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Kunde zahlt nicht? Mahnung kostenlos als PDF erstellen.

Zahlungsverzug kostet Liquidität — und je länger Sie warten, desto schlechter die Zahlungsquote. Erstellen Sie in 3 Minuten eine rechtssichere Zahlungserinnerung, Mahnung oder letzte Mahnung: mit Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über Basiszins und der 40-€-Verzugspauschale (§ 288 BGB).

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Absender …

…, den 12.07.2026

Mahnung — Rechnung Nr. … vom …

Offener Betrag: … €

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen Bezug auf unsere Rechnung Nr. … vom … über … €. Trotz Fälligkeit konnten wir bis heute keinen Zahlungseingang feststellen.

Ihr Unternehmen befindet sich mit der Zahlung in Verzug — bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen tritt der Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 3 BGB).

Wir machen daher neben der Hauptforderung Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) geltend.

Wir fordern Sie auf, den offenen Betrag von … € zuzüglich Verzugszinsen und Verzugspauschale bis spätestens zum 22.07.2026 zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.

Sollten Sie die Zahlung zwischenzeitlich veranlasst haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos. Bei Fragen zur Rechnung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Der Schuldner reagiert nicht?

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Das Schreiben wird vollständig in Ihrem Browser erstellt. Ihre Angaben — Firma, Adresse, Rechnungs- und Schuldnerdaten, Beträge, IBAN — werden nicht an unsere Server übertragen, nicht gespeichert und nicht für Werbung verwendet. Kein Konto, keine E-Mail-Adresse nötig.

Häufig gestellte Fragen

Ist das Mahnschreiben wirklich kostenlos?

Ja, vollständig. Sie füllen das Formular aus und laden die fertige Mahnung als PDF herunter — ohne Registrierung, ohne E-Mail-Adresse, ohne versteckte Kosten. Ihre Angaben werden dabei nicht an uns übertragen: Das Schreiben entsteht direkt in Ihrem Browser.

Muss ich überhaupt mahnen, bevor ich klagen kann?

Zwischen Unternehmen nicht zwingend: Bei Entgeltforderungen tritt der Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Eine Mahnung ist trotzdem sinnvoll — sie dokumentiert Ihre Zahlungsaufforderung, setzt eine klare Frist und erhält die Geschäftsbeziehung, wenn der Kunde schlicht nachlässig war.

Welche Verzugszinsen darf ich als Unternehmen verlangen?

Bei Geschäften zwischen Unternehmen (ohne Verbraucherbeteiligung) betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Zusätzlich steht Ihnen eine Verzugspauschale von 40 Euro zu (§ 288 Abs. 5 BGB) — unabhängig vom tatsächlichen Schaden. Das Musterschreiben macht beides automatisch geltend.

Zahlungserinnerung, Mahnung, letzte Mahnung — was ist der Unterschied?

Rechtlich sind alle drei eine Mahnung im Sinne des § 286 BGB — der Unterschied liegt im Ton und in der Eskalationsstufe. Die Zahlungserinnerung ist kulant formuliert und verzichtet auf Verzugsfolgen (gut für Stammkunden). Die Mahnung macht Verzugszinsen und Pauschale geltend. Die letzte Mahnung kündigt gerichtliche Schritte konkret an. Sie wählen die Stufe im Formular — mehr als drei Mahnungen sind übrigens nicht nötig und schaden eher.

Was mache ich, wenn der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt?

Dann sollten Sie nicht weiter mahnen, sondern eskalieren: Ein anwaltliches Mahnschreiben auf Kanzleibriefkopf erzielt deutlich höhere Zahlungsquoten als Eigeninkasso — säumige Zahler wissen, dass danach das gerichtliche Mahnverfahren folgt. Die Anwaltskosten kann der Schuldner als Verzugsschaden zu tragen haben (§§ 280, 286 BGB). Das anwaltliche Mahnschreiben gibt es bei uns zum Festpreis von 99 €; den kompletten Forderungseinzug inkl. Mahnverfahren ab 299 €.

Wann verjährt meine Forderung?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB) und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und Sie vom Schuldner Kenntnis hatten (§ 199 BGB). Eine Rechnung aus 2023 verjährt also zum 31.12.2026. Wichtig: Eine Mahnung hemmt die Verjährung NICHT — das schaffen nur gerichtliche Schritte wie der Mahnbescheid. Bei alten Forderungen sollten Sie daher nicht auf weitere Mahnrunden setzen.

Weiterführend: Anwaltliches Mahnschreiben — 99 € · Forderungsmanagement · Anwaltlicher Forderungseinzug — 299 € · Kostenlose Ersteinschätzung

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