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Transparenzregister-Service — Meldepflicht erfüllen, Bußgeld vermeiden

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter Ihrer Gesellschaft — und ist das korrekt gemeldet? Ein Anwalt prüft Ihre Meldepflicht nach dem GwG und übernimmt Eintragung oder Korrektur. Erledigt in 24 Stunden.

So funktioniert es

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Online beauftragen

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Beteiligungsstruktur angeben (5 Minuten)

Gesellschaft, Gesellschafter mit Quoten, ggf. übergeordnete Gesellschaften oder Treuhandverhältnisse — strukturiert abgefragt.

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Anwalt prüft und meldet

Der Anwalt ermittelt die wirtschaftlich Berechtigten, gleicht mit dem Registerstand ab und nimmt die Eintragung bzw. Korrektur vor — geprüft und freigegeben.

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Bestätigung in 24h

Sie erhalten die Meldebestätigung samt Dokumentation der ermittelten wirtschaftlich Berechtigten — ablagefertig für Bank und Compliance.

Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?

Der wirtschaftlich Berechtigte ist oft nicht offensichtlich

Bei mehrstöckigen Strukturen, Stimmbindungen oder Treuhandverhältnissen ist die Ermittlung nach § 3 GwG eine Rechtsfrage — kein Formularfeld. Falsche Angaben sind selbst bußgeldbewehrt.

Die Mitteilungsfiktion ist weggefallen

Seit das Transparenzregister Vollregister ist, genügt der Verweis auf das Handelsregister nicht mehr — jede Gesellschaft muss aktiv melden und Änderungen nachziehen. Viele Alt-Eintragungen sind lückenhaft oder veraltet.

Unstimmigkeiten fallen auf

Banken und Verpflichtete müssen Abweichungen zwischen Registerstand und Realität melden (Unstimmigkeitsmeldung). Eine saubere Eintragung erspart Rückfragen bei Kontoeröffnung, Krediten und Förderungen.

Häufige Fragen

Was kostet der Transparenzregister-Service?

150 € Festpreis zzgl. USt. — inklusive anwaltlicher Prüfung der Meldepflicht, Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten und Eintragung bzw. Korrektur. Die Rechnung ist als Betriebsausgabe absetzbar.

Muss meine GmbH überhaupt melden?

Ja — seit der GwG-Reform 2021 ist das Transparenzregister Vollregister: Alle GmbHs und UGs müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv melden, unabhängig vom Handelsregister-Eintrag. Genau das prüfen und erledigen wir.

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?

Grundsätzlich jede natürliche Person, die mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte hält oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Gibt es niemanden, gilt der fiktive wirtschaftlich Berechtigte (gesetzliche Vertreter). Die Einordnung übernimmt der Anwalt.

Was droht bei fehlender oder falscher Meldung?

Bußgelder nach dem GwG — und praktisch relevanter: Probleme bei Bank-KYC, Fördermitteln und M&A-Prüfungen. Bestandskräftige Bußgeldentscheidungen können zudem veröffentlicht werden.

Auch für Holding-Strukturen und mehrere Gesellschaften?

Ja. Bei mehrstöckigen Strukturen wird durchgerechnet, wer am Ende der Kette steht. Mehrere Gesellschaften melden Sie einfach als separate Aufträge — oder Sie sprechen uns auf ein Paket an.

150 € Festpreis zzgl. USt. — in 24h geliefert

Anwaltlich formuliert und geprüft. Buchung und sichere Zahlung über advofleet.de · Ratenzahlung möglich.

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