vor.

Was schützt ein eingetragenes Design — und was nicht?

Geschützt ist die Erscheinungsform: Form, Kontur, Farben, Oberflächenstruktur, Muster, auch Verpackungen und grafische Symbole. Nicht geschützt sind technische Funktionen (dafür gibt es Patente) und der Produktname (dafür die Marke).

DPMA oder EUIPO — was ist richtig für mich?

Das DPMA-Design gilt in Deutschland, das EUIPO-Gemeinschaftsgeschmacksmuster in der gesamten EU. Wer international verkauft oder Nachahmung aus dem EU-Ausland fürchtet, fährt mit dem EU-Design meist besser. Die Empfehlung gehört zum Leistungsumfang.

Ich habe das Produkt schon veröffentlicht — ist es zu spät?

Nicht unbedingt: Es gilt eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten ab Ihrer eigenen Erstveröffentlichung. Liegt die länger zurück, ist ein wirksamer Designschutz nicht mehr erreichbar — das klären wir ehrlich, bevor Sie Amtsgebühren zahlen.

Wie lange gilt der Designschutz?

Zunächst 5 Jahre ab Anmeldetag, verlängerbar in 5-Jahres-Schritten auf maximal 25 Jahre (gegen Aufrechterhaltungsgebühren an das Amt).

Kann ich mehrere Designs auf einmal anmelden?

Ja, per Sammelanmeldung — sinnvoll bei Produktserien oder Varianten. Die Amtsgebühren je Design sinken dabei deutlich. Sagen Sie im Intake, wie viele Varianten Sie schützen wollen; der Anwalt strukturiert die Anmeldung entsprechend.

350 € Festpreis zzgl. USt. — in 48h geliefert

Anwaltlich formuliert und geprüft. Buchung und sichere Zahlung über advofleet.de · Ratenzahlung möglich.

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