Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag vs. Kündigung

Will sich ein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter trennen, stehen zwei Wege offen: die einvernehmliche Beendigung per Aufhebungsvertrag oder die einseitige Kündigung.

Der Aufhebungsvertrag vermeidet den Kündigungsschutzprozess, kostet aber meist eine Abfindung. Die Kündigung ist günstiger, birgt aber Prozess- und Wirksamkeitsrisiken.

Vergleich: Aufhebungsvertrag vs. Kündigung
KriteriumAufhebungsvertragKündigung
Zustimmung des Mitarbeiters nötigJaNein
KündigungsschutzprozessAusgeschlossenMöglich (3-Wochen-Frist)
KündigungsfristenFrei verhandelbarGesetzlich/vertraglich gebunden (§ 622 BGB)
KostenMeist AbfindungGeringer, aber Prozessrisiko
PlanbarkeitHoch — sofortige RechtssicherheitAbhängig vom Prozessausgang
Risiko für MitarbeiterMögliche ALG-SperrzeitKeine Sperrzeit bei wirksamer Kündigung

Vorteile: Aufhebungsvertrag

  • Sofortige Rechtssicherheit, kein Prozess
  • Flexible Gestaltung von Termin, Freistellung, Zeugnis
  • Vermeidet langwierige Auseinandersetzung

Vorteile: Kündigung

  • Keine Abfindung zwingend erforderlich
  • Keine Zustimmung des Mitarbeiters nötig
  • Bei sauberer Vorbereitung gut durchsetzbar

Unsere Empfehlung

Greift der Kündigungsschutz und ist die Kündigung angreifbar, ist der Aufhebungsvertrag oft der schnellere, planbarere Weg — die Abfindung „erkauft“ Rechtssicherheit.

Ist die Kündigung dagegen sauber begründet und dokumentiert (z. B. nach wirksamer Abmahnung), kann die Kündigung der günstigere Weg sein. Eine anwaltliche Einschätzung vor der Trennung senkt das Risiko deutlich.

Häufige Fragen

Muss ich beim Aufhebungsvertrag eine Abfindung zahlen?

Rechtlich nicht zwingend. In der Praxis ist die Abfindung aber das zentrale Anreizinstrument, damit der Mitarbeiter dem Aufhebungsvertrag zustimmt.

Wie lange hat der Mitarbeiter Zeit, gegen die Kündigung zu klagen?

Drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam.

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