HinSchG-Pflicht ab 50 Mitarbeitern

Hinweisgeber-Meldestelle — gesetzeskonform, mit Anwalt als Ombudsperson

Ab 50 Beschäftigten schreibt das HinSchG eine Meldestelle vor — bei Verstößen drohen bis zu 50.000 € Bußgeld. Wir richten Ihre externe Meldestelle ein und ein Anwalt bearbeitet jede Meldung. Software-Tools können das nicht.

Komplett

130 / Monat

zzgl. USt.

  • Einrichtung der externen Meldestelle nach HinSchG
  • Zugelassener Rechtsanwalt als Ombudsperson
  • Anwaltliche Bearbeitung eingehender Meldungen inkl. Fristen
  • Laufende Compliance-Updates zur Meldestelle
  • Nachweis-Dokumentation für Behörden und Audits
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So funktioniert es

1

Abo abschließen

Über advofleet.de buchen — direkt danach starten wir die Einrichtung Ihrer Meldestelle.

2

Meldestelle einrichten

Sie erhalten den Meldekanal, die Pflicht-Informationen für Ihre Beschäftigten und die interne Richtlinie — fertig konfiguriert.

3

Anwalt übernimmt Meldungen

Eingehende Hinweise nimmt die anwaltliche Ombudsperson entgegen, wahrt die gesetzlichen Fristen und bewertet rechtlich.

4

Compliance nachweisen

Sie bekommen die revisionssichere Dokumentation — für Aufsichtsbehörden, Kunden-Audits und Zertifizierungen.

Warum im Abo — und nicht erst, wenn es brennt?

Gesetzliche Pflicht mit Bußgeld

Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen eine Meldestelle betreiben (§ 12 HinSchG). Wer keine hat, riskiert Bußgelder bis 50.000 € — und hat im Streitfall nichts vorzuweisen.

Anwalt statt Software-Postfach

Ein Tool speichert Meldungen nur. Eine anwaltliche Ombudsperson bewertet sie rechtlich, wahrt Fristen und schützt Hinweisgeber wie Unternehmen — das verlangt das Gesetz wirklich.

Minimaler Aufwand für Sie

Meldungen sind selten — aber wenn eine kommt, muss alles stimmen. Sie zahlen einen kleinen Monatsbetrag und haben den Ernstfall komplett abgedeckt.

Häufige Fragen

Ab wann ist eine Meldestelle Pflicht?

Seit Dezember 2023 für alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten (§ 12 HinSchG). Für bestimmte Branchen — etwa Finanzdienstleister — gilt die Pflicht unabhängig von der Mitarbeiterzahl.

Reicht nicht ein Software-Tool?

Ein Tool erfüllt nur den technischen Teil. Das Gesetz verlangt eine unabhängige, fachkundige Person, die Meldungen entgegennimmt, Eingangsbestätigung (7 Tage) und Rückmeldung (3 Monate) fristgerecht erledigt und rechtlich bewertet. Genau das übernimmt unsere anwaltliche Ombudsperson.

Was passiert, wenn eine Meldung eingeht?

Die Ombudsperson bestätigt den Eingang fristgerecht, prüft den Hinweis rechtlich, wahrt die Vertraulichkeit des Hinweisgebers und gibt Ihnen eine konkrete Handlungsempfehlung — inklusive Dokumentation.

Können wir monatlich kündigen?

Ja, das Abo ist monatlich kündbar. Beachten Sie: Die Meldestellen-Pflicht besteht dauerhaft — bei Kündigung müssen Sie sie anderweitig erfüllen.

Gilt das auch für Konzerne mit mehreren Gesellschaften?

Ja — wir konfigurieren die Meldestelle auch für mehrere Gesellschaften. Bei Konzernstrukturen klären wir im Onboarding, welche Einheiten einbezogen werden.

Ab 130 €/Monat zzgl. USt.monatlich kündbar — keine mindestlaufzeit

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Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.