China muss nicht besser sein als der Westen — es reicht, weniger chaotisch zu wirken. Diesen Satz prägte der in Oxford lehrende chinesische Sozialforscher Xiang Biao in einem viel beachteten Interview und fasste damit eine geopolitische Realität zusammen, die deutsche Unternehmen längst im Tagesgeschäft spüren: Lieferverträge, die unter neuen Exportkontrollregeln wackeln, Joint-Venture-Strukturen, die durch regulatorische Verschiebungen in Peking an Sicherheit verlieren, und ein Wettbewerbsumfeld, in dem staatlich gelenkte chinesische Anbieter auf dem Weltmarkt mit anderen Spielregeln agieren.
Für Geschäftsführer und Inhaber mittelständischer Unternehmen ist das keine abstrakte geopolitische Debatte. Es ist eine operative Frage: Welche vertraglichen, compliance-rechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorkehrungen sind notwendig, wenn der Geschäftspartner, Lieferant oder Wettbewerber aus einem System kommt, das Stabilität strategisch inszeniert statt strukturell garantiert?
Dieser Beitrag ordnet Xiang Biaos These in den rechtlichen und unternehmerischen Kontext für deutsche KMU ein — mit konkreten Hinweisen zu Vertragsgestaltung, Compliance und Haftungsrisiken.
Was bedeutet Xiang Biaos These für das Chinageschäft?
Xiang Biao beschreibt Chinas globale Positionierung nicht als den Anspruch, das bessere System anzubieten, sondern als die Fähigkeit, in einer Welt zunehmender Unordnung geordneter zu erscheinen als die Konkurrenz. Diese Beobachtung hat unmittelbare Relevanz für Unternehmen, die China als Beschaffungsmarkt, Absatzmarkt oder Investitionsstandort nutzen. Denn sie legt offen, dass wahrgenommene Verlässlichkeit und tatsächliche rechtliche Verlässlichkeit auseinanderfallen können.
Für deutsche KMU, die über Jahre stabile Lieferbeziehungen nach China aufgebaut haben, ist diese Differenz keine Theorie. Staatliche Exportverbote für Rohstoffe wie Gallium und Germanium, die China 2023 verhängte, trafen Unternehmen unvorbereitet, weil die Vertragsgestaltung nicht mit geopolitischen Eingriffsszenarien gerechnet hatte. Ähnliches gilt für die verschärften Datenschutz- und Cybersicherheitsgesetze in China, die Datenflüsse in gemeinsamen IT-Projekten plötzlich unter behördlichen Vorbehalt stellten.
Xiang Biaos Analyse hilft dabei, eine wichtige Schlussfolgerung zu ziehen: Stabilität im China-Geschäft muss von der deutschen Unternehmensseite aktiv hergestellt werden — durch Vertragsrecht, durch Compliance-Strukturen und durch eine realistische Risikoeinschätzung, die staatliche Interventionen als reguläres Szenario einkalkuliert, nicht als Ausnahme.
Das bedeutet nicht, das Chinageschäft aufzugeben. Es bedeutet, es mit denselben rechtlichen Werkzeugen zu betreiben, die man auch in anderen regulatorisch schwierigen Märkten einsetzt: mit klarer vertraglicher Risikoverteilung, mit dokumentierten Compliance-Prozessen und mit einer juristischen Beratung, die nicht erst nach dem ersten Schadensereignis hinzugezogen wird. Mehr dazu unter /beratung.
Vertragsgestaltung mit chinesischen Partnern: Worauf KMU achten müssen
Der häufigste Fehler in Verträgen mit chinesischen Lieferanten oder Joint-Venture-Partnern ist die Übernahme von Standardklauseln, die für westeuropäische Rechtsverhältnisse entwickelt wurden. Force-Majeure-Klauseln, die sich auf Naturkatastrophen und Kriege beschränken, greifen nicht, wenn staatliche Regulierungsmaßnahmen die Vertragserfüllung verhindern. Angesichts der zunehmenden Interventionsbereitschaft der chinesischen Regulierungsbehörden sollten Verträge staatliche Exportverbote, Lizenzentzüge und behördliche Betriebsunterbrechungen ausdrücklich als Force-Majeure-Tatbestände definieren.
