Festpreis-Produkt für Unternehmen

AVV-Portfolio-Check — bis zu 10 Dienstleister-Verträge anwaltlich geprüft

Cloud-Anbieter, Newsletter-Tool, Lohnbüro, IT-Dienstleister: Für jeden Auftragsverarbeiter braucht es einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Ein Anwalt prüft Ihr Portfolio und liefert einen Ampel-Report mit konkreter Maßnahmenliste.

So funktioniert es

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Online beauftragen

Festpreis-Checkout über advofleet.de. Direkt danach erhalten Sie den Link zum strukturierten Intake.

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Verträge hochladen

Bis zu 10 AVV als Upload, plus je Dienstleister eine Kurzangabe: welche Daten, welcher Zweck. Fehlt für einen Dienstleister der AVV komplett, vermerken Sie das — auch das fließt in den Report.

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Anwalt prüft jeden Vertrag

Pflichtinhalte nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO, Unterauftragsverarbeiter-Regelungen, Drittlandtransfers, Weisungs- und Kontrollrechte — anwaltlich geprüft und bewertet.

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Ampel-Report mit Maßnahmenliste

Sie erhalten den Report als PDF: Ampel-Status je Vertrag, die konkreten Lücken und eine priorisierte Maßnahmenliste, was Sie bei welchem Anbieter nachfordern.

Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?

Standard-AVV der Anbieter sind anbieterfreundlich

Die meisten AVV stammen vom Dienstleister — und sind entsprechend zu dessen Gunsten formuliert. Ob Kontrollrechte, Haftung und Unterauftragsverarbeiter-Klauseln für Sie tragbar sind, erkennt ein Anwalt, kein Vergleichs-Tool.

Art. 28 DSGVO ist eine Detailprüfung

Die DSGVO verlangt konkrete Pflichtinhalte — von der Weisungsbindung bis zur Löschung nach Vertragsende. Ob eine Klausel diese Anforderungen tatsächlich erfüllt oder nur so klingt, ist eine juristische Bewertung im Einzelfall.

Sie haften mit — auch für Ihre Dienstleister

Als Verantwortlicher müssen Sie Ihre Auftragsverarbeiter sorgfältig auswählen und vertraglich binden. Fehlt der AVV oder ist er lückenhaft, ist das Ihr Problem gegenüber der Aufsichtsbehörde — nicht das des Anbieters.

Häufige Fragen

Was kostet der AVV-Portfolio-Check?

500 € Festpreis zzgl. USt. für die anwaltliche Prüfung von bis zu 10 Auftragsverarbeitungsverträgen inklusive Ampel-Report und Maßnahmenliste. Die Rechnung ist als Betriebsausgabe absetzbar.

Was, wenn ich mehr als 10 Verträge habe?

Dann priorisieren Sie die 10 wichtigsten — typischerweise die Dienstleister mit den sensibelsten oder meisten Daten. Für größere Portfolios erstellen wir auf Anfrage ein individuelles Angebot.

Woher weiß ich, welche Dienstleister überhaupt einen AVV brauchen?

Einen AVV brauchen Sie immer, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet — etwa Hosting, Newsletter-Versand, Lohnabrechnung oder IT-Support mit Datenzugriff. Im Intake können Sie Zweifelsfälle markieren; der Anwalt ordnet sie ein.

Prüft der Check auch Drittlandtransfers, z. B. US-Anbieter?

Ja. Der Report weist aus, ob der Vertrag Übermittlungen in Drittländer regelt und ob geeignete Garantien nach Kapitel V DSGVO (z. B. Standardvertragsklauseln oder ein Angemessenheitsbeschluss) vereinbart sind.

Verhandelt der Anwalt auch nach mit den Anbietern?

Der Check liefert die Maßnahmenliste mit konkreten Nachforderungen, die Sie an Ihre Anbieter senden können. Eine anwaltliche Nachverhandlung einzelner Verträge ist als Folgeauftrag möglich — sprechen Sie uns an.

500 € Festpreis zzgl. USt. — in 24h geliefert

Anwaltlich formuliert und geprüft. Buchung und sichere Zahlung über advofleet.de · Ratenzahlung möglich.

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