BFSG-Check — klären, ob und wie das Barrierefreiheitsgesetz Ihren Shop trifft
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28.06.2025 — auch für viele Onlineshops. Ein Anwalt prüft, ob Sie betroffen sind, welche Pflichten konkret gelten und was in Ihre Barrierefreiheitserklärung gehört.
So funktioniert es
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Unternehmen und Shop beschreiben (5 Minuten)
Mitarbeiterzahl, Umsatz, Shop-URL, Angebot und Zielgruppen (B2C/B2B) — die Kriterien, an denen die BFSG-Betroffenheit hängt.
Anwalt prüft und ordnet ein
Betroffenheitsprüfung nach BFSG, Zuordnung der einschlägigen Anforderungen, Abgleich mit Ihrem Shop-Status — anwaltlich erstellt und freigegeben.
Ergebnis in 3 Werktagen
Sie erhalten die schriftliche Einschätzung: betroffen ja/nein und warum, Ihr konkreter Pflichtenkatalog, die Inhalte für die Barrierefreiheitserklärung und priorisierte nächste Schritte.
Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?
Die Betroffenheitsfrage ist juristisch, nicht technisch
Ob das BFSG Sie trifft, hängt von Rechtsbegriffen ab: Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr, Verbraucherbezug, Kleinstunternehmer-Ausnahme (unter 10 Mitarbeiter und maximal 2 Mio. € Umsatz bzw. Bilanzsumme). Ein Accessibility-Tool kann das nicht beantworten — ein Anwalt schon.
Falsch eingeschätzt wird es teuer — in beide Richtungen
Wer sich fälschlich für nicht betroffen hält, riskiert Marktüberwachung, Bußgeld und Abmahnung. Wer vorschnell alles umbaut, verbrennt Budget für Anforderungen, die ihn gar nicht treffen. Die Einschätzung vorab schützt vor beidem.
Die Barrierefreiheitserklärung ist eine Rechtspflicht mit Inhalt
Betroffene Anbieter müssen in ihrer Erklärung konkret angeben, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Eine kopierte Standardfloskel erfüllt die Pflicht nicht — die Inhalte müssen zu Ihrem Shop passen.
Häufige Fragen
Was kostet der BFSG-Check?
350 € Festpreis zzgl. USt. für die anwaltliche Betroffenheitsprüfung, den Pflichtenkatalog und die Inhalte Ihrer Barrierefreiheitserklärung. Amtsgebühren fallen keine an. Die Rechnung ist als Betriebsausgabe absetzbar.
Gilt das BFSG überhaupt für meinen Onlineshop?
Sehr wahrscheinlich, wenn Sie an Verbraucher verkaufen: Der elektronische Geschäftsverkehr gehört zu den erfassten Dienstleistungen. Ausgenommen sind insbesondere Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und maximal 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme) als Dienstleistungserbringer und reine B2B-Angebote. Genau diese Abgrenzung ist Kern des Checks.
Seit wann gilt die Pflicht?
Das BFSG ist seit dem 28.06.2025 anzuwenden. Die Pflicht besteht also bereits — wer sie bisher ignoriert hat, sollte Betroffenheit und Prioritäten jetzt klären, nicht erst nach dem ersten Behördenkontakt.
Prüfen Sie auch die technische Barrierefreiheit meiner Website?
Der Check ist eine rechtliche Prüfung: Betroffenheit, Pflichten, Erklärung. Ein vollständiges technisches Accessibility-Audit (WCAG-Konformität im Detail) ist Aufgabe spezialisierter Dienstleister — der Check sagt Ihnen aber, welche Anforderungen Sie technisch erfüllen müssen, und gibt Ihrer Agentur damit die Grundlage.
Was droht bei Verstößen?
Die Marktüberwachungsbehörden können Maßnahmen bis zur Einstellung der Dienstleistung anordnen; Bußgelder sind im BFSG vorgesehen. Daneben besteht das praktische Risiko, dass Wettbewerber oder Verbände Verstöße wettbewerbsrechtlich aufgreifen.
350 € Festpreis zzgl. USt. — in 3 Werktage geliefert
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