Die Wahl des anwendbaren Rechts ist eine weitere Weichenstellung mit erheblicher Konsequenz. Viele chinesische Vertragspartner drängen auf die Anwendung chinesischen Rechts. Für deutsche KMU ist das in vielen Fällen nachteilig, weil die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen vor chinesischen Gerichten aufwändiger und ungewisser ist als die Durchsetzung nach deutschem Recht oder nach UN-Kaufrecht (CISG). Eine Schiedsgerichtsvereinbarung, die internationalen Schiedsregeln — etwa der ICC oder der DIS — unterliegt und einen neutralen Schiedsort vorsieht, bietet in der Regel besseren Schutz.
Gewährleistungsregelungen und Haftungsbegrenzungen sind in Verträgen mit chinesischen Lieferanten oft zu knapp formuliert. Rügefristen nach § 377 HGB gelten nur im deutschen Handelsrecht und setzen eine unverzügliche Mängelrüge voraus. Wer im Rahmen internationaler Lieferverträge auf UN-Kaufrecht verzichtet und gleichzeitig keine expliziten Qualitätsstandards und Prüfpflichten vereinbart, riskiert im Streitfall erhebliche Beweisprobleme.
Geheimhaltungsvereinbarungen — Non-Disclosure Agreements — sind im China-Geschäft besonders kritisch. Technologie-Transfer-Klauseln und IP-Schutzregelungen müssen nicht nur vertraglich präzise formuliert sein, sondern auch in China registriert und durchsetzbar sein. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Betriebsgeheimnissen eine lückenlose Dokumentation der Schutzmaßnahmen voraussetzen.
Praxis-Tipp
Chinas geopolitische Strategie der relativen Stabilität bedeutet für deutsche KMU, dass Verlässlichkeit in Lieferketten und Partnerverträgen nicht aus systemischer Stabilität folgt, sondern vertraglich explizit abgesichert werden muss.
Lieferketten-Compliance: Was das LkSG von Unternehmen verlangt
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit Januar 2023 für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern und seit Januar 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Es verpflichtet zur Durchführung einer Risikoanalyse entlang der gesamten Lieferkette — auch gegenüber mittelbaren Zulieferern, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen vorliegen. China ist für viele mittelständische Unternehmen ein zentrales Beschaffungsland, was die Relevanz des Gesetzes erhöht.
Die Risikoanalyse nach § 5 LkSG muss dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden. Unternehmen, die chinesische Zulieferer einsetzen, sollten prüfen, ob diese Zulieferer ihrerseits Sublieferanten einsetzen, die unter Bedingungen produzieren, die menschenrechtliche oder umweltbezogene Sorgfaltspflichten verletzen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist Aufsichtsbehörde und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen sowie Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen.
Praxisnah bedeutet das: Lieferantenverträge müssen entsprechende Auskunfts- und Auditklauseln enthalten, die dem deutschen Unternehmen das Recht einräumen, Informationen über Sublieferanten und Produktionsbedingungen einzuholen. Chinesische Vertragspartner, die solche Klauseln grundsätzlich ablehnen, sind ein Risikosignal. Zusätzlich empfiehlt sich der Aufbau eines internen Hinweisgebersystems nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, das seit Mitte 2023 in Kraft ist.
Für Unternehmen, die noch unterhalb der LkSG-Schwellenwerte liegen, ist das Thema dennoch relevant: Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die 2024 verabschiedet wurde, wird die Anforderungen perspektivisch auf kleinere Unternehmen ausweiten. Wer jetzt Compliance-Strukturen aufbaut, sichert sich gegen künftige gesetzliche Anforderungen ab und verbessert gleichzeitig seine Verhandlungsposition gegenüber größeren Abnehmern, die ihrerseits LkSG-Nachweise einfordern.
