Krisen-Frühberatung — Ihre Pflichten kennen, bevor die Krise sie durchsetzt
Zahlungsschwierigkeiten in der GmbH sind zuerst ein Geschäftsführer-Problem: Insolvenzantragspflicht, Zahlungsverbote, persönliche Haftung. Ein Anwalt ordnet Ihre Lage diskret ein und zeigt die Optionen — von Sanierung bis StaRUG.
So funktioniert es
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Finanzlage schildern (10 Minuten)
Liquidität, fällige Verbindlichkeiten, offene Forderungen, Prognose der nächsten Wochen — strukturiert abgefragt, gern mit BWA- oder Kontoauszugs-Upload.
Anwalt prüft und bewertet
Der Anwalt prüft die Indikatoren für Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, Ihre Antragspflichten und die realistischen Sanierungswege — geprüft und freigegeben.
Ersteinschätzung in 24h
Sie erhalten die schriftliche Einschätzung: Wo stehen Sie, welche Fristen laufen, was ist jetzt zu tun — und was dürfen Sie ab sofort nicht mehr tun.
Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?
Die Antragspflicht kennt keine Schonfrist für Optimisten
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern Insolvenzantrag stellen — spätestens nach drei Wochen (Zahlungsunfähigkeit) bzw. sechs Wochen (Überschuldung), § 15a InsO. Die Frist ist eine Höchstgrenze, kein Planungshorizont.
Verspätung haftet doppelt
Verschleppung ist strafbar und macht persönlich haftbar — unter anderem für Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO). Genau diese Ansprüche macht ein späterer Insolvenzverwalter gegen Geschäftsführer geltend, mit dem Privatvermögen als Ziel.
Früh gehandelt heißt mehr Optionen
Wer vor der Insolvenzreife kommt, hat Werkzeuge: außergerichtliche Verhandlungen mit Gläubigern, Restrukturierung nach dem StaRUG, geordnete Zuführung von Liquidität. Je später, desto kleiner der Werkzeugkasten.
Häufige Fragen
Was kostet die Krisen-Frühberatung?
490 € Festpreis zzgl. USt. — inklusive schriftlicher Ersteinschätzung mit Sofortmaßnahmen in 24h. Die Rechnung ist als Betriebsausgabe absetzbar.
Ist die Beratung wirklich vertraulich?
Ja, vollständig. Die Beratung unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit — weder Gläubiger noch Banken, Mitgesellschafter oder Mitarbeiter erfahren davon. Genau dafür ist das Format gebaut.
Woran erkenne ich, ob schon Insolvenzreife vorliegt?
Zahlungsunfähigkeit liegt im Regelfall vor, wenn fällige Verbindlichkeiten nicht mehr im Wesentlichen bedient werden können; Überschuldung erfordert eine negative Fortbestehensprognose. Die Abgrenzung ist im Detail anspruchsvoll — genau das prüft die Ersteinschätzung anhand Ihrer Zahlen.
Was ist das StaRUG und hilft es mir?
Das StaRUG ermöglicht eine Restrukturierung außerhalb der Insolvenz, bei der ein Sanierungsplan auch gegen einzelne widersprechende Gläubiger durchgesetzt werden kann — solange noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Ob der Weg für Sie offen ist, gehört zur Prüfung.
Was darf ich bei drohender Insolvenzreife nicht mehr tun?
Kritisch sind insbesondere Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife und die bevorzugte Bedienung einzelner Gläubiger — hier drohen persönliche Erstattungspflichten. Die Ersteinschätzung benennt konkret, was in Ihrer Lage noch zulässig ist.
Ersetzt die Beratung den Insolvenzantrag oder ein Sanierungsmandat?
Nein — sie ist die schnelle, fundierte Standortbestimmung. Wenn ein Antrag oder ein umfassendes Sanierungsmandat nötig ist, sagt Ihnen die Einschätzung das klar, inklusive der nächsten Schritte und realistischer Kosten.
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