AV-Vertrag nach Maß — Art.-28-konform, inklusive TOM-Anhang
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag, der zu Ihrer tatsächlichen Verarbeitung passt: alle Pflichtinhalte des Art. 28 Abs. 3 DSGVO, technische und organisatorische Maßnahmen dokumentiert — prüfungsfest für Aufsichtsbehörde und Kunden-Audit.
So funktioniert es
Online beauftragen
Festpreis-Checkout über advofleet.de. Direkt danach erhalten Sie den Link zum strukturierten Intake.
Verarbeitung beschreiben (10 Minuten)
Ihre Rolle (Verarbeiter oder Verantwortlicher), Art der Daten, eingesetzte Systeme, Subunternehmer — strukturiert abgefragt, keine Rückfragen-Schleifen.
Anwalt erstellt und prüft
AV-Vertrag und TOM-Anhang werden auf Ihre Verarbeitungssituation zugeschnitten und vor Auslieferung von einem Rechtsanwalt geprüft und freigegeben.
Einsatzbereit in 48h
Sie erhalten AV-Vertrag und TOM-Anhang als Dokumente — bereit für die Unterschrift beider Seiten und für das nächste Kunden-Audit.
Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?
Generische AVV-Muster beschreiben nicht Ihre Verarbeitung
Ein AV-Vertrag muss Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der konkreten Verarbeitung benennen. Ein Muster, das alles offenlässt, erfüllt die Anforderungen des Art. 28 DSGVO nur auf dem Papier — und fällt im Audit auf.
Der TOM-Anhang ist die eigentliche Arbeit
Aufsichtsbehörden und Kunden-Audits schauen zuerst auf die technischen und organisatorischen Maßnahmen. Leere Ankreuz-Listen ohne Bezug zu Ihren Systemen wirken wie ein Warnsignal — dokumentierte, passende Maßnahmen schaffen Vertrauen.
Haftung und Weisungsrechte sind Verhandlungsmasse
Wer haftet bei Datenpannen des Subunternehmers? Wie weit reichen die Weisungsrechte des Verantwortlichen? Der Anwalt gestaltet diese Punkte in Ihrem Interesse — je nachdem, auf welcher Seite des Vertrags Sie stehen.
Häufige Fragen
Was kostet der AV-Vertrag?
250 € Festpreis zzgl. USt. — inklusive TOM-Anhang, individuell erstellt und anwaltlich geprüft. Die Rechnung weist die USt. aus und ist als Betriebsausgabe absetzbar.
Wann brauche ich überhaupt einen AV-Vertrag?
Immer wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet — Hosting, Newsletter-Tool, externe Lohnbuchhaltung, IT-Support mit Datenzugriff. Ohne AV-Vertrag verstoßen beide Seiten gegen die DSGVO.
Für welche Seite wird der Vertrag erstellt?
Sie geben im Intake an, ob Sie Auftragsverarbeiter (z. B. Agentur, SaaS-Anbieter) oder Verantwortlicher (Sie beauftragen den Dienstleister) sind. Haftung und Weisungsrechte werden entsprechend in Ihrem Interesse gestaltet.
Was ist im TOM-Anhang enthalten?
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO — Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Backup, Auftragskontrolle — strukturiert dokumentiert und auf die Angaben aus Ihrem Intake zugeschnitten.
Reicht nicht der Standard-AVV meines Cloud-Anbieters?
Gegenüber großen Anbietern (AWS, Google, Microsoft) akzeptieren Sie deren AVV. Der eigene AV-Vertrag ist für die andere Richtung: wenn Ihre Kunden von Ihnen einen AVV verlangen oder Sie selbst Dienstleister beauftragen, die keinen brauchbaren AVV stellen.
Wie schnell bekomme ich den Vertrag?
Innerhalb von 48 Stunden nach vollständigem Intake — AV-Vertrag und TOM-Anhang zusammen.
250 € Festpreis zzgl. USt. — in 48h geliefert
Anwaltlich formuliert und geprüft. Buchung und sichere Zahlung über advofleet.de · Ratenzahlung möglich.
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