Wichtig zu wissen
Force-Majeure-Klauseln in Verträgen mit chinesischen Partnern müssen staatliche Regulierungseingriffe und Exportkontrollmaßnahmen ausdrücklich erfassen, da diese Ereignisse in der Praxis häufig auftreten und standardmäßige Klauseln oft nicht greifen.
Geschäftsführer-Haftung im Auslandsgeschäft: Risiken nach § 43 GmbHG
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nach § 43 Abs. 2 GmbHG persönlich für Schäden, die er durch pflichtwidrige Handlungen oder Unterlassungen verursacht. Im Kontext des Chinageschäfts bedeutet das: Wer als Geschäftsführer keine angemessene Sorgfalt bei der Auswahl und Überwachung chinesischer Partner walten lässt, keine dokumentierten Compliance-Prozesse vorhält und bei erkennbaren Risikosignalen nicht handelt, setzt sich persönlichen Haftungsansprüchen aus — insbesondere wenn daraus Schäden für die Gesellschaft entstehen.
Besonderes Augenmerk verdienen Situationen, in denen deutsche Geschäftsführer zugleich als Organ einer chinesischen Tochtergesellschaft oder eines Joint Ventures tätig sind. Hier überlagern sich deutsches und chinesisches Gesellschaftsrecht. Chinesisches Gesellschaftsrecht kennt eigene Haftungsregeln für Legal Representatives, die weitgehend deckungsgleich mit der Position eines deutschen Geschäftsführers sind und ebenfalls eine persönliche Sorgfaltspflicht vorsehen. Wer diese Doppelfunktion übernimmt, ohne die rechtlichen Implikationen beider Rechtssysteme zu kennen, handelt fahrlässig.
Für die D&O-Versicherung — Directors-and-Officers-Versicherung — gilt: Viele Policen enthalten Ausschlüsse für Schäden, die aus dem Verstoß gegen Compliance-Pflichten resultieren, oder begrenzen den Versicherungsschutz auf bestimmte Jurisdiktionen. Geschäftsführer sollten ihre Versicherungsbedingungen dahingehend prüfen lassen, ob das Chinageschäft vollständig abgedeckt ist.
Die Business-Judgment-Rule, die der Bundesgerichtshof als Haftungsfreistellungsgrundlage anerkannt hat, setzt voraus, dass der Geschäftsführer auf der Basis angemessener Informationen und ohne sachfremde Interessen gehandelt hat. Wer nachweisen kann, dass er vor einer Entscheidung eine rechtliche Analyse eingeholt, Alternativen abgewogen und das Ergebnis dokumentiert hat, ist im Streitfall deutlich besser gestellt. Konkrete Beratungsleistungen zur Haftungsabsicherung finden Sie unter /kontakt.
Geopolitisches Risikomanagement: Wie KMU ihre China-Strategie absichern
Xiang Biaos Analyse verweist auf eine strukturelle Asymmetrie: Während demokratische Staaten mit innenpolitischem Gegenwind, medialer Öffentlichkeit und parlamentarischer Kontrolle operieren, kann China strategische Entscheidungen schnell und konsistent umsetzen — was kurzfristig Verlässlichkeit suggeriert, aber langfristig schwer kalkulierbar bleibt, weil die Entscheidungsgrundlagen intransparent sind. Für Unternehmen bedeutet das: Ein China-Engagement braucht Szenarien für plötzliche regulatorische Richtungswechsel.
