Benennungspflicht nach Art. 37 DSGVO

Externer Datenschutzbeauftragter — die Benennungspflicht erfüllt, ohne internen Aufwand

Viele Unternehmen ab 20 Mitarbeitern mit systematischer Datenverarbeitung müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Ein interner DSB bindet Personal und schafft Interessenkonflikte — wir stellen Ihnen einen benennbaren externen DSB mit anwaltlichem Hintergrund.

Beliebteste Wahl

DSB-Abo

150 / Monat

zzgl. USt.

  • Benennbarer externer Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO
  • Ansprechpartner-Funktion gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen
  • 2 Datenschutz-Fragen pro Monat inklusive
  • DSB-Jahresbericht als Nachweis-Dokumentation
  • Vertrags-Manager im Portal: Vertragsablage mit automatischem Fristen-Alarm
  • 10 % Mitglieder-Rabatt auf alle Express-Festpreisprodukte
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Buchung und sichere Zahlung über advofleet.de (öffnet in neuem Tab) · Rechnung mit USt.-Ausweis, als Betriebsausgabe absetzbar

So funktioniert es

1

Abo abschließen

Über advofleet.de buchen — sichere Zahlung, Rechnung mit USt.-Ausweis, sofort startet das Onboarding.

2

DSB benennen

Sie erhalten die Benennungs-Unterlagen und melden den externen DSB bei der zuständigen Aufsichtsbehörde — mit unserer Anleitung in wenigen Minuten erledigt.

3

DSB übernimmt

Anfragen von Behörden und Betroffenen laufen über Ihren DSB; Ihre Datenschutz-Fragen aus dem Tagesgeschäft beantwortet er mit klarer Empfehlung.

4

Jahresbericht erhalten

Einmal jährlich bekommen Sie den DSB-Bericht: Stand, offene Punkte, Empfehlungen — Ihre Dokumentation für die Rechenschaftspflicht.

Warum im Abo — und nicht erst, wenn es brennt?

Benennungspflicht mit Bußgeldrisiko

Wer trotz Pflicht keinen Datenschutzbeauftragten benennt, riskiert ein Bußgeld der Aufsichtsbehörde — und steht bei jeder Beschwerde ohne zuständigen Ansprechpartner da.

Extern statt Interessenkonflikt

Ein interner DSB darf sich nicht selbst kontrollieren — IT-Leiter oder Geschäftsführung scheiden aus. Ein externer DSB ist unabhängig, gekündigt schnell und bindet kein eigenes Personal.

Anwaltlicher Hintergrund

Datenschutz ist Rechtsanwendung, nicht Checklisten-Abhaken. Ihr DSB kommt aus einer Kanzlei mit zugelassenen Rechtsanwälten — kein Zertifikats-Dienstleister, kein Chatbot.

Häufige Fragen

Muss mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Häufigster Fall: In der Regel benennungspflichtig sind Unternehmen, in denen mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG). Unabhängig von der Mitarbeiterzahl gilt die Pflicht u.a. bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien. Ob sie Sie trifft, klären wir im Onboarding.

Was übernimmt der externe DSB konkret?

Er ist die nach Art. 37 DSGVO benannte Person: Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene, Überwachung und Beratung nach Art. 39 DSGVO, plus die Beantwortung Ihrer laufenden Datenschutz-Fragen (2 pro Monat inklusive).

Was zählt als Datenschutz-Frage?

Eine konkrete Frage aus Ihrem Geschäftsalltag — etwa zu einem neuen Tool, einem Auskunftsersuchen, einer Werbe-E-Mail-Aktion oder einem AVV. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung mit Handlungsempfehlung. Ungenutzte Fragen verfallen am Monatsende.

Was passiert bei einer Datenpanne oder Behördenanfrage?

Ihr DSB ist der Ansprechpartner und sagt Ihnen, was zu tun ist — inklusive der Frage, ob eine Meldung binnen 72 Stunden nötig ist. Aufwändige Einzelfälle (z.B. die vollständige Abwicklung einer Datenpanne) buchen Sie als Festpreis-Produkt mit 10 % Mitglieder-Rabatt.

Kann ich monatlich kündigen?

Ja, zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats, direkt im Kunden-Portal. Beachten Sie: Besteht die Benennungspflicht fort, müssen Sie sie nach der Kündigung anderweitig erfüllen und die Behörde über den Wechsel informieren.

Ist das Abo als Betriebsausgabe absetzbar?

Ja. Sie erhalten eine ordentliche Rechnung mit USt.-Ausweis — der externe DSB ist eine klassische Betriebsausgabe.

Ab 150 €/Monat zzgl. USt.monatlich kündbar — keine mindestlaufzeit

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