Konkret empfiehlt sich für KMU eine Szenarioplanung, die mindestens drei Risikodimensionen abdeckt: regulatorische Eingriffe in China (Exportverbote, Datenschutzauflagen, Devisenbeschränkungen), geopolitische Eskalation mit Auswirkungen auf westliche Sanktionspolitik gegenüber China sowie Reputationsrisiken, die aus der Lieferketten-Publizität entstehen können. Diese Szenarien sollten in Investitionsentscheidungen, Vertragsgestaltungen und Versicherungskonzepten Eingang finden.
Ein praktischer Ansatz ist die Diversifizierung von Beschaffungsquellen, ohne das Chinageschäft vollständig aufzugeben. Sogenannte China-Plus-One-Strategien, bei denen Unternehmen parallel zu chinesischen Lieferanten Alternativen in Vietnam, Indien oder Osteuropa aufbauen, reduzieren die Abhängigkeit ohne vollständigen Rückzug. Verträge sollten sogenannte Dual-Source-Klauseln erlauben, die dem deutschen Unternehmen das Recht sichern, bei Lieferausfällen ohne Vertragsstrafe auf alternative Quellen umzuschwenken.
Schließlich ist das Thema Exportkontrolle nicht nur ein chinesisches Risiko. Deutsche und europäische Behörden verschärfen ebenfalls die Kontrolle von Technologieexporten nach China, insbesondere im Bereich Halbleiter, Dual-Use-Güter und Rüstungsrelevanz. Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die EU-Dual-Use-Verordnung sind für viele KMU relevanter geworden, ohne dass die internen Compliance-Strukturen entsprechend angepasst wurden. Eine Exportkontroll-Prüfung sollte für technologieintensive Unternehmen Standard sein, bevor neue Lieferverträge abgeschlossen werden. Informationen zur Beratung finden Sie unter /beratung.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Chinas geopolitische Strategie der relativen Stabilität bedeutet für deutsche KMU, dass Verlässlichkeit in Lieferketten und Partnerverträgen nicht aus systemischer Stabilität folgt, sondern vertraglich explizit abgesichert werden muss.
- Force-Majeure-Klauseln in Verträgen mit chinesischen Partnern müssen staatliche Regulierungseingriffe und Exportkontrollmaßnahmen ausdrücklich erfassen, da diese Ereignisse in der Praxis häufig auftreten und standardmäßige Klauseln oft nicht greifen.
- Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern zur Risikoanalyse entlang der gesamten Lieferkette — auch gegenüber chinesischen Zulieferern zweiter und dritter Ebene.
- Wer Joint Ventures oder Vertriebsstrukturen in China unterhält, muss Haftungsrisiken für den deutschen Geschäftsführer nach § 43 GmbHG kennen: Unzureichende Compliance-Dokumentation kann zur persönlichen Haftung führen.
- Eine rechtssichere Vertragsgestaltung mit Rechtswahlklauseln, Schiedsgerichtsvereinbarungen und klar definierten Leistungsstandards ist die wichtigste Schutzmaßnahme für KMU im China-Geschäft.
Fazit
Xiang Biaos Beobachtung, dass China primär weniger chaotisch wirken muss als andere, ist eine nüchterne strategische Diagnose — und ein klarer Handlungsauftrag für deutsche Unternehmer. Wer im China-Geschäft auf wahrgenommene Stabilität vertraut, ohne diese vertraglich und compliance-rechtlich abzusichern, übernimmt Risiken, die sich bei einer Eskalation rasch und existenzbedrohend materialisieren können.
Die rechtlichen Werkzeuge zur Absicherung sind vorhanden: präzise Vertragsklauseln, konsequente LkSG-Compliance, dokumentiertes Risikomanagement und eine D&O-Absicherung, die das Auslandsgeschäft einschließt. Was fehlt, ist häufig die systematische Umsetzung. Ein erfahrener Anwalt für Wirtschaftsrecht kann helfen, bestehende Verträge zu analysieren, Compliance-Prozesse zu strukturieren und Haftungsrisiken für Geschäftsführer zu minimieren. Sprechen Sie uns an — direkt und ohne Umwege unter /kontakt.
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